Common use of Infrastruktur Clause in Contracts

Infrastruktur. 2.1 Ein W-DSL Netz besteht aus der Verbindung mit dem öffentlichen Internet, einem Backbone aus Glasfaser- und / oder Richtfunkstrecken zur Heranführung und Verteilung der Bandbreite im Ort, DSLAM und / oder Funkverteilern und Kundenanschlussgeräten. Bei geänderter Gesetzeslage oder Wegfall der technischen Grundlage des Betriebes eines Funkverteilers, z.Bsp. durch Wegfall eines benötigten Infra- strukturstandortes besteht kein Anspruch auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb eines Funkverteilers. 2.2 Der Kundenanschluss erfolgt drahtlos am Funkverteiler, über die erste Telefondose (TAE) oder ein Kabelmodem bei der Nutzung von Fernsehnetzen. Die XXXXX.XXX empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte vorkonfigurierte Kundenanschlussgeräte (CPE). In Funk- netzen ist in der Regel der Einsatz einer Außenantenne erforderlich. 2.3 Die XXXXX.XXX ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet, des Backbones und der Funkverteiler / DSLAM verantwortlich. Der Aufbau des Kundenanschlusses und eine eventuell gewünschte individuelle Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Rou- ter, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von der XXXXX.XXX oder einem Partner der AR- XXX.XXX kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst. 2.4 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z.Bsp. Funkempfänger – CPE) zur Nutzung überlassen (Leihe), so belieben diese im Eigentum der XXXXX.Xxx. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Gerät verpflichtet. Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu geben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer es Leihverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf unsachgemäße Handhabung zurück zu führen sind, betrifft XXXXX.Xxx nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und insofern XXXXX.XXX die Beschä- digung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 2.5 Mietet der Kunde ein Gerät, so verbleibt es im Eigentum von XXXXX.Xxx. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu geben. Für Mängel. Die während der Dauer des Miet- verhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurück gehen, haftet XXXXX.XXX nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 2.6 Mietet der Kunde ein Gerät oder erhält er es kostenlos zur Nutzung überlassen, dann ermöglichte er der XXXXX.XXX oder einem von ihr benannten Vertreter, nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache oder des zur Verfügung gestellten Gerätes.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infrastruktur. 2.1 Ein W-DSL Netz Die Internetstruktur der SWS besteht aus der Verbindung mit dem öffentlichen Internet, einem Backbone aus Glasfaser- und / oder Richtfunkstrecken zur Heranführung und Verteilung der Bandbreite im Ort, FTTH, DSLAM und / oder Funkverteilern und Kundenanschlussgeräten. Bei geänderter Gesetzeslage oder Wegfall der technischen Grundlage des Betriebes eines Funkverteilers, z.Bsp. durch Wegfall eines benötigten Infra- strukturstandortes besteht kein Anspruch auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb eines Funkverteilers. 2.2 Der Kundenanschluss erfolgt drahtlos am Funkverteilerdirekt über einen Glasfaseranschluss in der Wohnung, über die erste Telefondose (TAE) oder ein Kabelmodem bei der Nutzung von Fernsehnetzen. Die XXXXX.XXX SWS empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte vorkonfigurierte Kundenanschlussgeräte (CPE). In Funk- netzen ist in der Regel der Einsatz einer Außenantenne erforderlichKundenanschlussgeräte. 2.3 Die XXXXX.XXX SWS ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet, des Backbones und der Funkverteiler / DSLAM verantwortlich. Der Aufbau des Kundenanschlusses und eine eventuell gewünschte individuelle Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Rou- terRouter, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von der XXXXX.XXX SWS oder einem Partner der AR- XXX.XXX SWS kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst. 2.4 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z.Bsp. Funkempfänger – CPEXxxxx!Box) zur Nutzung überlassen (Leihe), so belieben bleiben diese im Eigentum der XXXXX.XxxSWS. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Gerät verpflichtet. Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu gebendie SWS zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer es des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf unsachgemäße Handhabung zurück zu führen zurückzuführen sind, betrifft XXXXX.Xxx SWS nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und insofern XXXXX.XXX die Beschä- digung SWS die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 2.5 Mietet der Kunde ein Gerät, so verbleibt es im Eigentum von XXXXX.Xxxder SWS. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx die SWS zurück zu geben. Für Mängel. Die , die während der Dauer des Miet- verhältnisses Mietverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurück gehenzurückgehen, haftet XXXXX.XXX SWS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 2.6 Mietet der Kunde ein Gerät oder erhält er es kostenlos zur Nutzung überlassen, dann ermöglichte ermöglicht er der XXXXX.XXX SWS oder einem von ihr benannten Vertreter, nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache oder des zur Verfügung gestellten Gerätes.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Internetanschlüsse, Internettelefonie Und Fernsehen

