Inklusion Musterklauseln

Inklusion. Die Berliner Hochschulen sind Orte der Teilhabe. Für Studierende mit Beein- trächtigungen oder chronischen Krankheiten wird ein barrierefreies Studium ermöglicht. Die Hochschulen nehmen weitere effiziente und passgenaue Maß- nahmen zur Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Zu- lassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sind im Hinblick auf Härtefälle und Nachteilsausgleiche zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Des Wei- teren werden die Beratungsangebote inhaltlich und strukturell weiter verbessert und die Informations- und Mitwirkungsrechte einer oder eines Behindertenbe- auftragten gemäß § 28a BerlHG sichergestellt. Die kontinuierliche Arbeitsfähig- keit der oder des Behindertenbeauftragten wird gewährleistet. Die Hochschulen arbeiten beim Ausbau der IT-Barrierefreiheit eng zusammen. Bei Bauvorhaben (Neubau und Bestand) wird die bauliche Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Hochschulen erfüllen ihre Aufgaben zur Integration von Studienbewerberin- nen und Studienbewerbern sowie von Studierenden mit Behinderung nach Maßgabe des Berliner Hochschulgesetzes mit dem Ziel, dass die Hilfe aus ei- ner Hand erfolgt. Hierzu schließen die Hochschulen mit dem Studierendenwerk Berlin entsprechende Vereinbarungen. Das Land stellt dem Studierendenwerk für diesen Zweck ab dem Haushaltsjahr 2018 jährlich 000.000 € aus Mitteln au- ßerhalb des Hochschulvertrages zur Verfügung. Darüber hinausgehende Auf- wendungen des Studierendenwerks erstatten die Hochschulen im Verhältnis ihrer Zuschüsse zueinander, unabhängig davon, an welcher Hochschule die Aufwendungen entstanden sind.
Inklusion. A) Kinderhaus Die Integration von Kindern mit Behinderung, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wird im Einzelfall von Kinderhausleitung und Campusträger geprüft. Insbesondere die notwendigen Rahmenbedingungen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, müssen im Hinblick auf die Ausstattung der Materialien, der räumlichen Bedingungen und vor allem den personellen Ressourcen geprüft werden.
Inklusion. Wir wollen eine barrierearme Stadt. Dazu gehört, die öffentlichen Ge- bäude barrierefrei zugänglich zu machen und die städtischen Informati- onsangebote, wie die Website und die städtischen Publikationen, in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Wir werden das inklusive An- gebot erweitern, Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder an allen Angebo- ten verbessern und Diskriminierungen sichtbar machen. Besonders wichtig ist uns die Bildungsförderung, insbesondere die Sprachförderung ab dem frühkindlichen Bereich. Dafür bedarf es einer entsprechenden Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte, kosten- freie Sprachkurse für Neubürgerinnen und Neubürger mit Migrations- hintergrund und der Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums. Wir werden die Beratungsangebote der Kommunalen Integrationszen- tren, der Integrationsagenturen oder auch der Stadtverwaltungen ver- netzen, ausbauen und ständig aktualisieren.
Inklusion. Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Integrationsförderrat ist ein wichtiger Partner und Berater der Landesregierung. Die Landesregierung wird die engagierte und zielgerichtete Arbeit des Beirates weiter unterstützen. Die Koalitionspartner werden den Integrationsförderrat zu einem Inklusionsförder- rat weiterentwickeln. Die Koalitionspartner werden den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in dieser Legislaturperiode fortschreiben und an die aktuelle Entwicklung anpassen. Zudem werden sie das Landesbehinder- tengleichstellungsgesetz mit Blick auf die bundesgesetzlichen Rahmenbedin- gungen überarbeiten. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind eine der Voraussetzun- gen für deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. In diesem Zuge hat sich das Modellprojekt „Budget für Arbeit“ als erfolgreich erwiesen. Deshalb setzen sich die Koalitionspartner beim Bund für eine Fortführung des Projektes ein. Wichtig ist eine Verstetigung und flächendeckende Einführung des „Budgets für Arbeit“. Für den Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen werden die Koalitionspartner auf Bundesebene eine Überprüfung der Entloh- nungspraxis anregen. Das Bundesteilhabegesetz wird im Land durch ein entsprechendes Landes- ausführungsgesetz unterlegt, das die in der Koalitionsvereinbarung fixierten Ziele der Koalitionspartner berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist auch das Ausführungsgesetz SGB XII zu evaluieren und fortzuentwickeln.
