Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt 01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann. 02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut. 03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten. 04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen. 05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat. 06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten. 07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich. 08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen. 09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber. 10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat. 11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. 12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit. 13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten. 14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Technische Anschlussbedingungen (Tab) Für Brandmeldeanlagen (Bma) Und Löschanlagen, Technische Anschlussbedingungen (Tab) Für Brandmeldeanlagen (Bma) Und Löschanlagen, Technische Anschlussbedingungen (Tab) Für Brandmeldeanlagen (Bma) Und Löschanlagen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“ gelten ab 01.02.2012. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH zur - AVBWasserV ab 01.01.1996 - XxxxxXXX und Ga sGVV ab 08.11.2006 - StromNAV und GasNDAV ab 01.11.2006 – Auszug –
1. Die Kosten der Einstellungen der Strom-/Gasversorgung belaufen sich auf: USt-frei 50,75 EUR Dieser Betrag ist für die Aufschaltung Einstellung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraftden Kunden mindestens als Vorauszahlung zu fordern. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklärenStellt sich heraus, dass sie der tatsächliche Aufwand höher ist, ist eine Nachberechnung durchzuführen. (Ziffer 2 bzw. 3 der Ergänzenden Bedingungen StromGVV / GasGVV)
2. Die Kosten der Wiederaufnahme der Strom-/Gasversorgung belaufen sich auf: inkl. 19% USt. 37,60 EUR Dieser Betrag ist für die „Techni- schen Anschlussbedingungen Wiederaufnahme von den Kunden mindestens als Vorauszahlung zu fordern. Stellt sich heraus, dass der tatsächliche Aufwand höher ist, ist eine Nachberechnung durchzuführen. (Ziffer 2 bzw. 3 der Ergänzenden Bedingungen StromGVV / GasGVV)
3. Die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Wasserversorgung belaufen sich auf: 1 Facharbeiterstunde: inkl. 7% USt. 63,13 EUR Dieser Betrag ist für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennendie Wiederaufnahme von den Kunden mindestens als Vorauszahlung zu fordern. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" Stellt sich heraus, dass der oben genannten Anschlussbedingun- gentatsächliche Aufwand höher ist, ist eine Nachberechnung durchzuführen. Objektbezeichnung(Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen AVBWasserV)
4. Einbau eines Gaszählers: …………………………………………… Standort In der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung Regel bei einem Neuanschluss über den Betrieb Auftrag mit 2 x ½ Facharbeiterstunde. Sonst mit ca. ½ Facharbeiterstunde: inkl. 19% USt. 35,11 EUR (Ziffer 5 der Ergänzenden Bedingungen GasNDAV)
5. Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen Wasserzählers: In der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, Regel bei einem Neuanschluss über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am ObjektAuftrag mit 1 Facharbeiterstunde. Sonst mit mindestens 1 Facharbeiterstunde: nachfolgend Objekt genanntinkl. 7% USt. 63,13 EUR Bei mehreren WZ in einem Gebäude nach Aufwand. (Ziffer 5 der Ergänzenden Bedingungen AVBWasserV)
016. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot Nachkassieren bei Zahlungsverzug: USt-frei 12,00 EUR (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der Ziffer 6 bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein 7 AVBWasserV und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD Ziffer 1 bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig2 der Ergänzenden Bedingungen StromGVV / GasGVV)
7. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSDMahnkosten: (USt-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. frei) 5,00 EUR (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut Ziffer 6 bzw. Schlüssel hinterlegt. Art 7 der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut Ergänzenden Bedingungen AVBWasserV und Ziffer 1 bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters 2 der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften Ergänzenden Bedingungen StromGVV / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:GasGVV)
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Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem Die Änderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Berlin, den Für die AG Vertragskoordinierung Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Dr. Xxxx-Xxxxx Xxxxxx Vorstandsvorsitzender der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenVorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Kassenärztlichen Bundesvereinigung Für die Knappschaft Xx. A.1. Kenntnisnahme Xxxxx Xxxxx Erster Direktor Die Anlage 9 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die teilnehmenden Hausärzte rechnen die Behandlung der Anschlussbedingungen Der BetreiberVersicherten, ggf. die an diesem Vertrag teilnehmen, im Rahmen ihrer Quartalsabrechnung mit der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01Kassenärztlichen Vereinigung ab. Der Betreiber lässt teilnehmende Hausarzt erhält als Grundpauschale für die Koordination der Versorgung des Patienten 4 Euro pro Quartal bei einem Arzt-Patienten-Kontakt für jeden eingeschriebenen Patienten vergütet. Wird der Medikationscheck für einen von der Knappschaft iden- tifizierten Patienten entsprechend der Anlage 10 durchgeführt, wird er wie folgt vergütet: Medikationscheck: 80,00 € Sofern die Koordination der Arzneimitteltherapie in Abstimmung mit mindestens einem an der fachärztlichen Versorgung teil- nehmenden Leistungserbringer und/oder mit mindestens einer stationären Einrichtung erfolgt und die Hausärztin/ der Hausarzt für den gesamten Medikationscheck einen Zeitaufwand von mehr als 240 Minuten hat: Medikationscheck mit Konsil: 160,00 € Der Medikationscheck kann nur im Auftrag entsprechend dem in Anlage 10 beschriebenen Verfahren der Knappschaft er- bracht werden.
(2) Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Die Rech- nungslegung erfolgt im Formblatt 3, Kontenart 408 auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichenEbe- ne 6. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss § 5 Absatz 4 beschriebene Medikationscheck wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma wie folgt durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Hausarztvertrag, Hausarztvertrag
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Landesregierung und des Landtags sowie der satzungsgemäß zuständigen Gremien der IRG Baden und der IRG Württembergs. Der Vertrag tritt am Tag nach dem Tage Austausch der Veröffentlichung Ratifikationsurkunden in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle Der Zeitpunkt des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Inkrafttretens wird im Gesetzblatt des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdSLandes Baden-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen Württemberg und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03Veröffentlichungsorganen der IRG Baden und der IRG Württembergs bekannt gemacht. Beim Anschluss Stuttgart, den 18. Januar 2010 Der Ministerpräsident des FSD an Landes Baden-Württemberg Xxxxxxx X. Xxxxxxxxx Der Geschäftsführende Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden Xxxxxxx Xxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Zu dem am heutigen Tage geschlossenen Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs sind folgende ergänzende Erläuterungen und Hinweise vereinbart worden, die BMA sind einen integrierenden Bestandteil des Vertrages bilden: Die Bestimmung bestätigt in Absatz 1 die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04verfassungsrechtlich gewährleistete Glaubensfreiheit. Der bzwgesetzliche Schutz umfasst auch angemessene Sicherheitsmaßnahmen. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den BetreiberAbsatz 2 bekräftigt das Selbstbestimmungsrecht, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten das nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit dem EinbauArtikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung allen Religionsgesellschaften zusteht. Mit dieser Bestimmung werden die genannten jüdischen Feiertage als kirchliche Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes geschützt. Entsprechend der Regelung in § 4 Absatz 2 Feiertagsgesetz soll die Teilnahme des dort genannten Personenkreises am Gottesdienst ermöglicht werden. Einer Befreiung vom Schulbesuch an jüdischen Feiertagen trägt § 4 Absatz 2 der Schulbesuchsverordnung bereits Rechnung. Die Feiertage sind im Einzelnen zu Ziffer 1: Zwei Tage am 1. und 2. Xxxxxxx, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
beginnend am Vorabend zu Ziffer 2: Ein Tag am 10. Der Betreiber versichertXxxxxxx, keinen FSD-A-Schlüssel beginnend am Vorabend zu dem Schloss der Innentür des FSD-A Ziffer 3: Zwei Tage am 15. und 16. Xxxxxxx, beginnend am Vorabend zu besit- zen und nichts Ziffer 4: Ein Tag am 22. Xxxxxxx, beginnend am Vorabend zu unternehmenZiffer 5: Ein Tag am 23. Xxxxxxx, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde beginnend am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Vorabend
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Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (siehe § 11). Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zu- standekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (Gesetzblatt S. 577) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband „Klärwerk Gärtringen - Nufrin- gen“, Sitz Gärtringen, geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu wer- den verstreichen läßt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend ma- chen, wenn – die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder – der Verbandsvorsitzende Bürgermeister dem Tage Beschluß nach § 43 GO wegen Gesetz- widrigkeit widersprochen hat oder – vor Ablauf der Veröffentlichung in KraftJahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenGärtringen, den 9. A.1Xxxx 1999 Verbandsvorsitzender gez. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung Drexler § 10 geändert durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss Änderungssatzung vom 01.12.2005 § 4 geändert durch Änderungssatzung vom 06.12.1989 Im Zusammenhang mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenBeratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Ver- bandssatzung des Zweckverbandes „Klärwerk Gärtringen - Nufringen“ vom 18.10.1984 erklären die beiden Verbandsgemeinden Gärtringen und Nufringen zur Auslegung des § 2 Abs. Er befindet sich in 2 folgendes: In § 2 Abs. 2 der Regel an Verbandssatzung vom 18.10.1984 heißt es: „Wird eine Erweiterung der AnfahrsteIle für Verbandsanlagen infolge von Umständen erforderlich, die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) ausschließlich auf einem gesteigerten Abwasseranfall oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponierteiner außerordentlichen Ab- wasserbeschaffenheit einer Verbandsgemeinde beruhen, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügenhat die veranlassende Ge- meinde die Kosten der Erweiterung zu tragen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:“
