Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrecht- lichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht in: • verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis) für die Interessen- wahrnehmung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, • nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Doku- menten) für die Interessenwahrnehmung vor deutschen Verwaltungsgerichten. Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
Verwaltungs-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten im privaten Bereich, z. B. bei Auflagen hinsichtlich der Tierhaltung, im Melde- oder Schulrecht.
Verwaltungs-Rechtsschutz. Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang - mit Angelegenheiten aus dem Asyl-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht - aus dem Hochschulrecht - mit dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 Abs. c) ARB 2016) - zum Schutz der natürlichen Umwelt und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme (Um- weltrecht) Es gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen (z. B. bei Entzug, Einschränkung oder Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis). für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
Verwaltungs-Rechtsschutz. Der Versicherer trägt ferner die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes für die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen des Versicherten in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten zur Unterstützung der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenver- fahren.
Verwaltungs-Rechtsschutz. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Vertei- digung in Verfahren wegen eines Yachtunfalles oder der Übertre- tung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften im Zusam- menhang mit dem Gebrauch einer Yacht Besonderer Hinweis
Verwaltungs-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten ab dem Klagever- fahren wahrzunehmen (z. B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausstellen von amtlichen Dokumenten). Soweit es sich um eine Angelegenheit aus dem Bereich des Arbeits-Rechtsschutzes oder des Wohnungs- und Grundstücks-Rechts- schutzes handelt, ist jeweils dieser maßgeblich. für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (Disziplinarrecht: es geht um Dienstvergehen z. B. von Beamten oder Soldaten; Standesrecht: berufsrechtliche Belange z. B. von Ärzten).
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 g) aa), bb) in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Bereich § 2 g) bb),