Common use of Informationsaustausch Clause in Contracts

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fach- licher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, 32 Eingefügt durch Art. 1 Ziff. 5 des Abk. vom 14. Mai 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens, in Kraft seit 1. Juni 2009 (AS 2009 4925). – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: Trade Agreement, Trade Agreement, Abkommen Über Den Handel Mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fach- licher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, 32 35 Eingefügt durch Art. 1 Ziff. 5 des Abk. vom 14. Mai 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens, in Kraft seit 1. Juni 2009 (AS 2009 4925). – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: Trade Agreement, Trade Agreement, Trade Agreement

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fach- licher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, 32 31 Eingefügt durch Art. 1 Ziff. 5 des Abk. vom 14. Mai 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens, in Kraft seit 1. Juni 2009 (AS 2009 4925). – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: Abkommen Über Den Handel Mit Landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Informationsaustausch. In Anwendung von Artikel 8 des Abkommens teilen die Parteien einander folgendes mit: – die zuständige(n) Behörde(n) sowie deren jeweiliger räumlicher und fach- licher Kompetenzbereich, – das Verzeichnis der mit den Kontrollanalysen beauftragten Laboratorien, – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, 32 Eingefügt durch Art. 1 Ziff. 5 des Abk. vom 14. Mai 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft zur Änderung des Abkommens, in Kraft seit 1. Juni 2009 (AS 2009 4925). – gegebenenfalls das Verzeichnis der Orte, über die die verschiedenen Arten von Erzeugnissen in das Gebiet der jeweiligen Partei eingeführt werden, – ihre Kontrollprogramme, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Er- zeugnisse die einschlägigen futtermittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die unter dem vierten Gedankenstrich genannten Programme müssen den besonde- ren Bedingungen der Parteien Rechnung tragen und insbesondere vorsehen, wie und wie oft die Kontrollen, die regelmässig stattfinden müssen, durchzuführen sind.

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Samples: Abkommen