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Samples: Verbandsatzung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten Vereinbarung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung Unterzeichnung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen Hannover, den 16.03.2020 gez. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxx gez. Xxxxxxxxx-Xxxx Xxxxx Niedersächsische Ministerin für Ernährung, Niedersächsische Geflügelwirtschaft, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landesverband e. V. Verzeichnis der Anlagen Anlage 1 Managementempfehlungen zum Umgang mit Hausgänsen Anlage 2 Stallkarte – MUSTER Anlage 3 Betriebsausstattung – MUSTER Anlage 4 Managementempfehlungen zum Umgang mit Gänsen während der Verladung zur Schlachtung Anlage 5 Empfehlung für die Erstellung eines individuellen Tierseuchenkrisenplans für die Gänsehaltung Anlage 1 Managementempfehlungen zum Umgang mit Hausgänsen – Stand: 24.04.2019 Biologie, Verhalten Die zur Zucht und Mast genutzten Gänse gehören zur Gattung Feldgans (Anser), Stammform der heutigen Hausgänse ist die Graugans (Anser anser), bei einigen Rassen auch die Schwanengans (Anser cygnoides). Obwohl Gänse zu den ältesten domestizierten Vogelarten gehören, ähneln sie in ihren Eigenschaften der Wildform wesentlich mehr als andere Nutzgeflügelarten. Im Gegensatz zur Stammform haben sie jedoch das Flugvermögen weitestgehend verloren. Ihr Verhalten wird sehr stark durch die Prägung während des ersten Lebensjahres bestimmt. Gänse gelten als lernfähig mit gutem Erinnerungsvermögen und sozialer Intelligenz. Sie sind Herdentiere mit ausgeprägtem Familienzusammenhalt und komplexem Sozialverhalten und ernähren sich überwiegend pflanzlich durch das Weiden von Gräsern und Kräutern. Das Auge ist das führende Sinnesorgan; Gänse können Farben erkennen und auch Vorgänge hinter und über sich wahrnehmen. Beim Schlafen halten die Tiere die Augen geschlossen. Die Kommunikation erfolgt über Ausdrucksbewegungen (z.B. Flügelschlagen, Strecken des Halses) und verschiedene Laute. Bei Küken kann man Angst- und Zufriedenheitsrufe unterscheiden. Erwachsene Tiere verfügen über verschiedene Weisen der stimmlichen Kommunikation und alarmieren sich gegenseitig über Warnlaute. Die Beine der Gänse sind kräftig und seitlich am Körper angesetzt, so dass diese Schwimmvögel auch weite Strecken laufend zurückzulegen können. Jede Person, die Umgang mit Gänsen hat, muss gemäß ihren Aufgaben sicherstellen, dass alles getan wird, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Aus dem oben geschriebenen Verhalten ergeben sich im Umgang mit Gänsen folgende Regeln: IM UMGANG MIT DER HERDE • Bei allen Arbeiten muss in ruhiger Art und Weise mit den Gänsen umgegangen werden, um ein Erschrecken der Tiere bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt Annäherung und unnötige Unruhe in der Herde zu vermeiden: Vermeidung abrupter, hastiger Bewegungen Keine dauerhaften oder plötzlichen lauten Geräusche Kein plötzlich wechselnder Lichteinfall • Die Gänse sollten behutsam an das regelmäßige Ausführen bestimmter Arbeitsgänge gewöhnt werden, dabei kann das intensive Prägungslernen dieser Tierart insbesondere im Umgang mit Küken genutzt werden. A.1• Vor Betreten eines Stalles sollten die Gänse durch Klopfen an die Tür oder Ansprechen „vorgewarnt“ werden. Kenntnisnahme Die Gänse können an die eigene Stimme gewöhnt werden. • Das Treiben der Anschlussbedingungen Der BetreiberGänse muss stets ruhig und langsam erfolgen. Hindernisse, ggfan denen sich die Gänse verletzen könnten, sollten zuvor entfernt werden. • Keine hastigen Fangversuche in der Fachplaner und Gänseherde unternehmen. Wenn Einzeltiere aus der Errichter Herde genommen werden müssen (z.B. beim Wiegen), sollte dies aus einer kleinen Gruppe geschehen, die zuvor mit Treibbrettern von der Brandmeldeanlage erklärenHerde abgetrennt wurde. IM UMGANG MIT EINZELTIEREN • Gänse dürfen nicht an den Beinen oder an einem Flügel gefangen oder angehoben werden, um Verletzungen insbesondere der Ständer zu vermeiden. „Es ist verboten, Tiere an Kopf, Ohren, Hörnern, Beinen, Schwanz oder Fell hoch zu zerren oder zu ziehen oder so zu behandeln, dass sie ihnen unnötige Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ (vgl. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Anh. 1 Kap. III, Nr. 1.8 Buchstabe d). Wegen ihres Körperbaus werden Gänse zum Fangen üblicherweise behutsam am Hals gegriffen Ein Anheben an Kopf oder Hals ist nicht zulässig • Zur Kontrolle von Einzeltieren oder wenn ein Tier getragen werden muss, wird die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennenGans mit beiden Händen am Xxxxx oder an der Basis beider Flügel angehoben. Insbesondere verweisen wir Zum Tragen wird ein Arm um den Körper gelegt, um das Gewicht zu tragen und die Flügel in geschlossener Position zu halten. Die andere Hand umfasst den oberen Hals, um die Gans am Zubeißen (Arbeitsschutz) zu hindern. • Gänse dürfen nicht hängend mit dem Kopf nach unten getragen werden. • Verletzte, kranke oder leidende Tiere müssen umgehend zur Behandlung in einem Krankenabteil von der Herde abgesondert (auf den Punkt 12 „Kostenersatz" die uneingeschränkte Erreichbarkeit von Wasser und Futter achten!) oder tierschutzgerecht getötet vgl. lfd. Nr. 2.6 der oben genannten Anschlussbedingun- genGänsehaltungsvereinbarung in Aufzucht und Mast) werden. Objektbezeichnung• Tote Gänse sind unverzüglich aus dem Freiland oder Stall zu entfernen, in gekühlten Kadaverbehältern sachgerecht zu lagen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Stallkarte – MUSTER Anlage 2 Brüterei: .……………………….…… Tierhalter/-in: …………………………………………… Standort der BrandmeldeanlageEin-/Ausstallung am: ………/……… Anschrift: ……………………………………………… Verpflichteter ……. Anfangs-/Endbestand: …………/ Betreiber Name Vorname Unterschrift Tiere LW Mo Di Mi Do Fr Sa So Verluste Ausstallg. End- je Woche (Stk) bestand Bemerkungen (Tierarzt, sonstiges)
1 Stalltemp. (°C) Verluste / Stempel Name Vorname Unterschrift Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / Stempel Firma ( akkreditiert / / / / / /
2 Stalltemp. (°C) Name Vorname Unterschrift Verluste / Stempel A.2Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
3 Stalltemp. Vereinbarung über (°C) Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
4 Stalltemp. (°C) Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
5 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
6 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
7 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
8 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
9 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
10 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
11 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
12 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
13 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
14 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
15 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
16 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
17 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
18 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
19 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
20 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / /
21 Verluste / Tag (Stk) % Stk davon verendet/ gemerzt / / / / / / / Anlage 3 Lieferanschrift Rechnungsanschrift Landkreis Telefon / Mobil Tierbetreuer/in Fax Email Nutzungsart Anzahl Ställe / Unterstände / Unterstände seitl. geschl. Gesamtgrundfläche in m² Aufzucht Mast Freilandflächen Max. Tierzahl pro Jahr: Anzahl Durchgänge pro Jahr: Max. Tierzahl pro Durchgang: Sonstige Ausrüstung (sofern vorhanden): Tierwaage Alarmanlage Dosierpumpe Notstromaggregat Schuhdesinfektion Dungplatte Einstreulager Abwassersammelgrube Handwaschmöglichkeit Sonstiges Anzahl Freilandflächen Größe in m² Futtergrundlage (Grünland, Ackerfrüchte, Zufütterung etc.): Anzahl Futtertröge Fressplatzlänge ges. öffentliches Netz Brunnenwasser Wannen (Anzahl) Rinne (Länge in cm) Rundtränken (Anzahl) Zusätzliches Wasserangebot (Beschreibung): Flächenbegrenzung (stationärer/mobiler Zaun): Witterungsschutz (natürlich, künstlich): Anzahl Ställe: Stallbezeichnung: Stalltyp: eingestallte Tierzahl: Stallgröße in m² Lüftungsart: Lüftungsleistung (m³/h): Temperaturerfassung (innen und außen): Strahler/Heizkanonen/Infrarotstrahler (Anzahl): Art der Beleuchtung: dimmbar? ja nein Notbeleuchtung? ja nein Anzahl der Futterversorgungseinrichtungen: Fütterungstechnik: Fressplatzseitenlänge in cm ges.: öffentliches Netz Nippel (Anzahl) Satelliten/Rundtränken Brunnenwasser Rinne (Länge in cm) Startercups (Anzahl) Anzahl Unterstände Zahl der geschlossenen Wände / Zahl der verschließbaren Wände: mobil oder stationär? Bezeichnung: Boden naturbelassen / teilversiegelt / versiegelt Unterstandgröße: Anzahl der Futterversorgungseinrichtungen: Fütterungstechnik: Freßplatzseitenlänge ges.: öffentliches Netz Wannen (Anzahl) Rundtränken (Anzahl) Brunnenwasser Rinne (Länge in cm) Beleuchtung vorhanden nein ja Anlage 4 Managementempfehlungen zum Umgang mit Gänsen während der Verladung zur Schlachtung - Stand 21.12.2017 ALLGEMEIN • Ruhiger Umgang mit den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringenGänsen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich unnötige Unruhe/Panik in der Regel an Herde zu vermeiden: Vermeidung abrupter, hastiger Bewegungen. Keine dauerhaften oder plötzlichen lauten Geräusche. Keine plötzliche Änderung der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggfLichtintensität. die Parallelanzeige • Die Sachkunde der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02Fängerinnen bzw. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnetFänger muss gegeben sein. Beim Einbau sind Einsatz externer Fängerkolonnen muss sichergestellt sein, dass die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachtenKolonnenführerin/der Kolonnenführer qualifiziert, geschult und geprüft ist (vgl. RdErl. vom 23.12.2015, Nds. MBl. S. 1665). Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten ZuhaltungsschlossTierhalterin/der Tierhalter hat sicherzustellen, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlichdass sämtliche Fängerinnen und Fänger in tierschutzrelevanten Kenntnissen und Fertigkeiten angewiesen und angeleitet worden sind. Das Schloss wird über betrifft insbesondere die Brandschutzdienststelle bezo- gen nachfolgenden Punkte: • Verhalten von Gänsen • Anatomie und in Physiologie, soweit für den jeweiligen FSD eingebaut.