Inklusion. Die Herausforderungen, Probleme und Erfahrungen bei der Realisierung der Inklusion haben zu umfangreichem Erfahrungswissen geführt, das fortlaufend für den weiteren Schulentwicklungsprozess genutzt werden muss. Zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber sind für Schulen ein wichtiges Auswahlkriterium. Wir streben an, dass Referendarinnen und Referendare eine Zusatzqualifikation an einer durch das Land Bremen zu schaffenden „Bremerhavener Akademie für Inklusion“ erwerben können. Damit gewährleisten wir nicht nur die Qualität der inklusiven Pädagogik, sondern bieten auch Anreize für Referendarinnen und Referendare, an Bremerhavener Schulen zu arbeiten. Im Zuge der inklusiven Pädagogik wird eine verbesserte Begleitung und unterstützende Beratung seitens der Schulaufsicht erforderlich. Um Barrieren und Ressourcen für Lernen und Partizipation zu identifizieren wird der “Index für Inklusion“ eingesetzt. Schulen und andere Bildungseinrichtungen können daran ablesen, inwieweit sie bereits Kulturen, Strukturen und Praktiken der Inklusion umgesetzt haben. Die Koalition verfolgt damit das Ziel, dass auf Basis inklusiver Werte die gemeinsame Schulentwicklung weiter gefördert wird. Wir wollen, dass Schülerinnen und Xxxxxxx in den Schulen das nötige Rüstzeug für ihren späteren Berufsweg erhalten und auf das lebenslange Lernen vorbereitet werden – egal für welchen Bildungsweg sie sich entscheiden. Hierfür werden wir die Berufsorientierung an den Schulen weiter stärken und bereits stattfindende gute Projekte unterstützen und ausweiten. Schülerinnen und Xxxxxxx sollen stärker auf die Möglichkeiten und Chancen einer dualen Ausbildung hingewiesen werden. Wir begrüßen hierbei eine stärkere Zusammenarbeit mit Betrieben und den Kammern des Handwerks und der Industrie. Wir wollen nicht, dass Bildungsgänge in der Sackgasse enden und Schülerinnen und Xxxxxxx das Gymnasium ohne Schulabschluss verlassen. Wir setzen daher auf eine stärkere Beratung der Eltern zum Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I und zu einem späteren Zeitpunkt, um Alternativen aufzuzeigen. Schule ist mehr als nur Lernen, daher werden wir auf die Umsetzung der Landeszuweisungsrichtlinie für nicht unterrichtendes pädagogisches Personal achten. Die Schulsozialarbeit und die Angebote der ReBUZe werden weiterentwickelt.
Inklusion. Die HSM aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 31.07.2021. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HSM gestärkt werden.
Inklusion. Die WHZ aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 30.06.2023. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der WHZ gestärkt werden.
Inklusion. Der BEP präferiert einen ganzheitlichen Ansatz und eine inklusive Bildung. Alle Kinder sollen den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung erhalten und ihre individuellen Potenziale entfalten kön- nen. Seit vielen Jahren gibt es in Hessen für Kinder mit Behinderung keine sogenannten Sonderkin- dertageseinrichtungen mehr; Kinder werden möglichst wohnortnah in Regeleinrichtungen betreut. Dass die wohnortnahe, gemeinsame Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Hessen der Regelfall ist, wird daran deutlich, dass in über 90 Prozent aller hessischen Gemeinden Kinder mit Behinderung betreut werden. Das Land gewährt im Rahmen der Landesför- derung gesonderte Förderpauschalen für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Be- hinderung. Außerdem werden verschiedene Maßnahmen und Projekte durchgeführt.
Inklusion. Die TU Dresden aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022. In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der TU Dresden gestärkt werden.
Inklusion. Die HTWK Leipzig aktualisiert ihren Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention bis zum 31.12.2022 In diesem Aktionsplan soll auch die Rolle der Beauftragten für Studierende und Mitarbeiter mit Beeinträchtigung an der HTWK Leipzig gestärkt werden.