Vertragsbeginn und -ende Musterklauseln

Vertragsbeginn und -ende. 47. Nach der Genehmigung des Vertrags durch die Parlamente der Vertragskantone und nach Annahme in allfälligen Volksabstimmungen sowie nach der Genehmigung des ersten Leistungs- auftrags durch die Parlamente bestimmen die Regierungen der Vertragskantone im gegenseitigen Einvernehmen den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags.3
Vertragsbeginn und -ende. 9.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum ZOOMART-Internet-Service entsteht zwischen dem Kunden und ZOOMART das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
Vertragsbeginn und -ende. 7.1. Angebote von Xx. Xxxxxx sind stets freibleibend und unverbindlich. Einmalige Gebühren verstehen sich als Richtwerte +/-15%.
Vertragsbeginn und -ende. 3.01 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und des ersten der angeforderten Domainnamen zum NOLTE IMP-WebDesign entsteht zwischen dem Kunden und der NOLTE IMP das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
Vertragsbeginn und -ende. Der Kinderbetreuungsvertrag kann immer nur zum 1.8. (Beginn Schuljahr) oder zum 1.2. (Beginn Schulhalbjahr) geschlossen werden. Er verlängert sich automatisch für das jeweils nachfolgende Schuljahr und erlischt spätestens zum Ende der vierten Klasse, ohne das es einer Kündigung bedarf. Vertragsbeginn ist der: Der Kinderbetreuungsvertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Schuljahresende (31.07.) oder zum Schulhalbjahr (31.01.) schriftlich von beiden Seiten gekündigt werden. Im Falle einer Zahlungssäumigkeit behalten wir uns vor zu mahnen und erheben Mahngebühren. Die Vertragspartner können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Gebühren, die an den Verein auf der Grundlage dieses Vertrages offen sind und einen Betrag von mindestens 105 € erreichen und nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab erfolgter Mahnung gezahlt werden. Sollte das Kind aufgrund von Schulwechsel oder Umzug nicht mehr Xxxxxxx der Hasela Grundschule sein, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende.
Vertragsbeginn und -ende. 1Der Vertrag beginnt am 1. Januar 1998 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2Er kann nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. 3Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. 4Der Vertrag wird dann für eine Gliedkirche wirksam, wenn sie ihm beigetreten ist. 5Die B·A·D GmbH erhält hierüber von der EKD eine unmittelbare Information.
Vertragsbeginn und -ende a) Buchungen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchung durch die Campingplatz Krossinsee 1930 GmbH schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.
Vertragsbeginn und -ende. 7.1 Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen entsteht zwischen dem Kunden und uri-press GmbH das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
Vertragsbeginn und -ende. Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum BSWS-Internet-Service entsteht zwischen dem Kunden und BSWS das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar. Der Kunde und BSWS können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit auch per eMail erfolgen. BSWS kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per eMail. Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen BSWS-Internet-Service mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. BSWS kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen, sofern das Lastschriftverfahren vereinbart wurde. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstössen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist BSWS berechtigt, den Zugang zum BSWS-Internet- Service sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet- Adressen (Domains) zu löschen. BSWS kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und eMail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen. BSWS erreicht eine durchschnittliche Diensteverfügbarkeit von über 99,99%. BSWS übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann Zeit für technische Arbeiten verwenden. Dies wird, soweit möglich, zu den Lastschwächsten Zeiten – also nachts –...
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