Verwaltungs-Rechtsschutz Musterklauseln

Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrecht- lichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die In- teressenwahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) für die Interessenwahrnehmung im Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und für die Interessen- wahrnehmung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
Verwaltungs-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich, z. B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melde- oder Schulrecht.
Verwaltungs-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang - mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht - mit der Vergabe von Studienplätzen - aus dem Hochschulrecht - mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 Abs. c) ARB 2011 ) ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzu- nehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten), die aufgrund der behaupteten Verletzung verkehrsrechtlicher Vorschriften eingeleitet werden.
Verwaltungs-Rechtsschutz. Der Versicherer trägt ferner die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes für die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen des Versicherten in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten zur Unterstützung der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenver- fahren.
Verwaltungs-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst außerhalb des Verkehrsbe- reichs die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich vor Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland und im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren (§ 2 g) ee).
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten mit Schulen oder dem BAföG- Amt) im Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Ausnahme: Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, so sind diese jeweils maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
Verwaltungs-Rechtsschutz. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Vertei- digung in Verfahren wegen eines Yachtunfalles oder der Übertre- tung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften im Zusam- menhang mit dem Gebrauch einer Yacht Besonderer Hinweis