03sorgsamen Umgang mit Gänsen von Bedeutung • Anzeichen von Gesundheitsstörungen oder Stress bei Gänsen • Tierschonendes Einfangen und Xxxxxxxx xxx Xxxxxx • Selektion, Nottötung nicht transportfähiger Tiere Die Unterweisung kann auch die Kolonnenführerin /der Kolonnenführer übernehmen und durch Unterschrift dokumentieren. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen • Die Tierhalterin oder der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der Tierhalter bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen für die Herde verantwortliche Person muss bei der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen Ausstallung und Verladung der BMA ermöglichenTiere anwesend sein. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei • Keine Anwendung von Gewalt oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragenMethoden, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasstdie Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen (VO (EG) Nr. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich1/2005 Art. 3 Buchst. e). • Es dürfen nur gesunde, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen transportfähige Tiere zum Transport verladen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen• Den Tieren ist bis zum Ende der Verladung Tränkwasser bereitzustellen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Gänsehaltungsvereinbarung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn sie durch den Bund und das jeweilige Land unterzeichnet ist, frühestens jedoch am Tag nach dem Inkrafttreten der Aufbauhilfeverordnung 2021. Programm zur Unterstützung der von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen Selbständigen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Xxxxx- xxxxxxxx Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Land- und Forstwirt- schaft und der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infra- struktur im Außenbereich von Gemeinden Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden Programm zur Unterstützung der vom Hochwasser und Starkregen betroffenen Privathaushalte und Wohnungsunternehmen Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft Kulturelles Hilfsprogramm und Hilfsprogramm zur Rettung von Archiven privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen sowie für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen „Hochwasser 2021" Für die Bundesrepublik Deutschland Für den Freistaat Bayern (Staatssekretär Xxxxxx Xxxxxx Bundesministerium der Veröffentlichung Finanzen Berlin, 10. September 2021) (Ministerialdirektor Xx. Xxxxxx Xxxxxx - in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle Vertretung für die FeuerwehrAmtschefin der Bayerischen Staatskanzlei, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- gangesFrau Staatsrätin Xxxxxxxx Xxxxxxxxx - München, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichertSeptember 2021) Für das Land Nordrhein-Westfalen (Staatssekretär Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx Bundesministerium des Innern, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen für Bau und nichts zu unternehmenHeimat Berlin, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen10. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, DatumSeptember 2021) (Unterschrift Staatssekretär Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Chef der Staatskanzlei des Betreibers oder eines von ihm BevollmächtigtenLandes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. September 2021) Für das Land Rheinland-Pfalz (FirmenstempelStaatssekretär Xxxxxx Xxxxxx Chef der Staatskanzlei des Landes Xxxxxxxxx-Xxxxx Xxxxx, 00. September 2021) i.V. Brandschutzprüfer Für den Freistaat Sachsen (UnterschriftStaatssekretär Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx des Freistaates Sachsen beim Bund Dresden, 10. September 2021) A.3Anlage 1 zur Verwaltungsvereinbarung Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur
1. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Förderberechtigte
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Inkrafttreten. Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup zur Niederspannungsanschlussver- ordnung (NAV) treten mit Wirkung ab 01.01.2021 in Kraft und ersetzen die Ergänzenden Bedingungen vom 01.01.2020. Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter www.stadt- xxxxx-xxxxxxx.xx veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Ochtrup aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt. gez.: (Xxxxxx Xxxxxxxxxx) Betriebsleiter
1. Netzanschlusskosten (A. der Ergänzenden Bedingungen zur NAV)
2. Baukostenzuschuss (B. der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) netto 3) brutto Leistungsaufforderung / Leistungserweiterung, je kW - Stadtgebiet Ochtrup mit den Stadtteilen Langenhorst und Welbergen 69,95 € 83,24 €
3. Provisorische Anschlüsse (C. der Ergänzenden Bedingungen zur NAV)
a) einen bauseits gestellten Baustromverteiler an einer Transformatorenstation, einem Kabel- verteilerschrank oder an eine Freileitung anschließen 113,40 € 134,95 €
b) Stromhausanschluss vorab als Bauanschluss bis zu einer Leistung von 30 kW herstellen Bauseitig wird eine Netzanschlusssäule bereitgestellt. Diese Aufschaltbedingungen für wird durch die Aufschaltung von BMA Stadtwerke Ochtrup provisorisch an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01Niederspannungsnetz angeschlossen. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten Kunde stellt zudem einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringenBaustrom- verteiler bei, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch einen vom Kunden beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur an den Anschlussschrank angeschlossen wird. Nach der Bauphase wird der provisorische Netzanschluss durch die Brandmeldeanlage Stadtwerke Ochtrup in den endgültigen Netzanschluss geändert. 370,70 € 441,13 €
c) vorübergehende Bereitstellung einer stadtwerkeeigenen Netzanschlusssäule (BMAbei Montage des Stromhausanschlusses vorab als Bauanschluss mit späterer Umlegung in das anzuschließende Wohnhaus) des Objektes jederzeit An dieser Netzanschlusssäule wird ein vom Kunden bereitgestellter Baustromverteiler, durch einen von Ihm beauftragten eingetragenen Elektroinstallateur angeschlossen. Leihgebühr für 6 Monate / Pauschal Leihgebühr für jede zusätzlich angefangene Woche / Pauschal 75,60 € 2,94 € 89,96 € 3,50 €
4. Inbetriebsetzungskosten (E. der Ergänzenden Bedingungen zur NAV) netto 3) brutto Für das Anbringen direkt angeschlossener Messeinrichtung 70,20 € 83,54 € Für eine Messeinrichtung mit Wandler; 1 kV-Messung 123,95 € 147,50 € Für eine Messeinrichtung mit Wandler; 10 kV-Messung 198,99 € 236,80 € Für den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich Einbau und Ausbau von Bauzählern 110,70 € 131,73 € Vergeblicher Versuch einer vom Anschlussnehmer beantragten Inbetriebsetzung 35,10 € 41,77 € Nachplombierung gestörter / umgebauter elektrischer Anlagen (Kundenseitig) 70,20 € 83,54 € Entstöreinsatz (Falschmeldung, Fehler in der Regel an Kundenanlage) 109,20 € 129,95 €
5. Verlegung von Mess- und Steuereinrichtungen (G. der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZErgänzenden Bedingungen zur NAV) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der netto 3) brutto Verlegen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen Mess- und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Steuereinrichtungen 70,20 € 83,54 €
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Samples: Ergänzende Bedingungen Zur Niederspannungsanschlussverordnung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe der Anstalt des öffentli- chen Rechts Forst Baden-Württemberg (AVZ-H) gelten für alle vom 07.05.2020 an abgeschlos- senen Holzverkaufsverträge. Bebenhausen, 01.11.2021 xxx. Xxxxx (Vorstandsvorsitzender) gez. Reining (Vorstand) Das Kreditinstitut […] (exakte Firmenbezeichnung/Name und Anschrift des Bürgen) übernimmt hiermit gegenüber der Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg Xx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx die Aufschaltung selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von BMA an das Einsatzleitsystem treten für alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Gläubigerin gegen den/die […] (exakte Firmenbezeichnung/Name und Anschrift des Hauptschuldners) - nachfolgend „Hauptschuldner“ genannt - aus dem/den nachstehend bezeichneten, auf Grundlage der derzeit geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungs- bedingungen für Holzverkäufe (AVZ-H) der Gläubigerin geschlossenen, Holzverkaufsvertrag/Holzverkaufsverträgen zustehen: […] (exakte Bezeichnung des Holzverkaufsvertrags / der Holzverkaufsverträge mit dem Tage Datum und Vertragsnummer) - nachfolgend „Hauptschuld“ genannt -.
(1) Die Bürgschaft umfasst alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Veröffentlichung Gläubigerin gegen den Hauptschuldner aus der Hauptschuld zustehen. Dies umfasst insbesondere die Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises, auf Zahlung von Mindererlös bei Wiederverkauf oder lagerungsbedingten Holzverlust sowie sonsti- ge Schadensersatzansprüche der Gläubigerin einschließlich der jeweils anfallenden Zinsen und Kosten.
(2) Die Abwicklung eines Holzverkaufsvertrages kann in Kraftmehreren Teilleistungen erfolgen, die einzeln abgerechnet werden können. Diese Aufschaltbedingungen können Die Bürgschaft sichert Ansprüche aus der Hauptschuld und damit zugleich auch aus allen Teil- leistungen.
(3) Die Bürgschaft bleibt unbefristet und unverändert bis zur endgültigen Rückführung aller gesicherten Ansprüche der Gläubigerin oder bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bestehen. Die Bürgschaft besteht auch bei ei- nem etwaigen Wechsel des Inhabers oder bei Änderung der Brandschutzdienststelle Firma des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme Hauptschuldners fort.
(4) Die Haftung des Bürgen aus dieser Bürgschaft ist für Ansprüche aus der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner Hauptschuld einschließlich Zinsen und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir Kosten auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort Höchstbetrag beschränkt.
