Konformitätsbewertungsstellen Musterklauseln

Konformitätsbewertungsstellen. Die Liste der Konformitätsbewertungsstellen wird vom Ausschuss nach dem Ver- fahren des Artikels 11 dieses Anhangs aufgestellt und fortgeschrieben. Island Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Liechtenstein Die Regierung von Liechtenstein36 Norwegen Ministerium für Gesundheit und Soziales
Konformitätsbewertungsstellen. (1) Die im Gebiet der ausführenden Vertragspartei benannten Konformitätsbewertungsstellen arbeiten nach den Anforderungen der einführenden Vertragspartei und erfüllen die in ihren Bestimmungen enthaltenen Voraus- setzungen für die Durchführung der Konformitätsbewer- tungen.
Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten anerkennen, dass die in Anlage 1 aufgeführten Stellen die Vor- aussetzungen für die Durchführung der Konformitätsbewertung erfüllen.
Konformitätsbewertungsstellen. Die Liste der Konformitätsbewertungsstellen wird vom Ausschuss nach dem Ver- fahren des Artikels 11 dieses Anhangs aufgestellt und fortgeschrieben. Island Sozialministerium Liechtenstein Die Regierung von Liechtenstein32 Norwegen Arbeitsministerium und Regierungsadministration 31 Im englischen Originaltext der Anlage 1 sind zusätzlich auch die Fundstellen im EWR- Abkommen der in Abschnitt I der Produktkapitel aufgeführten EG-Rechtsakte enthalten.
Konformitätsbewertungsstellen. Die Liste der Konformitätsbewertungsstellen wird vom Ausschuss nach dem Ver- fahren des Artikels 11 dieses Anhangs aufgestellt und fortgeschrieben. Island Sozialministerium Liechtenstein Die Regierung von Liechtenstein34 Norwegen Arbeitsministerium und Regierungsadministration Für persönliche Schutzausrüstungen im Bereich der Seefahrt: Ministerium für Handel und Industrie
Konformitätsbewertungsstellen. Die Liste der Konformitätsbewertungsstellen wird vom Ausschuss nach dem Ver- fahren des Artikels 11 dieses Anhangs aufgestellt und fortgeschrieben.
Konformitätsbewertungsstellen. Die Konformitätsbewertungsstellen spielen eine wichtige Rolle im indonesischen System. Sie werden beauftragt, die Legalität der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Handelstätigkeiten einzelner Unternehmen in der Lieferkette sowie die Integrität der Lieferkette zu prüfen. Die LV stellen auch V-Legal-Dokumente für einzelne Ladungen von zur Ausfuhr bestimmtem Holz aus. Es gibt zwei Arten von Konformitätsbewertungsstellen: (i) Bewertungsstellen (Lembaga Penilai – LP), welche die Leistungen von Waldbewirtschaftungseinheiten anhand des Nachhaltigkeitsstandards prüfen, und (ii) Überprüfungs­ stellen (Lembaga Verifikasi – LV), die Waldbewirtschaftungseinheiten und Verarbeiter von forstwirtschaftlichen Produkten anhand von Legalitätsstandards prüfen. Um zu gewährleisten, dass die Überprüfungen anhand der Legalitätsstandards gemäß Anhang II von höchstmög­ licher Qualität sind, unterliegen die LP und LV der Verpflichtung, die erforderlichen Managementsysteme für die Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf Kompetenz, Konsistenz, Unparteilichkeit, Transparenz und den Be­ wertungsprozess gemäß ISO/IEC 17021 (Standard der nachhaltigen Waldbewirtschaftung für LP) und/oder ISO/IEC Guide 65 (Legalitätsstandards für LV) zu entwickeln. Diese Anforderungen sind in den Leitlinien des Legalitäts­ sicherungssystems für Holz festgelegt. Die LV können auch als Genehmigungsstellen fungieren. In diesem Fall stellen die LV Ausfuhrgenehmigungen für Holzprodukte aus, die für internationale Märkte bestimmt sind. Für Nichtunionsmärkte stellt die Genehmigungs­ stelle V-Legal-Dokumente aus, und für den Markt der Union werden gemäß den in Anhang IV beschriebenen Anforderungen FLEGT-Genehmigungen ausgestellt. Indonesien entwickelt ausführliche Verfahren für die Ausstel­ lung von V-Legal-Dokumenten oder FLEGT-Genehmigungen für Ausfuhrsendungen. Die LV werden von den geprüften Unternehmen mit der Durchführung von Legalitätsprüfungen beauftragt und stellen Legalitätsbescheinigungen im Rahmen des Legalitätssicherungssystems für Holz sowie V-Legal-Dokumente oder FLEGT-Genehmigungen für die Ausfuhr auf internationale Märkte aus. Die LP prüfen Holzerzeugungskon­ zessionen anhand des Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die LP stellen keine Ausfuhrgenehmigungen aus.
Konformitätsbewertungsstellen. Die Vertragsparteien anerkennen, daß die in Anhang 1 aufge-
Konformitätsbewertungsstellen. Die Vertragsparteien erkennen an, daß die in die Sektora- len Anhänge aufgenommenen Konformitätsbewertungs- stellen die Voraussetzungen erfüllen, um die Konformität nach den darin genannten Anforderungen zu bewerten. Die Vertragsparteien legen ferner fest, für welche Konfor- mitätsbewertungsverfahren diese Stellen aufgenommen werden.
Konformitätsbewertungsstellen. Zugang der EG zum US-Markt Zugang der USA zum EG-Markt Die Konformitätsbewertungsstellen in der EG wer- den von den Behörden in Abschnitt IV nach den Verfahren des Abschnitts VI dieses Anhangs benannt. Die Konformitätsbewertungsstellen in den USA wer- den von den Behörden in Abschnitt IV nach den Verfahren des Abschnitts VI dieses Anhangs benannt. (von der EG anzugeben) (von den USA anzugeben)