Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer - Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Kosten für auswärtige Verpflegung werden in der Regel pauschal vergütet. Bei Tätigkeiten an offiziellen Standorten der T-Systems Schweiz AG sowie Home Office werden keine Verpflegungsspesen vergütet. Mitarbeitenden mit Pauschalspesen können keine Verpflegungspauschalen geltend machen. Die folgenden Verpflegungs-Pauschalvergütungen gelten für Aufenthalte im In- und Ausland und betrifft Mitarbeitende ohne Pauschalspesen: Eintägig Mittagessen CHF 15.00 wenn Abfahrt vor 12h Abendessen CHF 15.00 wenn Rückkehr nach 20h Mehrtägig* pro Übernachtung CHF 54.00 abgedeckt sind sämtliche Mahlzeiten inkl.Frühstück ==> letzter Tag: Mittagessen CHF 15.00 wenn Rückkehr nach 12h ==> letzter Tag: Abendessen CHF 15.00 wenn Rückkehr nach 20h Mahlzeiten, die von Dritten bezahlt werden, werden nicht vergütet * Bei Abrechnung der ganzen Tagespauschale (CHF 54.00) muss das Frühstück (falls auf Rechnung ausgewiesen), abgezogen werden. Hierbei sind die effektiven Frühstückkosten abzuziehen oder eine Pauschale von CHF 15.00 (B&B oder Übernachtung inkl. Frühstück).
Verpflegungskosten. Treten ZV-Mitglieder eine Auslandreise an oder sind sie aus anderen Gründen gezwungen, sich ausser- halb zu verpflegen, haben sie gegen Beleg Anspruch auf folgende Vergütung: Mittagessen bis max. CHF 30.00 Abendessen bis max. CHF 35.00
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für - Schiedsrichter - Scorer - Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Jede/r Berater/in erhält eine monatliche Verpflegungspauschale von CHF 500.–.
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -teilnehmende Spieler -Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Pauschbeträge für die ersten 3 Monate bei Abwesenheit von mindestens 24 Stunden bei Abwesenheit von mindestens 14 Stunden bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden
Verpflegungskosten. Müssen Mitarbeitende eine Geschäftsreise antreten oder sind sie aus anderen Gründen ge- zwungen, sich ausserhalb ihres sonstigen Arbeitsplatzes zu verpflegen, haben sie Anspruch auf Vergütung in folgendem Umfang: Frühstück: Pauschal, wenn der Wohnort aus ge- schäftlichen Gründen vor 06.00 Uhr verlassen wer- den muss CHF 10.00 Mittagessen: Pauschal, wenn dieses aus geschäftli- chen Gründen weder am Wohnort noch am Arbeits- ort eingenommen werden kann CHF 25.00 Nachtessen: Pauschal, wenn der Wohnort aus ge- schäftlichen Gründen nicht vor 20.30 Uhr erreicht werden kann CHF 25.00
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -Technischer Kommissar -DBV-Nationalmannschaft (max. 25 Personen)
Verpflegungskosten. Für Aufgaben, die sich über die Mittagszeit von 12:30 bis 13:00 oder über 19:00 Uhr hinaus erstre- cken, wird eine Verpflegungspauschale von [25] Franken verrechnet.