(5) Hat der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert Bürge gegenüber der Gläubigerin für den Hauptschuldner weitere Bürgschaftserklärungen in Bezug auf die Hauptschuld abgegeben, haftet der Bürge in Höhe des Höchstbetrages zusätzlich zu den weiteren Bürg- schaften.
(1) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über Die Gläubigerin kann bei Fälligkeit der Ansprüche aus der Hauptschuld und bei deren Nichterfüllung durch den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen Hauptschuldner vom Bürgen Zahlung verlangen, der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Alarmierung Aufforderung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt Gläubigerin Zahlung zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt leisten hat.
06. (2) Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr Gläubigerin ist nicht verpflichtet, zunächst gegen den FSD und Hauptschuldner gerichtlich vorzugehen oder der Gläubigerin gestellte Sicherheiten zu verwerten, die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch für die Hauptschuld bestellt wurden (Verzicht auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung Einre- de der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die FälleVorausklage, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen§ 771 BGB).
09(3) Der Bürge kann keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung oder der Aufgabe anderer Si- cherheiten nach Maßgabe der geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe (AVZ-H) der Gläubigerin herleiten, soweit dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäfts- verbindung zum Hauptschuldner geschieht. Alle Kosten Die Gläubigerin ist nicht verpflichtet, sich zunächst an andere Si- cherheiten zu halten, bevor sie den Bürgen in Verbindung mit dem EinbauAnspruch nimmt. Die Gläubigerin darf eingehende Zahlungen zugunsten des Hauptschuldners zunächst auf den Teil der Forderung verrechnen, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiberden verbürgten Höchstbetrag übersteigt.
10(1) Der Bürge hat das Recht die Bürgschaft gegenüber der Gläubigerin zu kündigen. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten ab dem Schloss Zeitpunkt der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer Übernahme der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit Bürgschafts- verpflichtung mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle drei Monaten möglich.
(2) Das Recht des Bürgen auf Kündigung der Bürgschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Bürge haftet gegenüber der Gläubigerin nach Wirksamwerden der Kündigung wird weiter. Die Haftung be- schränkt sich jedoch auf den Bestand der FSD-A im Beisein Ansprüche aus der Hauptschuld zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Die Regelungen der Bürgschaft gelten bis zum vollständigen Ausgleich der Ansprüche aus der Hauptschuld. Sämtliche Zahlungen, die zugunsten des Betreibers Hauptschuldners nach Wirksamwerden der Kündigung eingehen, werden zunächst auf den Teil der Ansprüche aus der Hauptschuld angerechnet, der nicht durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stelltBürgschaft gesichert ist. Die Anzahl und Vollständigkeit Sofern weitere Zahlungen eingehen führen diese zu einer Ermäßigung der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehaltenBürgschafts- schuld.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen Für Holzverkäufe
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Richtlinie tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und gilt erstmalig für die Aufschaltung von BMA an Aufstel- lung des Haushaltes 2012.
(1) Die Bistümer, die Bischöflichen Stühle und die Domkapitel, die Kirchenge- meinden und die aus ihnen gebildeten Kirchengemeindeverbände sind Körper- schaften des öffentlichen Rechts.
(1) Die Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Kirchengemeinde- verbände erlangen die Rechtsfähigkeit mit ihrer Errichtung durch den jeweils zuständigen Diözesanbischof. Eine Aus- fertigung der Errichtungsurkunde wird unverzüglich dem Kultusminister vor- gelegt und im Staatsanzeiger für das Einsatzleitsystem treten mit Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Entsprechendes gilt für die Umwand- lung, Zusammenlegung und Aufhebung dieser Körperschaften.
(1) Die Vermögensverwaltung und die vermögensrechtliche Vertretung der kirchlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden durch kirchliche Rechtsetzung geregelt.
(2) Das Land wird bestehende staatliche Bestimmungen über die Vermögensver- waltung und die vermögensrechtliche Vertretung der kirchlichen Körperschaf- ten, Anstalten und Stiftungen des öf- fentlichen Rechts aufheben.
(1) Die Vorschriften der Bistümer über die vermögensrechtliche Vertretung der kirchlichen Körperschaften, rechtsfä- higen Anstalten und Stiftun¬gen des öffentlichen Rechts werden dem Tage Kul- tusminister vor ihrem Erlass vorgelegt. Die Vorschriften werden eine geordnete Vertretung der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Institutionen gewähr- leisten.
(2) Der BetreiberKultusminister kann Einspruch erheben, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01wenn eine ordnungsgemäße vermögensrechtliche Vertretung nicht gewährleistet erscheint. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringenEinspruch ist bis zum Ablauf eines Monats seit der Vorlage zulässig. Die Bistümer sind bei Einspruch des Kultusministers gehalten, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt betreffende Vorschrift zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kannüberprü- fen.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A3) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird kirchlichen Bestimmungen über die Brandschutzdienststelle bezo- gen vermögensrechtliche Vertretung der in Absatz 1 genannten Institutio- nen werden unverzüglich im Xxxxxx- anzeiger für das Land Rheinland-Pfalz und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03Amtsblättern der Bistümer veröffentlicht. Beim Anschluss Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger wird auf Ersuchen des FSD an die BMA sind zuständigen Bistums durch den Kul- tusminister veranlasst. Das gleiche gilt für die Bestimmungen über einen Ge- nehmigungsvorbehalt von kirchlichen Oberbehörden und andere Vorschriften des kirchlichen Vermögensverwaltungs- rechts, deren Veröffentlichung der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die Si- cherheit im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügenRechtsverkehr dient.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln gelten mit sofortiger Wirkung. Sie sind im Internet veröffentlicht unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx und www.land- xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Zugelassener Errichter ohne Nebenclearingstelle: Servex GmbH Sicherheitssysteme Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Siemens AG RC-DE SI RDE NORD HVR&BWG Xxxxxx-xxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxx Zugelassener Errichter mit Nebenclearingstelle: Bosch Sicherheitssysteme GmbH Building Technologies Regional Marketing (BT-IE/MKR-Ha) Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx Amt 24 Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Haftung Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme je Scha- denereignis: für Personen: unbegrenzt für Sachschäden: mind. 10 Mio. € Versicherungspolice/ Versicherungsbestäti- gung* DIN 14675 Zertifizierung DIN 14675, Phase 7-11 Zertifikat Eigenerklärung Zuverlässigkeit Haftungsausschluss Anhang: „Eigenerklärung zur Zu- verlässigkeit“ „Eigenerklä- rung zu Haftungsfragen“ Bereitschaftsdienst / Reaktionszeiten Bereitschaftsdienst 24/7, Ersatzteilverfügbarkeit, Reaktion innerhalb 1 Std. nach Störungseingang, Beginn der Stö- rungsbeseitigung innerhalb 3 Std., min. jedoch entspr. VDE 0833-2 Eigenerklärung und Geeignete Nachweise Elektrofachkraft Zuständige Elektrofachkraft GMA Nachweis und Name, Adresse, Telefon Zusätzlich erforderlich für zugelassenen Errichter mit Ne- benclearingstelle: Zertifizierung nach EN 50518 Teil 1-3 Zertifikat Zusätzlich erforderlich für zugelassenen Errichter mit Ne- benclearingstelle: Unterzeichneter Vertrag zwischen Konzessionär und An- tragsteller. Hinweis: In dem Vertrag sind u.a. auch die technischen Bedingungen wie z.B. Anbindung Haupt – mit Nebenclearingstelle gere- gelt. Bestätigung des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennenKonzessi- onärs * Gültigkeit muss wenigstens der Laufzeit der abgeschlossenen Teilnehmerverträge entsprechen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" Anträge zur Zulassung werden an entsprechende Fachfirmen kostenpflichtig zur Prüfung weitergeleitet. Die Kosten trägt der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01Antragsteller. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch Landkreis Hameln-Pyrmont entschei- det über die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichenZulassung. Der Anbringungsort des FSD am Objekt Antragsteller ist verpflichtet jede Veränderung, die Gegenstand dieses Antrages ist, un- verzüglich der bewilligenden Stelle anzuzeigen. Der zugelassene Errichter muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich seinen Techniken die in der Regel an Ausschreibung der AnfahrsteIle für die FeuerwehrBMA- Konzession geforderten Leistungsmerkmale, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- gangesRichtlinien, durch usw. uneingeschränkt erfüllen. Hierzu hat er vor Zulassung auch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots schriftlichen Nachweis vom Konzessionsnehmer zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu er- bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach angebotene technische Leistung mit der Anbindung Hauptclearingstelle des Konzessionsnehmers uneingeschränkt kompatibel ist. Die Durchführung einer Funktionsprüfung durch den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wirdKonzessionär ist in jedem Einzelfall er- forderlich. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Ort/ Datum Unterschrift/ Firmenstempel Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine Anschrift des Antragstellers zum Antrag auf Zulassung zum „Zugelassener Errichter“ bzw. „Zugelassenen Errichter inkl. einer Neben-Clearingstelle“ für Brandmelde-Übertragungseinrichtungen im Zuständigkeits- bereich des Landkreises Hameln-Pyrmont vom . Der Unterzeichner erklärt für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte antragstellende Unternehmen, dass:
a) es sich nicht in Liquidation befindet,
b) über das Vermögen des Unternehmens keine Insolvenzverfahren oder ein vergleich- bares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
c) Personen, die für das Unternehmen tätig sind, keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Unternehmen als „zugelassener Errichter“ in Frage stellen,
d) es seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges DatumAbgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte
e) keine Person, die für das Unternehmen tätig ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
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Samples: Technische Anschlussbedingungen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Ergänzenden Bedingungen für die Aufschaltung Versorgung in Niederdruck der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH, einschließlich der Anlagen (Preisblätter 1 und 2 sowie TAB), treten am Ergänzende Bedingungen Gas, Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH Seite 8 von BMA 8 zu den Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH, Netzbetrieb Gas, Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) PREISBLATT 1 - Netzanschlusskosten Netzanschluss- variante Hausanschluss- baugröße Länge der Netzanschluss- leitung ≤ 15 m1) Mehrlänge pro angefangenem Meter (bis 30 m Gesamtleitungslänge1)) netto (EUR) brutto (EUR) netto (EUR) brutto (EUR) Hausanschluss innen2) bis 70 kW 995,38 1.184,50 27,60 32,84 Hausanschluss innen2) bis 350 kW 1.261,10 1.500,71 34,51 41,07 Netzanschlüsse mit Gesamtleitungslängen1) über 30 Meter, Veränderungen von Netzanschlüssen und Netzanschlüsse außerhalb dieser aufgeführten Anschlussvarianten und Baugrößen werden vorgangsbezogen kalkuliert. Leistungen, die nicht in den Netzanschlusskosten2) enthalten sind, werden auf Grundlage der kalkulierten Kosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
1) Die Gesamtleitungslänge bemisst sich nach der Verbindung von der Abzweigstelle des Verteilnetzes bis zur Hauptabsperreinrichtung.
