Inhaber von Gemeinschaftskonten. Bei mehr als einem Kontoinhaber haftet jeder Kontoinhaber gesamtschuldnerisch und einzeln für Verbindlichkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen. Jeder Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos darf allein und ohne Mitteilung an die anderen Mitinhaber handeln und ist befugt, ohne jegliche Einschränkung Geschäftsbeziehungen zu WH zu unterhalten. WH befolgt die Anweisungen jedes Kontomitinhabers und ist nicht dafür verantwortlich, den Zweck oder den Ursprung einer von einem Mitinhaber erhaltenen Anweisung zu bestimmen. Einzige Ausnahme bilden die ausgehenden Überweisungen. In diesem Fall verlangt WH, dass alle Mitinhaber die Transferanweisung unterzeichnen. In allen weiteren Fällen behält sich WH das Recht vor, eine schriftliche Zustimmung der weiteren Kontoinhaber einzufordern. Eine Mitteilung an einen der Kontoinhaber versteht sich als Mitteilung an alle Kontoinhaber. Im Falle der Pfändung eines Gemeinschaftskontos durch einen Dritten betrachtet WH das Guthaben als zu gleichen Teilen zwischen den Mitinhabern unterteilt, es sei denn es wurde vorher durch ein entsprechendes Formular spezifiziert.
Inhaber von Gemeinschaftskonten. Bei mehr als einem Kontoinhaber haften die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, das heißt WH kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Des Weiteren besteht für WH an den auf dem Konto gehaltenen Vermögenswerten ein Pfandrecht zur Sicherung der aus dem Gemeinschaftskonto entstehenden Ansprüche. Dieses Pfandrecht entsteht neben anderen Sicherheiten und ersetzt diese nicht. Jeder Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos ist alleinverfügungsberechtigt, darf also ohne Mitwirkung der anderen Kontoinhaber über das Konto verfügen und zu Lasten des Xxxxxx alle mit der Kontoführung in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Jedoch behält sich WH das Recht vor, für einzelne Transaktionen und Verfügungen – insbesondere Abbuchungen – eine schriftliche Verfügung sämtlicher Kontoinhaber zu verlangen. Auch kann die Alleinverfügungsberechtigung von jedem Kontoinhaber jederzeit schriftlich gegenüber WH widerrufen werden. Nach erfolgtem Widerruf sind die Kontoinhaber nur noch gemeinsam schriftlich verfügungsberechtigt. Auszahlungen sowie die Auflösung des Xxxxxx kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erfolgen. Nach dem Tod eines Kontoinhabers werden die Rechte des Verstorbenen durch die Erben wahrgenommen. Die Verfügungsbefugnisse der anderen Kontoinhaber bleiben weiter bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Pfändungen durch den Gläubiger eines der Kontoinhaber in Gemeinschaftskonten mit Alleinverfügungsberechtigungen rechtlich den Zugriff auf das gesamte Vermögen ermöglichen. WH behält sich allerdings das Recht vor, in allen Fällen die schriftliche Zustimmung aller Kontoinhaber zu verlangen. Eine Mitteilung an einen der Kontoinhaber versteht sich als Mitteilung an alle Kontoinhaber.