Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Für Aufgaben, die sich über die Mittagszeit von 12:30 bis 13:00 oder über 19:00 Uhr hinaus erstre- cken, wird eine Verpflegungspauschale von [25] Franken verrechnet.
Verpflegungskosten. Jede/r Berater/in erhält eine monatliche Verpflegungspauschale von CHF 500.–.
Verpflegungskosten. Muss aus dienstlichen Gründen eine Hauptmahlzeit auswärts eingenommen werden, besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Diese beträgt für eine Hauptmahlzeit CHF 24.-.
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -Technischer Kommissar -teilnehmende Mannschaften (max. 25 Personen pro Mannschaft)
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -Technischer Kommissar -DBV-Nationalmannschaft (max. 25 Personen)
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für -Schiedsrichter -Scorer -teilnehmende Spieler -Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Der Ausrichter trägt die Verpflegungskosten für - Schiedsrichter - Scorer - Technischer Kommissar
Verpflegungskosten. Müssen Mitarbeitende eine Geschäftsreise antreten oder sind sie aus anderen Gründen ge- zwungen, sich ausserhalb ihres sonstigen Arbeitsplatzes zu verpflegen, haben sie Anspruch auf Vergütung in folgendem Umfang: Frühstück: Pauschal, wenn der Wohnort aus ge- schäftlichen Gründen vor 06.00 Uhr verlassen wer- den muss CHF 10.00 Mittagessen: Pauschal, wenn dieses aus geschäftli- chen Gründen weder am Wohnort noch am Arbeits- ort eingenommen werden kann CHF 25.00 Nachtessen: Pauschal, wenn der Wohnort aus ge- schäftlichen Gründen nicht vor 20.30 Uhr erreicht werden kann CHF 25.00
Verpflegungskosten. Treten ZV-Mitglieder eine Auslandreise an oder sind sie aus anderen Gründen gezwungen, sich ausser- halb zu verpflegen, haben sie gegen Beleg Anspruch auf folgende Vergütung: Mittagessen bis max. CHF 30.00 Abendessen bis max. CHF 35.00