2) Folgende Leistungen sind in den Netzanschlusskosten für die Variante „Hausanschluss innen“ enthalten: - Graben, Leitungsverlegung, Anschluss an Verteilleitung und Oberflächenwiederherstellung (Zusatzkosten bei geschlossener Oberfläche wie z. B. Beton, Bitumen, Pflaster o. ä. werden gesondert abgerechnet) - Insgesamt 2x Kopfloch / Grube für Anschluss an Verteilleitung und für Montage der Gebäudeeinführung - Montage von Gebäudeeinführung und Hauptabsperreinrichtung in vorhandene Hauseinführung des Kunden - Montage des Zählers und, falls erforderlich, eines Druckreglers - Gebühren für Genehmigung der Tiefbauarbeiten Tiefbau Eigenleistung netto (EUR) pro Meter brutto (EUR) pro Meter Für den fachgerecht (nach Vorgabe des Netzbetreibers3)) durch den Anschlussnehmer geleisteten Tiefbauanteil (Kabelgraben auf dem Anschlussnehmergrundstück) erstattet der Netzbetreiber für den vermiedenen Aufwand angerechnet auf den Anschlusspreis 5,29 6,30
3) Siehe „Hinweise zum Netzanschluss“ unter: Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die ab 01.01.2023 geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 wird die Mehrwertsteuer für Lieferungen von Gas über das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage Erdgasnetz von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Gemäß Schreiben vom Bundesfinanzministeriums gilt dies auch für das Legen eines Gashausanschlusses. Diesen Vorteil werden wir in den Preisen der Veröffentlichung in KraftRechnung berücksichtigen. Entscheidend dabei ist immer der Herstellungszeitpunkt, nicht der Zeitpunkt einer Beauftragung oder der Rechnungsstellung. Preisblatt 1 – Ergänzende Bedingungen Gas, Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH Seite 1 von 1 zu den Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH, Netzbetrieb Gas, Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Für die Leistungen gemäß §§ 14, 24 NDAV und für weitere zusätzliche Dienstleistungen berechnet der Netzbetreiber nachfolgende Kosten. Diese Aufschaltbedingungen können Kosten entstehen veranlasst oder verursacht durch den Anschlussnehmer. Dieser kann auch Dritte beauftragen. netto (EUR) brutto (EUR) je Inbetriebsetzung 89,00 105,91 Sofern noch keine Messeinrichtungen vorhanden sind, beinhaltet diese Position auch die Montage der Messeinrichtung. Messeinrichtung (SLP) 89,00 105,91 Messeinrichtung (RLM) nach Aufwand Die Montage von Messeinrichtungen bei der Brandschutzdienststelle Erstinbetriebnahme des LK Gifhorn direkt abgefragt Netzanschlusses ist kostenfrei. Demontagen sämtlicher Messeinrichtungen, die zeitgleich mit der Stilllegung des Netzanschlusses (Hausanschluss) erfolgen, sind kostenfrei. Für das Nachprüfen von Messeinrichtungen auf Wunsch des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers werden die Kosten für das Wechseln der Messeinrichtungen sowie für die Prüfung / Beglaubigung durch eine zugelassene Prüfstelle in Rechnung gestellt, sofern die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. A.1 Messeinrichtung (SLP) 89,00 105,91 Messeinrichtung (RLM) nach Aufwand zuzüglich Kosten der Prüfstelle je Messeinrichtung nach Aufwand Die erforderliche Demontage von Messeinrichtungen und die erneute Montage von Messeinrichtungen im Rahmen von Strangsanierungen werden ebenfalls über diese Position erfasst und abgerechnet, d. h. für die Demontage und spätere Montage einer Messeinrichtung werden nur diese Kosten erhoben. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberFalls im Endausbau mehr Messeinrichtungen beantragt werden, als demontiert wurden, werden diese als „Montage Messeinrichtung“ zusätzlich erfasst und abgerechnet. Preisblatt 2 – Ergänzende Bedingungen Gas, Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH Seite 1 von 3 gültig ab 01.01.2023 netto (EUR) brutto (EUR) Messeinrichtung (SLP) 177,99 211,81 Messeinrichtung (RLM) nach Aufwand Für die Wiederverplombung als Folge von Installationsänderungen sowie für die Erneuerung widerrechtlich entfernter Plomben (sofern diese nicht in Verbindung mit anderen Arbeiten, z. B. Einbau einer Messeinrichtung, notwendig sind) werden berechnet: je Zählerplatz (ggf. inkl. Druckregler) 89,00 105,91 Für die Unterbrechung der Fachplaner und Versorgung wird keine Umsatzsteuer erhoben (§ 1 Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuerrichtlinie Punkt Nr. 3 vom 07.12.1995). je Sperrung am Zählerplatz: - innerhalb der Errichter Regelarbeitszeit (07:00 Uhr bis 16:00 Uhr): 43,00 - außerhalb der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. ObjektbezeichnungRegelarbeitszeit: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, 68,30 je durch den die Brandmelderzentrale Anschlussnehmer / Anschlussnutzer verursachte physische Trennung des Netzanschlusses: vorgangsbezogene Kalkulation je Entsperrung am Zählerplatz: - innerhalb der Regelarbeitszeit (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr): 43,00 51,17 - außerhalb der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, Regelarbeitszeit: 68,30 81,28 je physischer Wiederherstellung des ursprünglichen Netzanschlusses: vorgangsbezogene Kalkulation Für jede Anfahrt zur Erbringung der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen Preisblättern 1 und 2 beschriebenen Maßnahmen, welche der VDE 0833 Anschlussnehmer / Anschlussnutzer verursacht hat und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreibernicht ausgeführt werden konnte, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an wird eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werdenPauschale berechnet. Dies gilt insbe- sondere auch bei Anforderung durch den Anschlussnehmer oder in seinem Auftrag Handelnde. 68,06 80,99 netto (EUR) brutto (EUR) Für Kosten aus einem durch den Anschlussnehmer / Anschlussnutzer verursachten Zahlungsverzug werden nachfolgende Kosten berechnet. Sie werden ohne Umsatzsteuer erhoben (§ 1 Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuerrichtlinie Punkt Nr. 3 vom 07.12.1995). Mahnung: 3,00 Persönliche Vorsprache eines Beauftragten des Netzbetreibers: 43,00 Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die ab 01.01.2023 geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 wird die Mehrwertsteuer für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10Gemäß Schreiben vom Bundesfinanzministeriums gilt dies auch für das Legen eines Gashausanschlusses. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten Diesen Vorteil werden wir in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels Preisen der Rechnung berücksichtigen. Entscheidend dabei ist immer der Herstellungszeitpunkt, nicht der Zeitpunkt einer Beauftragung oder der Rechnungsstellung. zu bringen. Der Betreiber versichertden Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH Netzbetrieb Gas, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. Niederdruckanschlussverordnung (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:NDAV)
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Dieser Pflegekostentarif tritt am 25.05.2018 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen Gleichzeitig wird der Pflegekostentarif vom 01.01.2017 aufgehoben. die Stadtklinik Frankenthal der Stadt Frankenthal (Pfalz) berechnet/n ab dem 25.05.2018 folgende Entgelte:
1. Fallpauschalen (DRGs) gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups – DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwändige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen beziehungsweise Prozeduren stehen Kataloge mit circa 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2018) und circa 30.000 Prozeduren (OPS Version 2018) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z. B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils aktuell gültigen DRG- Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlichen Definitionen. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen oder Prozeduren. Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung) zugeordnet. Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 3618,98 € und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Brandschutzdienststelle Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall. Beispiel (Basisfallwert hypothetisch): B79Z Schädelfrakturen, Somnolenz, Sopor 0,687 € 3.500,00 € 2.404,50 I04Z Implantation, Wechsel oder Ent- fernung einer Endoprothese am Kniegelenk mit komplizierender Diagnose oder Arthrodese 3,503 € 3.500,00 € 12.260,50 Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des LK Gifhorn direkt abgefragt stationären Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Xxxxxxxx des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. A.1Für das Jahr 2018 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 der Fallpauschalenvereinbarung 2018 (FPV 2018) vorgegeben.
2. Kenntnisnahme Über- und Unterschreiten der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggfGrenzverweildauer bzw. der Fachplaner mittleren Verweildauer der Fallpauschale (DRG) gemäß § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 1 und 2 FPV 2018 Der nach der Errichter der Brandmeldeanlage erklärenoben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass sie DRG- spezifische Grenzen für die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Er befindet sich Bei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden gesetzlich vorgegebene Zu- oder Abschläge fällig. Die näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren hierzu regelt die Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2018 (FPV 2018).
