Zahlungsfristen Musterklauseln

Zahlungsfristen. 12.1 Abschlagszahlungen sind nach Vorlage einer prüffähigen Aufstellung zwei Wochen nach Rechnungszugang fällig.
Zahlungsfristen a) Für Holz nach Waldmaß sind Zahlungen innerhalb von 42 Tagen nach dem Tag der Re- chungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei vollständiger Bezahlung innerhalb von 21 Ta- gen nach dem Tag der Rechnungsstellung wird Skonto in Höhe von 2 v. H. gewährt.
Zahlungsfristen. 9.1 Die CCEP darf die Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 60 Tagen nach deren Eingang schriftlich zurückweisen, falls Sie den AEB nicht entsprechen.
Zahlungsfristen. Die angeführten Kurskosten gelten in EURO exkl. USt. und sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu überweisen. Diese Regelung gilt auch für Teilzahlungen. Sollte eine Zahlung in mehreren Teilbeträgen vereinbart werden, so ist die jeweilige Überweisung ebenfalls innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu tätigen. Wurde die Bezahlung in Teilbeträgen vereinbart, so behält sich die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Zahlungsfristen. (1) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage. Sie beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang der prüfbaren und den Anforderungen der Ziffer 9 entsprechenden Rechnung, jedoch nicht vor Erfül- lung / Abnahme der Leistung.
Zahlungsfristen. Die in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Zahlungsfristen. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben. Nach unbenutzt verstrichener Zahlungsfrist gilt der Schuldner als in Verzug gesetzt.
Zahlungsfristen. (1) Zahlungsfristen beginnen erst mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung bei der in der Bestellung bzw. den Vergabeunterlagen als „Rechnungsempfänger“ angegebenen Dienststelle. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tag der mangelfreien Erfüllung der Leistung; sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tag der Abnahme.
Zahlungsfristen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Einigung unter uns oder nach dem rechtskräftigen Gerichtsbeschluss.
Zahlungsfristen. Die angeführten Nutzungskosten gelten in EURO exkl. USt. und sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu überweisen. Diese Regelung gilt auch für Teilzahlungen. Sollte eine Zahlung in mehreren Teilbeträgen vereinbart werden, so ist die jeweilige Überweisung ebenfalls innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu tätigen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Nutzer verpflichtet sich, bei Benützung der Lernplattform sämtliche Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts und zum Schutz des geistigen Eigentums einzuhalten. Jede weitergehende Nutzung insbesondere die Speicherung, Vervielfältigung, Übersetzung, Verarbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie Weitergabe an andere Personen – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ist untersagt. Die Nutzung jeglicher seitens der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ggf. zum Download angebotenen Software unterliegt den geltenden Lizenzbedingungen des berechtigten Anbieters oder des jeweiligen Herstellers (Lizenzvertrag). Diese Bedingungen werden mit der entsprechenden Software als Datei übertragen. Die Software kann nicht installiert werden, ohne dass der Nutzer zuvor die Bestimmungen des Lizenzvertrages akzeptiert. Die auf der Lernplattform zur Verfügung gestellten E- Learning Inhalte, Software und sämtliche anderen elektronischen Schulungsunterlagen sind – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - ausschließlich zur eigenen Nutzung und Verwendung durch Nutzer der Lernplattform bestimmt und dürfen nur in diesem Rahmen genutzt werden. Anderweitige Nutzungen sind unzulässig und werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Content einzustellen und zu veröffentlichen. Für den Content ist der Nutzer selbst verantwortlich. In Bezug zu diesem Content kommt der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH die Rolle eines rein technischen Verbreiters/Hosts zu, der auf den verbreiteten Content des Nutzers keinen Einfluss nimmt und diese auch nicht beaufsichtigt. Eine Verantwortlichkeit der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH kann gemäß § 16 Abs 1 ECG erst dann eintreten, wenn sie von einem rechtswidrigen Content Kenntnis hat und diesen nicht unverzüglich nach Kenntni...