Infrastruktur. 2.1 Ein W-DSL Netz Die Internetstruktur der SWS besteht aus der Verbindung mit dem öffentlichen Internet, einem Backbone aus Glasfaser- und / oder Richtfunkstrecken zur Heranführung und Verteilung der Bandbreite im Ort, FTTH, DSLAM und / oder Funkverteilern und Kundenanschlussgeräten. Bei geänderter Gesetzeslage oder Wegfall der technischen Grundlage des Betriebes eines Funkverteilers, z.Bsp. durch Wegfall eines benötigten Infra- strukturstandortes besteht kein Anspruch auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb eines Funkverteilers. 2.2 Der Kundenanschluss erfolgt drahtlos am Funkverteiler, direkt über einen Glasfaseranschluss in der Wohnung über die erste Telefondose (TAE) oder ein Kabelmodem bei der Nutzung von Fernsehnetzen. Die XXXXX.XXX SWS empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte vorkonfigurierte Kundenanschlussgeräte (CPE). In Funk- netzen ist in der Regel der Einsatz einer Außenantenne erforderlichKundenanschlussgeräte. 2.3 Die XXXXX.XXX SWS ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet, des Backbones und der Funkverteiler / DSLAM verantwortlich. Der Aufbau des Kundenanschlusses und eine eventuell gewünschte individuelle Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Rou- terRouter, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von der XXXXX.XXX SWS oder einem Partner der AR- XXX.XXX SWS kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst. 2.4 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z.Bsp. Funkempfänger – CPEFritz!Box) zur Nutzung überlassen (Leihe), so belieben diese im Eigentum der XXXXX.XxxSWS. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Gerät verpflichtet. Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx die SWS zurück zu geben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer es des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf unsachgemäße Handhabung zurück zu führen sind, betrifft XXXXX.Xxx SWS nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und insofern XXXXX.XXX die Beschä- digung SWS die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 2.5 Mietet der Kunde ein Gerät, so verbleibt es im Eigentum von XXXXX.Xxxder SWS. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx die SWS zurück zu geben. Für Mängel. Die , die während der Dauer des Miet- verhältnisses Mietverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurück gehenzurückgehen, haftet XXXXX.XXX SWS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 2.6 Mietet der Kunde ein Gerät oder erhält er es kostenlos zur Nutzung überlassen, dann ermöglichte ermöglicht er der XXXXX.XXX SWS oder einem von ihr benannten Vertreter, nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache oder des zur Verfügung gestellten Gerätes.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Internetanschlüsse Und Voip

Infrastruktur. 2.1 Ein W-DSL Netz besteht aus der Verbindung mit dem öffentlichen Internet, einem Backbone aus Glasfaser- und / oder Richtfunkstrecken zur Heranführung und Verteilung der Bandbreite im Ort, DSLAM und / oder Funkverteilern und Kundenanschlussgeräten. Bei geänderter Gesetzeslage oder Wegfall der technischen Grundlage des Betriebes eines Funkverteilers, z.Bsp. zum Beispiel durch Wegfall eines benötigten Infra- strukturstandortes Infrastrukturstandortes besteht kein Anspruch auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb eines Funkverteilers. 2.2 Der Kundenanschluss erfolgt drahtlos am Funkverteiler, über die erste Telefondose (TAE) oder ein Kabelmodem bei der Nutzung von FernsehnetzenFern- sehnetzen. Die XXXXX.XXX empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte vorkonfigurierte Kundenanschlussgeräte (CPE). In Funk- netzen Funknetzen ist in der Regel der Einsatz einer Außenantenne erforderlich. 