3. Zusatzentgelte nach den Zusatzentgeltekatalogen gemäß § 5 FPV 2018 Soweit dies zur Ergänzung der Fallpauschalen in der Regel an der AnfahrsteIle eng begrenzten Ausnahmefällen erforderlich ist, können die für die FeuerwehrEntwicklung und Pflege des deutschen DRG-Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- gangesPKV- Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) gemäß § 17b Abs. 1 S. 7 KHG Zusatzentgelte für Leistungen, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) Leistungskomplexe oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werdenArzneimittel vereinbaren. Dies gilt insbe- sondere auch für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09Höhe der Entgelte. Alle Kosten Für das Jahr 2018 werden die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte durch die Anlage 2 in Verbindung mit dem Einbauder Anlage 5 der FPV 2018 vorgegeben. Daneben können für die in Anlage 4 in Verbindung mit Anlage 6 der FPV 2018 genannten Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart werden. Diese Zusatzentgelte können zusätzlich zu den DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG abgerechnet werden. Können für die Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2018 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte abgerechnet werden, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt sind für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. Wurden in der BetreiberBudgetvereinbarung für das Jahr 2018 für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2018 keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen.
104. Der Betreiber versichertSonstige Entgelte für Leistungen gemäß § 7 FPV 2018 Können für die Leistungen nach Anlage 3a FPV 2018 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss sind für jeden Belegungstag 600,00 € abzurechnen. Können für die Leistungen nach Anlage 3b FPV 2018 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 300,00 € abzurechnen. Wurden in der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmenBudgetvereinbarung für das Jahr 2018 für Leistungen nach Anlage 3a FPV 2018 keine Entgelte vereinbart, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringensind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Abs. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat1 S. 3 KHEntgG für jeden Belegungstag 450,00 € abzurechnen.
115. Der Betreiber erklärt, dass er Zu- und Abschläge gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 4 KHEntgG Das Krankenhaus berechnet außerdem folgende Zu- und Abschläge: - Zuschlag zur Finanzierung von Ausbildungskosten nach § 17a KHG je voll- und teilstationärem Fall - Zuschlag für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl medizinisch notwendige Aufnahme von Begleitpersonen in Höhe von 45,00 € pro Tagi - Zu- und Abschläge für die Beteiligung der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSDKrankenhäuser an Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 17b Abs. 1a Nr. 4 KHG
6. Zuschläge zur Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben DRG-A-Schlüssel als auch der Systemzuschlag nach § 17b Abs. 5 KHG für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall - Zuschlag für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wirdGesundheitswesen nach § 139a i.V.m. Ausgenommen hiervon sind Schäden, § 139c SGB V und für die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 i.V.m. Änderungen § 139c SGB V bzw. des Instituts für Qualität und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A Transparenz im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet Gesundheitswesen nach § 137a Abs. 8 i.V.m. § 139c SGB V für jeden abzurechnenden voll- und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:teilstationären Krankenhausfall
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Stadtklinik Frankenthal
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen 1. Vorstehende „Allgemeinen Bedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem Versorgung mit Wasser“ aus Versorgungsnetz nebst den dazugehörigen Anlagen treten am 1.8.1974 in Kraft.
2. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen bleiben Vorbehalten. Die abgeänderten bzw. ergänzten Bedingungen treten mit dem Wirkung auch auf bestehende Bezugsverhältnisse am Tage der Veröffentlichung nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Die Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung in der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenTagespresse.
1. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner September 1981 WASSERBESCHAFFUNGSVERBAND-ISSELHORST WASSERBESCHAFFUNGSVERBAND-ISSELHORST W.B.I. Anlage A
a) Mit dem Vertragsabschluss und der Errichter Verpflichtung des Abnehmers (IIIABV) wird der Brandmeldeanlage erklärenAntragsteller Mitglied des WBI. Erst wenn der volle Verbandsanteil gezahlt ist, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen besteht für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennenden WBI Verpflichtung auf Versorgung mit Wasser. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" Diesen Verbandsanteil stellt der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der Abnehmer dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01WBI als zinsloses Darlehn zur Verfügung. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot Verbandsanteil beträgt: (FSDSiehe Anlage B). Der Verbandsanteil gilt für höchstens 4 Wohnungen in einem Wohnblock. Jede weitere Einheit bis zu 4 Wohnungen ist mit einem weiteren Anteil zu bezahlen. Wird demnach ein Wohnblock mit z.B. 22 Wohneinheiten gebaut, so ist hierfür 5x ein Verbandsanteil zu zahlen. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses (XII AB V) am o. g. Objekt anbringenkann vom Abnehmer nur aus ganz bestimmten Ursachen ausgesprochen werden, um z.B. Abbruch ohne Wiederaufbau eines Hauses, usw. Das Gleiche gilt auch für den WBI. Hier gilt z.B. als berechtigte Kündigung, wenn ein ganzes Gebiet aus wirtschaftlichen oder kommunal-politischen Gründen aufgegeben werden muss. Nach abgelaufener Kündigungsfrist erhält der Feuerwehr nach Alarmierung Abnehmer seinen Verbandsanteil, ohne Verzinsung zurück. Die Höhe der Rückzahlung errechnet sich aus dem Buchvermögen des WBI- dividiert durch die Brandmeldeanlage (BMAAnzahl der Mitglieder. Buchvermögen und Anzahl der Mitglieder ist aus der jährlich zu erstellenden Bilanz ersichtlich.
b) Beim Anschluss von Grundstücken in einem nicht mit Wasserversorgungsleitungen versehenen Bereich hat der Anschlussnehmer zusätzlich die Kosten für die Zuleitung und evtl. Erweiterung bestehender Versorgungsanlagen nach dem tatsächlichen Aufwand zu entrichten.
1. Werden unter Benutzung der Zuleitung weitere Zwischenanschlüsse verlegt, so erstattet der WBI dem Erstanlieger die Anteile des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichenentrichteten Baukostenzuschusses zurück, die auf die hinzukommenden Zwischenanlieger entfallen.
2. Der Anbringungsort Anspruch nach Abs.1 des FSD am Objekt muss Erstanliegers auf Rückvergütung, richtet sich nach den Kosten, den die Gesamtleitung im Zeitpunkt der Verlegung der Zwischenanschlüsse kosten würde.
3. Ein Rechtsanspruch an das WW auf Rückvergütung besteht nur, soweit dieses die Rückvergütungssumme selbst erhalten hat.
1. Die vom Anschlussnehmer nach Abschnitt IV., Absatz 5, der ABV zu entrichtenden Anschlusskosten werden wie folgt berechnet: (Siehe Anlage B).
2. Die Länge des Hausanschlusses wird auf volle Meter auf- bzw. abgerundet. Bei Grundstücken an Plätzen oder Straßen bzw. Wegen mit noch nicht endgültig festliegender Breite wird eine Straßenbreite von 10m der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenBerechnung zugrunde gelegt.
3. Er befindet sich In den unter Absatz 1 angegebenen Preisen ist die Beseitigung von unvorhergesehenen Hindernissen im Rohrgraben nicht enthalten. Die Beseitigung derartiger Hindernisse in Rohrgräben wird zusätzlich unter Zugrundelegung des tatsächlichen Aufwandes berechnet.
4. Soweit befestigte Straßendecken wieder hergestellt werden müssen, werden die hierfür anfallenden Arbeiten nach dem tatsächlichen Aufwand neben den Kosten des Abs. 1 weiterberechnet.
5. Werden Hausanschlüsse über 1 1/2” lichte Weite aus Gründen, die im Bereich des Abnehmers liegen, verlegt, so werden die für die Verlegung entstehenden Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Für Anschlüsse, die nur vorübergehenden Zwecken dienen (z.B. Belieferung von Ausstellungen), und für ihre spätere Beseitigung werden dem Anschlussnehmer die Kosten nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Wieder verwendungsfähiges Material wird mit 50% seines Wertes berechnet, zum Ausgleich für Abnutzung, Verschnitt, Gemein- und Verwaltungskosten usw. Falls die Beseitigung infolge zu hoher Abbaukosten nicht lohnenswert erscheint, wird das eingebaute Material zum vollen Wert berechnet.
1. Die Kosten für die Überprüfung der Anlagen und für ihre Inbetriebnahme, die dem WBI gemäß Abschnitt V, Absatz 4, erstattet werden müssen, werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
2. Die Kosten für die erstmalige Inbetriebnahme und für das erstmalige Anbringen der Messeinrichtung sind im Pauschalsatz zu § 2, Xxx.xx) enthalten. Für jede weitere Inbetriebnahme nach vorheriger vom Abnehmer veranlasster oder zu vertretender Unterbrechung der Wasserlieferung und jedes weitere Abringen einer Messeinrichtung wird vom Wasserwerk nach Aufwand abgerechnet.
1. Der nach Maßgabe des Abschnittes XIII von dem Wasserwerk zu erhebende Bereitstellungsbetrag wird von Fall zu Fall zwischen dem Abnehmer und dem Wasserwerk im einzelnen vertraglich festgelegt.
1. Der Abrechnungsabschnitt ist in der Regel an ein Monat. Nach Xxxx des WBI kann jedoch der AnfahrsteIle Zeitraum, für den der Verbrauch ermittelt und Rechnung gelegt wird, auf zwei Monate oder bis zu einem Jahr festgelegt werden. Beträgt der Abrechnungszeitraum mehr als zwei Monate, sind die FeuerwehrAbnehmer verpflichtet, in unmittelbarer Nähe monatlich einen vom Wasserwerk festgesetzten angemessenen Teilbetrag einzuhalten.
