Xxxxx und Beendigung des Vertrags Musterklauseln

Xxxxx und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Miet-Lizenzvertrages ergibt sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen. Fehlt in den Individuellen Vertragsbedingungen eine Laufzeitregelung, so beträgt die Laufzeit 12 Monate. Der Miet-Lizenzvertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt worden ist.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Content-Lizenzierungsvertrages ergibt sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen. Fehlt in den Individuellen Vertragsbedingungen eine Laufzeitregelung, so beträgt die Laufzeit 12 Monate. Der Content- Lizenzierungsvertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt worden ist.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. Die Laufzeit des Hardware-Wartungs-Vertrages ergibt sich aus den Individuellen Vertragsbedingungen. Fehlt in den Individuellen Vertragsbedingungen eine Laufzeitregelung, so beträgt die Laufzeit 12 Monate. Der Hardware-Wartungs- Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt worden ist.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. [individuell zu ergänzen; z.B.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. 1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit dem Herunterladen der App. 2. Der Vertrag endet durch Kündigung oder Auflösung. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 3. Insbesondere bei einem Verstoß des Kunden gegen Xxxxxx XX. können wir dem Kunden fristlos kündigen. Darüber hinaus sind wir berechtigt den Zugang des Kunden zu sperren, wenn dieser die fälligen Entgelte nicht bezahlt. 4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 6. Bei Beendigung dieses Vertrags müssen Sie jegliche Nutzung der Anwendung einstellen und alle Kopien der Anwendung von Ihrem mobilen Gerät oder Ihrem Desktop löschen.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. 14.1 Inkrafttreten und Dauer 24 14.2 Ordentliche Kündigung 24 14.3 Ausserordentliche Kündigung 24 14.4 Wirkung der Kündigung 25
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. 11.1. Der Vertrag ist unbefristet, sofern keine anderslautende Bestimmung vorliegt. Sowohl KPB als auch der Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei dies schriftlich per Einschreiben zu erfolgen hat. Der Vertrag ist in diesem Fall ab dem ersten Tag des Kalendermonats nach dem Monat beendet, in dem der Einschreibebrief an die andere Partei gesandt wurde. B2C – Falls KPB beschließt, den Vertrag oder die aus ihm hervorgehenden Rechte oder Pflichten ganz oder teilweise auf ein Mitglied der Kuwait Petroleum Group gemäß Artikel 18.4 zu übertragen und der Teilnehmer einer solchen Übertragung nicht zustimmt, hat er das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei diese Kündigung schriftlich per Einschreiben zu erfolgen hat. 11.2. Unter den folgenden Umständen hat KPB das Recht, den Vertrag jederzeit ohne gerichtliche Intervention, ohne Mahnung und ohne Abfindung, vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche seitens KPB, ganz oder teilweise zu beenden: a) wenn der Teilnehmer oder seine Karteninhaber sich nicht an eine oder mehrere Pflichten im Rahmen dieses Vertrags halten und diese Pflichten auch nach Ablauf von zehn Tagen ab entsprechender Mahnung per Einschreiben nicht erfüllt haben; b) wenn der Teilnehmer eine beliebige Zahlungspflicht während eines angemessenen Zeitraums nach deren Fälligkeit nicht erfüllt; c) nach Auffassung der KPB ernsthafte Anzeichen für eine unzureichende Zahlungsfähigkeit des Teilnehmers vorliegen; d) wenn KPB innerhalb von fünf Tagen ab Inkrafttreten dieses Vertrags keine Einzugsermächtigung erhalten hat oder diese Einzugsermächtigung ausgesetzt wurde oder ausgesetzt zu werden droht; e) wenn es sich als unmöglich erweist, die Q8-electric-Karte an die angegebene Lieferadresse des Teilnehmers zu senden; f) im Falle eines Zahlungsaufschubs oder einer Zahlungseinstellung, einer Umschuldung oder eines Vergleichs mit den Gläubigern des Teilnehmers, der von dem Teilnehmer oder in Bezug auf den Teilnehmer erwirkt wurde, oder im Falle von Schritten, die darauf abzielen, einen solchen Zahlungsaufschub oder Vergleich zu erwirken, oder im Falle eines anderen Verfahrens, das in Bezug auf den Teilnehmer gemäß einem Gesetz, einer Verordnung oder einem Verfahren im Zusammenhang mit einer Sanierung, einem Zahlungsaufschub oder einer Zahlungseinstellung, einer Umschuldung oder einem Vergleich eingeleitet wurde; g) wenn ein Antrag, eine Vorladung oder ein sonstiges Mittel zur Einleitung eines Verfahrens bei Gericht eingereich...
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften regelt Ziffer 5.1 des Gewinnabführungs- vertrags, dass der Vertrag der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organträgerin sowie der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft bedarf und mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam wird. Der Vertrag gilt bezüglich der Ver- pflichtung zur Gewinnabführung nach Ziffer 1 und zur Verlustübernahme nach Ziffer 2 des Ge- winnabführungsvertrags rückwirkend ab dem 1. August 2020, frühestens jedoch für das Ge- schäftsjahr der Organgesellschaft, in dem der Vertrag wirksam wird. Gemäß Ziffer 5.2 ist der Gewinnabführungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann zum Ende des Geschäftsjahres der Organgesellschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch mit Ablauf von fünf (Zeit-)Jahren, d.h. 60 Monaten (Mindestlaufzeit). Frühestens ist daher eine Kündigung zum Ablauf des 31. Juli 2025 möglich, wenn der Gewinnabführungsvertrag bis zum 31. Juli 2021 wirksam wird. Gemäß Ziffer 5.3 des Gewinnabführungsvertrags bleibt das Recht zur Beendigung des Vertrags mittels Kündigung aus wichtigem Grund oder mittels einvernehmlicher Aufhebung unberührt. Rechtliche Vorgaben im Hinblick auf die Dauer und die Beendigung des Gewinnabführungsver- trags bestehen nicht.
Xxxxx und Beendigung des Vertrags. 17.1 Dieser Vertrag tritt am Datum der Annahmeerklärung in Kraft und gilt unbefristet. 17.2 Beide Vertragspartner haben jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zum Monatsende unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu erfolgen. Die Kündigungsfrist für Xxx xxx Xxxxx beträgt einen Kalendermonat und für den Auftragnehmer drei vollständige Kalendermonate. 17.3 Xxxxxx das Angebot im Freightmatch-Portal durch den Auftragnehmer akzeptiert wurde, ist der Auftragnehmer zur Ausführung des/der vereinbarten Beförderungsauftrages/-aufträge verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages befugt. Falls der Auftragnehmer – aus welchen Gründen auch immer – den Beförderungsauftrag nicht ausführt, werden die Van den Bosch hieraus entstandenen Schäden und/oder zusätzliche Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Related to Xxxxx und Beendigung des Vertrags

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.