Common use of Infrastruktur Clause in Contracts

Infrastruktur. Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden aufgrund einer Störung oder einem Ausfall der öffentlichen oder privaten Infrastruktur. Zur öffentlichen und privaten Infrastruktur gehören: • Strom- und Wasserversorgung, • Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung dienen, ins- besondere Telefon-, Internet- oder Funknetze, sowie Leistungen von Internet und Telekommunikationsanbietern bzw. -providern, • Domain Name Systems sowie • alle weiteren vergleichbaren privaten Einrichtungen oder Einrichtungen der Gebietskörperschaften oder wesentlicher Teile hiervon, wie Stadtteile, Gemeinden, Städte oder Kreise. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Störungen und Ausfälle des IT-Systems der Versicherten, die sich ausschließlich innerhalb der Kontrolle der Versicherten ereignen.

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Samples: www.alt-partner.at, www.carlrieck.de, www.carlrieck.de

Infrastruktur. Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden aufgrund einer Störung oder einem Ausfall der öffentlichen oder privaten Infrastruktur. Zur öffentlichen und privaten Infrastruktur gehören: • Strom- und Wasserversorgung, • Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung dienen, ins- besondere insbesondere Telefon-, Internet- oder Funknetze, sowie Leistungen von Internet und Telekommunikationsanbietern bzw. beziehungsweise -providern, • Domain Name Systems sowie • alle weiteren vergleichbaren privaten Einrichtungen oder Einrichtungen der Gebietskörperschaften oder wesentlicher wesentliche Teile hiervon, wie Stadtteile, Gemeinden, Städte oder Kreise. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Störungen und Ausfälle des IT-Systems der Versicherten, die sich ausschließlich innerhalb der Kontrolle der Versicherten ereignen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung, www.infinco.com

Infrastruktur. Kein Versicherungsschutz besteht wegen Schäden aufgrund einer Störung oder einem Ausfall der öffentlichen oder privaten Infrastruktur. Zur öffentlichen und privaten Infrastruktur gehören: » Strom- und Wasserversorgung, » Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung dienen, ins- besondere insbesondere Telefon-, Internet- oder Funknetze, sowie Leistungen von Internet und Telekommunikationsanbietern bzw. beziehungsweise -providern, » Domain Name Systems sowie » alle weiteren vergleichbaren privaten Einrichtungen oder Einrichtungen der Gebietskörperschaften oder wesentlicher wesentliche Teile hiervon, wie Stadtteile, Gemeinden, Städte oder Kreise. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Störungen und Ausfälle des IT-Systems der Versicherten, die sich ausschließlich innerhalb der Kontrolle der Versicherten ereignen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Cyber Versicherung