2.3 Die XXXXX.XXX ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet, des Backbones und der Funkverteiler / DSLAM verantwortlich. Der Aufbau des Kundenanschlusses und eine eventuell gewünschte individuelle Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Rou- ter, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von der XXXXX.XXX oder einem Partner der AR- XXX.XXX kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst. 2.4 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z.Bsp. zum Beispiel Funkempfänger – CPE) zur Nutzung überlassen (Leihe), so belieben bleiben diese im Eigentum der XXXXX.Xxx. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Gerät verpflichtet. Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu geben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer es Leihverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf unsachgemäße Handhabung zurück zu führen sind, betrifft XXXXX.Xxx nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und insofern XXXXX.XXX die Beschä- digung Be- schädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 2.5 Mietet der Kunde ein Gerät, so verbleibt es im Eigentum von XXXXX.Xxx. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu geben. Für Mängel. Die , die während der Dauer des Miet- verhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurück gehenzurückgehen, haftet XXXXX.XXX nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 2.6 Mietet der Kunde ein Gerät oder erhält er es kostenlos zur Nutzung überlassen, dann ermöglichte ermöglicht er der XXXXX.XXX oder einem von ihr benannten Vertreter, nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache oder des zur Verfügung gestellten Gerätes.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infrastruktur. 2.1 Ein W-DSL Netz Die Internetstruktur der SWS besteht aus der Verbindung mit dem öffentlichen Internet, einem Backbone aus Glasfaser- und / oder Richtfunkstrecken Glasfaserstrecken zur Heranführung und Verteilung der Bandbreite im Ort, FTTH, DSLAM und / oder Funkverteilern und Kundenanschlussgeräten. Bei geänderter Gesetzeslage oder Wegfall der technischen Grundlage des Betriebes eines Funkverteilers, z.Bsp. durch Wegfall eines benötigten Infra- strukturstandortes besteht kein Anspruch auf die Einrichtung / den Weiterbetrieb eines Funkverteilers. 2.2 Der Kundenanschluss erfolgt drahtlos am Funkverteiler, direkt über einen Glasfaseranschluss (Medienwandler) in der Wohnung über die erste Telefondose (TAE) oder ein Kabelmodem bei der Nutzung von Fernsehnetzen). Die XXXXX.XXX SWS empfiehlt und liefert auf das Netz abgestimmte vorkonfigurierte Kundenanschlussgeräte (CPE). In Funk- netzen ist in der Regel der Einsatz einer Außenantenne erforderlichKundenanschlussgeräte. 2.3 Die XXXXX.XXX SWS ist für den Betrieb der Einspeisung ins öffentliche Internet, des Backbones und der Funkverteiler / DSLAM verantwortlich. Der Aufbau des Kundenanschlusses und eine eventuell gewünschte individuelle Konfiguration des Kundenanschlussgerätes, der PC, Rou- terRouter, Server und Firewall sind nicht Bestandteil des Vertrages. Diese Arbeiten können von der XXXXX.XXX SWS oder einem Partner der AR- XXX.XXX SWS kostenpflichtig übernommen werden. Die Verantwortung für den Betrieb des Kundenanschlussgerätes obliegt ausschließlich beim Kunden selbst. 2.4 Werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages unentgeltlich Endgeräte (z.Bsp. Funkempfänger – CPEz. X. Xxxxx!Box) zur Nutzung überlassen (Leihe), so belieben bleiben diese im Eigentum der XXXXX.XxxSWS. Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Gerät verpflichtet. Er hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gerät. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu gebendie SWS zurückzugeben. Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer es des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf unsachgemäße Handhabung zurück zu führen zurückzuführen sind, betrifft XXXXX.Xxx die SWS nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und insofern XXXXX.XXX die Beschä- digung SWS die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten des Kunden. 2.5 Mietet der Kunde ein Gerät, so verbleibt es im Eigentum von XXXXX.Xxxder SWS. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr unverzüglich an XXXXX.Xxx zurück zu gebendie SWS zurückzugeben. Für Mängel. Die , die während der Dauer des Miet- verhältnisses Mietverhältnisses am Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Behandlung der Mietsache zurück gehenzurückgehen, haftet XXXXX.XXX die SWS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung (§ 536 a Abs. 1, Fall 1 BGB) ist ausgeschlossen. 2.6 Mietet der Kunde ein Gerät oder erhält er es kostenlos zur Nutzung überlassen, dann ermöglichte ermöglicht er der XXXXX.XXX SWS oder einem von ihr benannten Vertreter, nach angemessener Vorankündigung die Besichtigung der Mietsache oder des zur Verfügung gestellten Gerätes.

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Samples: Leistungsbeschreibung Für Internetanschlüsse, Internettelefonie (Voip) Und Fernsehen