Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten sowie Lehrkräfte versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten nutzungsberechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten sowie Lehrkräfte Er- ziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung Nut- zungsordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich Fra- gestunde hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten nut- zungsberechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten sowie Lehrkräfte Erzie- hungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich Frage- stunde hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den NutzungsbedingungenNut- zungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten nutzungsberechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräfte Lehr- kräfte versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung Nutzungsordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit je- derzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten nutzungsberechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten sowie Lehrkräfte Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung Nutzungsordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten Erziehungsberechtig- ten sowie Lehrkräfte versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung Nutzungsord- nung anerkennen. In regelmäßigen Abständen findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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Inkrafttreten. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung (auf der Schulhomepage und durch Aushang in der Schule) in Kraft. Die nutzungsbe- rechtigten nutzungsberechtigten Schülerinnen und Xxxxxxx, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberech- tigten Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräfte versichern durch ihre Unterschrift (siehe letzte Seite), dass sie diese Nutzungs- ordnung Nutzungsordnung anerkennen. In regelmäßigen Abständen Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsicht- lich hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt. Bestehen vorab Rückfragen zu den Nutzungsbedingungen, kann man sich jederzeit an die Schulleitung sowie an den vom Schulträger benannten Administrator wenden.
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