2. Der für jede Mahnung oder Wiedervorlegung der Rechnung zu erhebende Mehrbetrag wird nach Aufwand festgesetzt.
1. Die Miete wird gemäß der Anlage B (Preise und Gebühren) des Gebäudezu- gangesWBI berechnet.
2. Berechnet wird der am Tag der Ablesung gültige Wasserpreis je cbm zzgl. MwSt.
3. Der Standrohrzähler ist zum Ende eines Quartales unaufgefordert beim Wasserbeschaffungsverband vorzuführen. Sollte dies nicht geschehen, so wird der Verband die Miete sowie 50 cbm pro Monat als Abschlag berechnen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, auf einen einwandfreien Zählvorgang bei der Wasserentnahme zu achten. Bei Blockierung des Zählwerkes ist der Standrohrzähler sofort zurückzugeben. Wird der Standrohrzähler am Ende des Quartals oder nach mehr als 3 Monaten mit einem blockiertem Zählwerk zurückgegeben, wird die Wassermenge geschätzt (min. 50 cbm / Monat).
5. Bei Aufforderung durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggfVerband ist das Standrohr unverzüglich zurückzugeben bzw. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kannvorzuführen.
026. Vor dem Aufsetzen des Standrohres ist der Hydrant etwas aufzudrehen, damit der Schmutz herausgespült wird.
7. Bei aufgesetztem Standrohr den Hydrant ganz öffnen, da sonst ständig die Hydranten Entleerung läuft.
8. Der Betreiber verwendet einen FSD, Mieter haftet für alle Schäden während der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachtenMietdauer.
9. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung Weitergabe des gemieteten Standrohrzählers an Dritte ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen unstatthaft und in entbindet den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird Mieter nicht von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiberseinen Verpflichtungen.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss Durch seine Unterschrift erkennt der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hatMieter diese Bedingungen ohne Einschränkungen an.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die Regelung gemäß Nr. I tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
I. Die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) vom 10. November 2006 (Abl. 62 S. 253), zuletzt geändert durch Beschluss vom 30. April 2020 (Abl. 69 S. 99), wird wie folgt geändert: „Anlage 1.5.2 zur KAO Arbeitsrechtliche Regelung zum Schutz perso- nenbezogener Daten kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Anwendung von Perso- nalerfassungs- und Informationssystemen
(1) Die in den in § 1 genannten Systemen vorgehal- tenen Daten werden ausschließlich für Zwecke der Personalabrechnung, der Personalverwaltung sowie der Wirtschaftsplanung und betriebswirtschaftlichen Auswertung verwendet. Dazu gehören auch die Ver- wendung für innerbetriebliche Meldungen (z. B. Ge- burtstagsliste, Jubiläumsliste) oder die Kostenabrech- nung mit Kostenträgern oder Zuschussgebern.
(2) Die für die Aufschaltung Lohn- und Gehaltsabrechnung er- forderlichen personenbezogenen Daten werden aus- schließlich von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiberden Personen, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenPersonal- verwaltung bzw. Er befindet sich in Personalbearbeitung beauftragt sind, vor Ort erfasst und per Datenfernübertragung an die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle im Evangelischen Oberkirchenrat Stuttgart, an die Zentrale Gehaltsab- rechnungsstelle des Diakonischen Werks Württem- berg oder an eine sonstige, mit der Regel an der AnfahrsteIle Lohn- und Ge- haltsabrechnung beauftragte Einrichtung übertragen.
(3) Personenbezogene Daten jeglicher Art sowie Pro- tokolle, Listen, Statistiken, Fehlzeitenübersichten usw. dürfen nicht für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber Verhaltens- und Leistungs- kontrolle verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für nicht, wenn in Einzelfällen Tatsachen bekannt werden, die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffenden Verdacht einer Dienst- bzw. Arbeitspflichtverletzung rechtfertigen. Vor Verwendung der Daten ist die Mit- arbeitervertretung zu beteiligen. Die zur Verwendung vorgesehenen Daten sind der Mitarbeitervertretung zur Kenntnis zu geben.
09(4) Selbstdefinierbare Masken für andere als die unter den Abs. Alle Kosten in Verbindung 1 bzw. Abs. 3 definierten Zwecke dürfen nur mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt Zustimmung der BetreiberLandeskirchlichen Mitarbeiter- vertretung bzw. der Mitarbeitervertretung benutzt werden. Der Zweck muss mitgeteilt werden.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel (5) Xxxxx beauftragten Mitglied der Mitarbeiterver- tretung sind auf Anfrage die Auswertungsmöglich- keiten der mit den Personalerfassungs- und Informa- tionssystemen erfassten Daten zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt haterläutern.
11. Der Betreiber erklärt(6) Module und Programme zur Urlaubs- und Fehl- zeitenverwaltung werden ausschließlich zur Ver- waltung von gesetzlich, dass er tariflich oder aufgrund von Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission vor- gesehenen sowie für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust dienstvertraglich vereinbarte sonstige Beurlaubungen oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sindFehltage angewandt.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma7) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben zugriffsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Anfrage der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Mitarbeitervertre- tung zu benennen.“
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Samples: Kirchenrechtliche Vereinbarung Über Den Wechsel Der Trägerschaft
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe der Anstalt des öffentli- chen Rechts Forst Baden-Württemberg (AVZ-H) gelten für alle vom 07.05.2020 an abgeschlos- senen Holzverkaufsverträge. Bebenhausen, 06.05.2020 gez. Reger gez. Reining Das Kreditinstitut […] (exakte Firmenbezeichnung/Name und Anschrift des Bürgen) übernimmt hiermit gegenüber der Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg Xx Xxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx die Aufschaltung selbstschuldnerische Bürgschaft bis zum Höchstbetrag von BMA an das Einsatzleitsystem treten für alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Gläubigerin gegen den/die […] (exakte Firmenbezeichnung/Name und Anschrift des Hauptschuldners) - nachfolgend „Hauptschuldner“ genannt - aus dem/den nachstehend bezeichneten, auf Grundlage der derzeit geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungs- bedingungen für Holzverkäufe (AVZ-H) der Gläubigerin geschlossenen, Holzverkaufsvertrag/Holzverkaufsverträgen zustehen: […] (exakte Bezeichnung des Holzverkaufsvertrags / der Holzverkaufsverträge mit dem Tage Datum und Vertragsnummer) - nachfolgend „Hauptschuld“ genannt -.
(1) Die Bürgschaft umfasst alle bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Veröffentlichung Gläubigerin gegen den Hauptschuldner aus der Hauptschuld zustehen. Dies umfasst insbesondere die Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises, auf Zahlung von Mindererlös bei Wiederverkauf oder lagerungsbedingten Holzverlust sowie sonsti- ge Schadensersatzansprüche der Gläubigerin einschließlich der jeweils anfallenden Zinsen und Kosten.
(2) Die Abwicklung eines Holzverkaufsvertrages kann in Kraftmehreren Teilleistungen erfolgen, die einzeln abgerechnet werden können. Diese Aufschaltbedingungen können Die Bürgschaft sichert Ansprüche aus der Hauptschuld und damit zugleich auch aus allen Teil- leistungen.
(3) Die Bürgschaft bleibt unbefristet und unverändert bis zur endgültigen Rückführung aller gesicherten Ansprüche der Gläubigerin oder bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde bestehen. Die Bürgschaft besteht auch bei ei- nem etwaigen Wechsel des Inhabers oder bei Änderung der Brandschutzdienststelle Firma des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme Hauptschuldners fort.
(4) Die Haftung des Bürgen aus dieser Bürgschaft ist für Ansprüche aus der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner Hauptschuld einschließlich Zinsen und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir Kosten auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort Höchstbetrag beschränkt.
(5) Hat der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert Bürge gegenüber der Gläubigerin für den Hauptschuldner weitere Bürgschaftserklärungen in Bezug auf die Hauptschuld abgegeben, haftet der Bürge in Höhe des Höchstbetrages zusätzlich zu den weiteren Bürg- schaften.
(1) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über Die Gläubigerin kann bei Fälligkeit der Ansprüche aus der Hauptschuld und bei deren Nichterfüllung durch den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen Hauptschuldner vom Bürgen Zahlung verlangen, der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Alarmierung Aufforderung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt Gläubigerin Zahlung zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt leisten hat.
06. (2) Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr Gläubigerin ist nicht verpflichtet, zunächst gegen den FSD und Hauptschuldner gerichtlich vorzugehen oder der Gläubigerin gestellte Sicherheiten zu verwerten, die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch für die Hauptschuld bestellt wurden (Verzicht auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung Einre- de der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die FälleVorausklage, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen§ 771 BGB).
09(3) Der Bürge kann keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung oder der Aufgabe anderer Si- cherheiten nach Maßgabe der geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe (AVZ-H) der Gläubigerin herleiten, soweit dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäfts- verbindung zum Hauptschuldner geschieht. Alle Kosten Die Gläubigerin ist nicht verpflichtet, sich zunächst an andere Si- cherheiten zu halten, bevor sie den Bürgen in Verbindung mit dem EinbauAnspruch nimmt. Die Gläubigerin darf eingehende Zahlungen zugunsten des Hauptschuldners zunächst auf den Teil der Forderung verrechnen, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiberden verbürgten Höchstbetrag übersteigt.
10(1) Der Bürge hat das Recht die Bürgschaft gegenüber der Gläubigerin zu kündigen. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist frühestens nach Ablauf von drei Monaten ab dem Schloss Zeitpunkt der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer Übernahme der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit Bürgschafts- verpflichtung mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle drei Monaten möglich.
