Common use of Inkrafttreten und Dauer Clause in Contracts

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. (2) Dieses Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbestimmte Zeit verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt worden sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 27 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens an.

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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. (2) Dieses Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbestimmte Zeit automatisch für weitere Zehn-Jahres-Perioden verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt worden sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 27 29 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens an.

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Samples: Investment Protection Agreement, Investment Protection Agreement

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag Tage des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurdenworden sind. (2) Dieses Das Abkommen bleibt für einen Zeitraum zehn Jahre lang in Kraft; nach deren Ablauf wird es auf unbegrenzte Zeit verlängert, sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien das Abkommen zwölf Monate vor seinem Ablauf schriftlich kündigt. Nach Ablauf von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbestimmte Zeit verlängert und kann das Abkommen je- derzeit von jeder Vertragspartei der beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Für Investitionen, die vor dem bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt vorge- nommen worden sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 27 dieses Abkommens 11 noch für einen weiteren Zeitraum von weitere zehn Jahren Jahre vom Zeitpunkt Tage des Außerkrafttretens des Abkommens an.

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Samples: Abkommen Über Die Gegenseitige Förderung Und Den Schutz Von Investitionen

Inkrafttreten und Dauer. (1) Dieses Die Vertragsparteien notifizieren einander auf dem Schriftweg, dass die nach der Verfassung erforderlichen Verfahren erfüllt sind. Das Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat das Datum der späteren Notifizierung folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. (2) Dieses Abkommen bleibt für einen Zeitraum von zehn Jahren in Kraft; danach wird es auf unbestimmte Zeit verlängert und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. (3) Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieses Abkommens getätigt worden sind, gelten die seine Bestimmungen der Artikel 1 bis 27 dieses Abkommens noch für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens an.

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Samples: Investment Protection Agreement

Inkrafttreten und Dauer. (1) . Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation und tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in welchem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurdenVertragsparteien einander die Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für dessen Inkrafttreten notifiziert haben. (2) . Dieses Abkommen bleibt wird für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren geschlossen und bleibt automatisch für weitere Zeiträume von fünf (5) Jahren in Kraft; danach wird , es auf unbestimmte Zeit verlängert und kann von jeder sei denn, eine der beiden Vertragsparteien notifiziert der anderen Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von schriftlich mindestens zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden(12) Monate vor dessen Außerkrafttreten ihren Entschluß, das Abkommen zu kündigen. (3) . Für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Kündigung dieses Abkommens getätigt vorgenommen worden sind, gelten die Bestimmungen der Artikel 1 bis 27 dieses Abkommens 11 noch für einen weiteren Zeitraum von zehn Jahren vom Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens anab diesem Datum. ZU URKUND DESSEN haben die Unterzeichneten, gehörig bevollmächtigt durch ihre jeweiligen Regierungen, dieses Abkommen unterfertigt.

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Samples: Abkommen Über Die Gegenseitige Förderung Und Den Gegenseitigen Schutz Von Investitionen