Pflichten des Anbieters. 1.5.1. Der Anbieter ist verpflichtet, die geschuldeten Leistungen vertragsgemäß in Übereinstimmung mit den jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibungen zu erbringen. Der Anbieter erbringt die Leistungen gemäß dem Stand der Technik.
1.5.2. Nach Annahme des Betreibervertrages durch den Anbieter (siehe Ziffer 1.3.2), wird der Zugang des Betreibers zu dem myVectron Portal unter xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxxxxx.xxx ("myVectron-Portal") aktiviert und der Betreiber erhält mit den von ihm festgelegten Zugangsdaten Zugang zu dem Portal.
1.5.3. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich der Anbieter Subunternehmern bedienen. Der Anbieter ist berechtigt, zum Zwecke der Leistungserbringung Unterlagen, Informationen und Daten des Betreibers zur Leistungs- und Vertragserfüllung – soweit erforderlich – an den oder die Subunternehmer weiterzugeben.
1.5.4. Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % gerechnet auf das Kalenderjahr. Der Zeitaufwand für die erforderliche regelmäßige Wartung und Pflege bzw. technische Verbesserung der myVectron-Leistungen oder einzelner über myVectron angebotenen Leistungen ("Wartungszeit") sowie Fälle gemäß Ziffer 1.5.5 und Ziffer 1.11 sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Der Anbieter wird versuchen, diese Arbeiten ohne Einschränkungen für die Nutzbarkeit während der regelmäßigen Arbeitszeiten (Mitteleuropäischer Zeit/GMT) durchzuführen. Die Wartungszeit hat der Anbieter bei der Bemessung des Nutzungsentgelts bereits berücksichtigt, eine entsprechende Minderung aufgrund der Wartungszeit ist ausgeschlossen.
1.5.5. Der Anbieter weist den Betreiber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der myVectron-Leistungen oder einzelner darin enthaltener Leistungen entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinfluss- bare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Betreiber genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
1.5.6. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung bestimmter Funktionen von der vollständigen und richtigen Zurverfügungstellung der jeweils benötigten Informationen durch den Betrei...
Pflichten des Anbieters. Der Anbieter ist verpflichtet, die Dienste von 4-systems bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Anbieter wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung von Telediensten (u.a. auf das Informations-und Kommunikationsdienstegesetz, das Teledienstegesetz, das Teledienstedatenschutzgesetz und das Urhebergesetz) hingewiesen. Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen die u.U. für das Internet-Angebot des Anbieters erforderlich sind, obliegen allein diesem. Der Anbieter verpflichtet sich, die Zugriffs- möglichkeiten auf die Dienste von 4-systems nicht zum Missbrauch und zu rechtswidrigen Handlungen zu nutzen. Der Anbieter verpflichtet sich weiterhin, 4-systems von sämtlichen Ansprüchen und Schäden die 4-systems durch mißbräuchliches oder rechtswidriges Nutzen der Dienste durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen, freizuhalten. Namentlich trägt der Anbieter die volle Verantwortung für die Wahrung von Rechten (z.B. Ur- heber-, Patent-, Muster-, Markenrechte), sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Jugendschutzgesetz. Für die Einrichtung und Bereitstellung der o.g. Dienste zahlt der Anbieter an 4-sytems das nachfolgende Leistungsentgeld Die monatlichen Entgelte werden jeweils ein Jahr im Voraus, spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres fällig. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie Entgelte für einmalige Leistungen werden nach Erbringung der Leistung ohne Abzug abgebucht und werden mit Zugang der Rechnung fällig. 4-systems bietet jedem Kunden ausschließlich die Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren an. Leitungs- und Telekom- munikationsentgelte der Deutschen Bundespost - Telekom, welche bei Nutzung der Leistung/ Dienste von 4-systems anfallen, trägt der Kunde. Es sei denn, diese sind Vertragsgegenstand. Gegenansprüche von 4-systems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechten, wobei diese beschränkt sind auf Gegenansprüche aus diesem Vertrag.
Pflichten des Anbieters. 4.1 Persönliche Leistungspflicht / Subunternehmer 8
4.2 Ort der Leistungserbringung 8 4.3 Informationspflichten 9 4.4 Einweisung und Dokumentation 9
4.5 Einhaltung von Standards 9
4.6 Zusammenarbeit mit anderen Partnern des Kunden 9
Pflichten des Anbieters. 1.1 Servicekatalog und SLA
Pflichten des Anbieters. Unter diesem Projektvertrag erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
Pflichten des Anbieters. EDENOR0012-3624-1_DE_EN
1. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche Software nach Maßgabe des nachfolgenden Artikel III zur Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen und zu erhalten. Zu diesem Zwecke installiert der Anbieter die Software auf einem Server, der über das gem. Artikel I gewählte Datennetz für den Kunden erreichbar ist.
2. Der Anbieter verpflichtet sich nach Maßgabe des nachfolgenden Artikel IV zur ständigen Pflege der Software und der Datennetzverbindung.
3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter für den Fall, dass er neuere Versionen der Software entwickelt, die alte Version nach Maßgabe des nachfolgenden Artikel V bei Bedarf durch die neue Version zu ersetzen.
4. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden das Benutzerhandbuch in jeweils aktueller Form online zur Verfügung zu stellen.
