Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist; b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben; d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist; e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheiten
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch über Internet ge- schlossene Verträge) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), ) oder n) oder q) aa) ent- halten enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen AngelegenheitenAngelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwal- tungsgerichten;
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialge- richten und im privaten Bereich für das vorgeschaltete Widerspruchs- verfahren vor deutschen Behörden;
g) Verwaltungs-Rechtsschutz
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Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeitsver- hältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen privatrecht- lichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenabgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
f) Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
g) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrecht- lichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten;
h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfah- ren;
i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher versorgungs- rechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen (einschließlich Vermieterinkasso sowie Bonitätsprüfung), sonstigen Nutzungsverhältnissen Nutzungsver- hältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen Schuldverhält- nissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten Leis- tungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist; Rechtsschutz besteht ebenfalls für schuld- rechtliche Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen abgaberechtlichen Angelegenheiten
aa) vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten,
bb) im privaten Bereich vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden;
f) Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aa) vor deutschen Sozialgerichten,
bb) im selbstständigen beruflichen Bereich in einem der Klage vor deutschen Sozialgerichten vorgeschalteten Widerspruchsverfahren;
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Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche; für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht Rechtsschutz nur vor deutschen Arbeitsgerichten;
c) Gebäude-, Wohnungs- und GrundstücksWohnungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnisseneinem Mietverhältnis, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude das eine Wohnung oder Gebäudeteile ein Einfamilienhaus zum Gegenstand habenhat;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen RechtenRechten an beweglichen Sachen, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheiten,
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Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese die- se nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istGebäu- deteilen beruhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeitsverhältnis- sen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich hinsicht- lich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz Rechtsschutz
aa) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenabgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
bb) Ein-/Widerspruchsverfahren, die den Gerichtsverfahren gemäß aa) vorangehen, wenn das Gerichtsverfahren nicht durch Kla- gerücknahme beendet wird;
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Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen beruhen. Den Schadenersatzansprüchen gleichgestellt sind öffentlich- rechtliche Entschädigungsansprüche bei enteignungsgleichen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istaufopferungsgleichen Eingriffen sowie Aufopferungsansprüche und Folgenbeseitigungsansprüche;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen Schuldverhältnissen, die auf einem Rechtsgeschäft beruhen, und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten geregelt ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen AngelegenheitenRechtsschutz
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Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an GrundstückenGrund- stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen beruhen. Den Schadenersatzansprüchen gleichgestellt sind öffentlich- rechtliche Entschädigungsansprüche bei enteignungs- gleichen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istaufopferungsgleichen Eingriffen sowie Aufopferungsansprüche und Folgenbeseitigungsan- sprüche;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeitsver- hältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen Dienstverhält- nissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen privat- rechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem Rechtsge- schäft beruhen, und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Ver- sicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen AngelegenheitenRechtsschutz
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung AUFgABEN DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNg § 2 LeistungsartenLEISTUNgSARTEN
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher versor- gungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz; für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen Schuld- verhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist; wenn der Vertrag über das Internet online im eigenen Namen und Interesse geschlossen wird, besteht Versicherungsschutz (Internet-Rechtsschutz), c)soweit kein Zusammenhang besteht mit - rassistischen extremistischen pornographischen oder sonst sittenwidri- gen Angeboten, nÄußerungen oder Darstellungen, - dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnut- zungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder q) aa) ent- halten ist;Gebäude- teilen.
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenin
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung AUFgABEN DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNg § 2 LeistungsartenLEISTUNgSARTEN
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;.
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenoder
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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Inte- ressen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). § 2 LeistungsartenLeistungsarten Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen der §§ 21 ff vereinbart werden:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen AngelegenheitenAngelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten;
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Samples: Insurance Contract
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder ), q) cc) oder r) aa) enthalten ist;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheiten
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von SchadenersatzansprüchenSchadenersatz- und Unterlassungsan- sprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden Gebäu- den oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten ist;beruhen.
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeitsverhältnis- sen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;.
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhält- nissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;.
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen RechtenRechten sowie die Interessen- wahrnehmung von Pensionären im Zusammenhang mit Betriebsren- ten, Pensionen und Beihilfen aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnis- sen, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder qc) aa) ent- halten enthalten ist;.
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenabga- berechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwal- tungsgerichten sowie im privaten Bereich auch in Einspruchs-/Wider- spruchsverfahren, die diesen Verfahren vorangehen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung AUFGABEN DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG § 2 LeistungsartenLEISTUNGSARTEN
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istberuhen;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlichöffent- lich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;An- sprüche.
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenoder
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an GrundstückenGrund- stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen beruhen. Den Schadenersatzansprüchen gleichgestellt sind öffentlich- rechtliche Entschädigungsansprüche bei enteignungs- gleichen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istaufopferungsgleichen Eingriffen sowie Aufopferungsansprüche und Folgenbeseitigungsansprüche;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeits- verhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen Dienstver- hältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen privat- rechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem Rechtsge- schäft beruhen, und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Ver- sicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenoder
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Inhalt der Versicherung. 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 2 Leistungsarten
a) Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an GrundstückenGrund- stücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen beruhen. Den Schadenersatzansprüchen gleichgestellt sind öffentlich- rechtliche Entschädigungsansprüche bei enteignungs- gleichen oder soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungs- art n) oder q) cc) enthalten istaufopferungsgleichen Eingriffen sowie Auf- opferungsansprüche und Folgenbeseitigungsansprüche;
b) Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen Arbeits- verhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen Dienstver- hältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche;
c) Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- hältnissenPachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben;
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen privat- rechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem Rechtsge- schäft beruhen, und dinglichen Rechten, soweit der Versiche- rungsschutz Ver- sicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b), c), n) oder q) aa) ent- halten ist;
e) Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabe- rechtlichen Angelegenheitenoder
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Samples: Rechtsschutzversicherung