Pflichten des Anbieters. 1.1 Servicekatalog und SLA 39 1.2 Nutzungsrecht an Services 39 1.3 Weiterentwicklungen 39
Pflichten des Anbieters a) Im Rahmen seines Anbieteraccounts kann der Kunde je nach vertraglich vereinbarter Leistung Immobilienangebote und ggf. unternehmensbezogene Inhalte veröffentlichen. Der Kunde kann die Inhalte in einem vom Anbieter vorgegebenen Eingabeformular selbst eingeben. Der Anbieter wird die Inhalte des Kunden Interessenten über das Internet zur Verfügung stellen. Außerdem kann der Kunde Kontakt zu Immobiliensuchenden aufnehmen.
b) Die vom Kunden eingestellten Inhalte, insbesondere Immobilienangebote, sind zeitlich begrenzt auf dem Portal abrufbar. Die Dauer der Verfügbarkeit ergibt sich aus den jeweiligen, mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Der Kunde ist verpflichtet, nicht mehr aktuelle Angebote unverzüglich aus dem Portal zu löschen.
c) Soweit Kunden und Nutzer über das Portal untereinander Verträge abschließen, entstehen daraus keinerlei vertragliche Verpflichtungen für den Anbieter. Der Anbieter beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation, dem Informationsaustausch oder der Immobilienvermittlung zwischen Kunden und Immobiliensuchenden. Insofern übernimmt der Anbieter keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern über die Services verbreiteten Informationen und überprüft diese auch in keiner Weise.
d) Der Anbieter behält sich Änderungen seiner Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen verändern und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind. Daneben ist er berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Pflichten des Anbieters. 6.1 Der Anbieter gewährt dem Nutzer die vorstehend beschriebenen Nutzungsrechte an der Plattform und den gebuchten Bausteinen. Der Anbieter gewährleistet dabei, dass er selbst über die insoweit erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese an den Nutzer übertragen darf.
6.2 Der Anbieter verpflichtet sich weiter dazu, die Verfügbarkeit der Plattform und der gebuchten Bausteine nach Maßgabe der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen zu gewährleisten. Ziel des Anbieters ist es, die Möglichkeit zur Nutzung der Plattform und der Bausteine möglichst unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die genaue Verfügbarkeit ergibt sich aus dem Kapitel „Service Level“. Insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten kann es zu einer vorübergehenden Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit kommen. Der Anbieter ist bemüht, geplante Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten durchzuführen und den Nutzer über relevante Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeit zu informieren.
6.3 Bei Problemen und Störungen der Plattform oder einzelner Bausteine kann sich der Nutzer an den Anbieter wenden, der den Nutzer entsprechend unterstützt (First-Level-Support).
6.4 Alle Daten, die der Nutzer bei Nutzung der Plattform und der Bausteine eingibt, werden zentral gespeichert. Der Anbieter beachtet hierbei die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und sorgt für ein angemessenes Niveau an Datensicherheit. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzvereinbarung, die ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen Anwendung findet.
Pflichten des Anbieters. 4.1 Der Anbieter stellt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden mit dem ASP- Produkt Standardleistungen, deren Inhalt und Umfang sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage LEI) ergeben, mit der in Nr. 4.8. bezeichneten Verfügbarkeit betriebsfähig bereit. Das ASP-Produkt ist betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Anbieter dem Kunden die Freischaltung (Zugang zu funktionsfähigem ASP-Produkt) mitgeteilt hat.
4.2 Der Anbieter erteilt dem Kunden zur Einwahl in den Server eine Administratorkennung und ein Passwort. Der Kunde generiert für die einzelnen Nutzer selber User ID und Passwort, die zur weiteren Nutzung der ASP-Produkte erforderlich sind. Jeder Nutzer kann sein Passwort jederzeit ändern. Innerhalb seines generellen Zuständigkeitsbereiches trägt jeder Nutzer die Verantwortung dafür, dass sowohl die User ID als auch das Passwort nur von Personen benutzt werden können, die zum Zugriff auf die vertragsgegenständliche Software und die zugehörigen Daten autorisiert sind.
4.3 Der Anbieter aktualisiert das ASP-Produkt, insbesondere soweit diese durch wesentliche Änderungen gesetzlicher oder anderer verbindlicher Bestimmungen bedingt sind. Der hierfür übliche Umfang ergibt sich ergänzend aus der Leistungsbeschreibungen (Anlage LEI). Einen Anspruch auf Anzahl und Zeitpunkt der Aktualisierung hat der Kunde nicht. Formblatt K V 118 080222
4.4 Dem Kunden steht ein telefonischer Hotline-Service entsprechend dem vereinbarten Service Level Agreement zur Verfügung (Anlage SLA).
4.5 Der Anbieter behebt Fehler der Software, die in der aktuellen Softwareversion per ASP-Betrieb angeboten wird, entsprechend den Festlegungen im vereinbarten Service Level Agreement (Anlage SLA).
4.6 Der Anbieter führt zur Absicherung technischer Störungen, insbesondere von Ausfällen der Hardware, eine regelmäßige und inkrementelle Sicherung der Datenbank durch. Die Sicherung erfolgt mehrfach täglich und wird bis zu 24 Stunden aufbewahrt. Diese Sicherung dient der Wiederherstellung im Falle eines Totalausfalls (Disaster Recovery).
4.7 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst, ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Kunde verantwortlich ist.
4.8 Der Anbieter stellt dem Kunden das ASP-Produkt Werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Nutzung zur Verfügung (verfügbare Nutzung). Ausnahmen hierzu stellen die vertraglich vereinbarten Zeite...