(2) Das Recht des Bürgen auf Kündigung der Bürgschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Bürge haftet gegenüber der Gläubigerin nach Wirksamwerden der Kündigung wird weiter. Die Haftung be- schränkt sich jedoch auf den Bestand der FSD-A im Beisein Ansprüche aus der Hauptschuld zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Die Regelungen der Bürgschaft gelten bis zum vollständigen Ausgleich der Ansprüche aus der Hauptschuld. Sämtliche Zahlungen, die zugunsten des Betreibers Hauptschuldners nach Wirksamwerden der Kündigung eingehen, werden zunächst auf den Teil der Ansprüche aus der Hauptschuld angerechnet, der nicht durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stelltBürgschaft gesichert ist. Die Anzahl und Vollständigkeit Sofern weitere Zahlungen eingehen führen diese zu einer Ermäßigung der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehaltenBürgschafts- schuld.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
Appears in 1 contract
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberVereinbarung wird wirksam, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass wenn sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt Bund und das jeweilige Land unter- zeichnet ist. AnmerkungFür die Bundesrepublik Deutschland: IDie Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Berlin, den 2018 Für das Land Baden-Württemberg: Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Stuttgart, den 2018 Für den Freistaat Bayern: Die Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten München, den 2018 Für das Land Brandenburg: Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Potsdam, den 2018 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Schwerin, den 2018 Für das Land Niedersachsen: Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, den 2018 Für den Freistaat Sachsen: Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Dresden, den 2018 Für das Land Sachsen-Anhalt: Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Magdeburg, den 2018 Für den Freistaat Thüringen: Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Erfurt, den 2018 Für das Land Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Düsseldorf, den 2018 Für das Land Schleswig-Holstein Der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Kiel, den 2018 Für das Land Hessen Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Wiesbaden, den 2018 Für die Freie und Hansestadt Hamburg Der Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg, den 2018 Für die Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt Bau und Verkehr Bremen, den 2018 Für das Land Berlin Der Senator für Xxxxxx, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin, den 2018] Tabelle 1 Feststellung der Bodenproduktion Fläche Erntemengen Preise Erlöse ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirt- schafts- jahr 2018 ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirtschaftsjahr 2018 ∅ der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der vergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5-Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes Wirtschaftsjahr 2018 ha dt/ha dt/ha EUR/dt EUR/dt EUR (2 x 3a x 4) EUR (2 x 3b x 5) 1 2 3a 3b 4 5 6 7 Verkaufsfrüchte Futterbau (einschl. Grünland Dauerkulturen Sonderkulturen Sonstige LF SUMME Sonstige Hinweise Tiergruppe ∅ Menge der vorangegangenen Menge im Landkreis Gifhorn werden VdSPreise ∅ der Preise Erlöse im ∅ vorangegangenen Erlöse im Wirtschaftsjahr 3 Wirtschaftsjahr vorangegangenen 2018 3 2018 Wirtschaftsjahre 2018 3 Wirtschaftsjahre oder der 3 Wirtschaftsjahre oder der Wirtschaftsjahre oder der vergangenen auf Basis des vergangenen 3 3 vorhergehenden Wirtschaftsjahre Wirtschaftsjahre 5- auf Basis des auf Basis des Jahreszeitraum vorhergehenden vorhergehenden unter 5-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien Jahreszeitraum 5- Ausschluss des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 unter Ausschluss Jahreszeitraum höchsten und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die höchsten und unter niedrigsten niedrigsten Ausschluss des Wertes Wertes höchsten und niedrigsten Wertes Stück/kg Stück/kg EUR/Stück EUR/Stück EUR EUR EUR/kg EUR/kg (2 x 4) (3 x 5) Merkmal im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen ∅ vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre oder der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichenvergangenen 3 Wirtschaftsjahre auf Basis des vorhergehenden 5- Jahreszeitraum unter Ausschluss des höchsten und niedrigsten Wertes EUR Wirtschaftsjahr 2018 EUR
1. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachtenErlöse Bodenproduktion1 (+)
2. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel Erlöse Tierproduktion2 Zwischenergebnis (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:=)
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Samples: Verwaltungsvereinbarung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Das Reglement tritt auf den 1. November 2019 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Scuol, 24. Oktober 2019 Im Namen der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme Schweizerischen Konferenz der Anschlussbedingungen Der Betreiberkantonalen Erziehungsdirektoren Die Präsidentin: Xxxxxx Xxxxxxx Ansichtsexemplar Die Generalsekretärin: Xxxxxxx Xxxxxxxxx zwischen XYZ XYZ XYZ (nachfolgend «AUFTRAGGEBERIN») und Ansichtsexemplar Geschäftsstelle Edulog xxxxx.xx – Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur Genossenschaft Xxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxx XXXXXXX (nachfolgend «AUFTRAGSBEARBEITERIN», ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss zusammen mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in AUFTRAGGEBERIN die «PARTEIEN») betreffend xxxxx.xx Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur Genossenschaft Xxxxxxxxxxxxx 00 | 0000 Xxxx | XXXXXXX xxxxx.xx Institut suisse des médias pour la formation et la culture coopérative Telefon +00 00 000 00 00 1 Präambel 3 2 Grundlagen und Gegenstand der Regel an Vereinbarung, Ort der AnfahrsteIle Bearbeitung und Art der Daten 3 3 Beginn und Dauer der Vereinbarung 4 4 Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis 4 5 Vertraulichkeit 4 6 Datensicherheit 5 7 Sicherheitsvorfall und Datenschutzverletzung 5 8 Einbezug weiterer Datenbearbeiter (Subunternehmer) 5 9 Betroffenenrechte 6 10 Weitere Pflichten der Auftragsbearbeiterin 6 11 Kontrollrechte der Auftraggeberin 7 12 Haftung 7 13 Pflichten nach Beendigung der Vereinbarung 7 14 Schlussbestimmungen 8 Ansichtsexemplar 15 Beilagen 8 1 Präambel Die AUFTRAGSBEARBEITERIN bearbeitet personenbezogene Daten für die FeuerwehrAUFTRAGGEBERIN auf Grundlage dieser Vereinbarung (nachfolgend «VEREINBARUNG»), in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- gangesFöderationsvertrages mit der Identitätsanbieterin der/die/dem als IDENTITÄTSANBIETERIN für die Schulen der Stufen Primar, durch den die Brandmelderzentrale Sekundar I und Se- kundar II inkl. berufliche Grundbildung (BMZnachfolgend «FÖDERATIONSVERTRAG») oder ggf. die Parallelanzeige sowie dem Organisationsregle- ment der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, Föderation der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die Identitätsdienste im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie Bildungsraum Schweiz (nachfolgend «ORGANISATIONSREGLE- MENT»). Um die Rechte und Pflichten aus dem Auftragsbearbeitungsverhältnis zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichenkonkretisieren, schliessen die PARTEIEN die vorliegende VEREINBARUNG. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung Diese VEREINBARUNG bildet zusammen mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen ORGANISATI- ONSREGLEMENT integrierender Bestandteil des FÖDERATIONSVERTRAGES und Instandhaltungen gilt hinsichtlich des FSD trägt der BetreiberUmgangs mit personenbezogenen Daten bei Widersprüchen vorrangig zum FÖDERATIONSVERTRAG. Bestehende Geheim- haltungs- oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Dieser DRG-Entgelttarif tritt am 01.04.2020 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Gleichzeitig wird der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenDRG-Entgelttarif vom 01.02.2020 aufgehoben. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberSehr geehrte Patientin, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklärensehr geehrter Patient, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung07.04.2020; Freigabe durch QMB; Pfad: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genanntC:\Users\Xxxxxxx.Xxxxxxx-PC.001\Desktop\05.V51 DRG-Entgelttarif.docx sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) stehen Ihnen unsere Mitarbeiter am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringenEmpfang, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen Abteilung stationäre Abrechnung gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kostengewich- ten sowie den zugehörigen Abrechnungsregeln nehmen. Insgesamt kann die Vergütung der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen allge- meinen Krankenhausleistungen und der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an Wahlleistungen eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werdenunerhebliche finanzielle Belas- tung bedeuten. Dies gilt insbe- sondere insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind. Ihre Klinikleitung
(1) Die Höhe des Zuschlages von 45,00 € ist in der Vereinbarung von Zuschlägen für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffenAufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 S. 4 KHG geregelt. Dieser Zuschlag betrifft im Übrigen nur die Fälle der medizinisch notwendigen Aufnahme von Begleitpersonen und ist von der wahlweisen Unterbringung und Ver- pflegung einer Begleitperson zu unterscheiden.
09(2) Die Zuschläge für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 139a i.V.m. Alle Kosten § 139c SGB V, des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen nach § 137a Abs. 8 i.V.m. § 139c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 i.V.m. § 139c SGB V werden gemeinsam erhoben und als ein gemeinsamer Zuschlag in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen der Rechnung des FSD trägt der BetreiberKrankenhauses ausgewiesen.
10(3) Nach § 121 Abs. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss 5 SGB V i.V.m. § 18 Abs. 3 KHEntgG können Krankenhäuser mit Belegbetten zur Ver- gütung der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als belegärztlichen Leistungen mit Belegärzten auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stelltHonorarverträge schließen. Die Anzahl und Vollständigkeit der Leistungen des Belegarztes würden ihm in dieser Konstellation vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehaltenKrankenhaus vergütet werden.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: DRG Entgelttarif 2020
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die vorliegenden „Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Anschlussbedingungen in Niederspannung ge- mäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. September 2010“ einschließlich Anhang 1 und den ak- tuellen Preisblättern treten unter Aufhebung der bisher gültigen „Ergänzenden Bestimmungen“ mit Wirkung vom Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Verwendung der Antragsformulare der Stadtwerke Frankenthal GmbH zu beantragen. Der Anschlussnehmer haftet für die Aufschaltung Richtigkeit der angegebenen Werte. Werden Anschlussleitungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch dimensio- niert, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten evtl. notwendig werdender Änderungen. Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von BMA an das Einsatzleitsystem treten der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Müssen Hausanschlussleitungen unter Gebäudeteile (z.B. Wintergärten, Garagen usw.) oder durch Hohlräume geführt werden, so sind sie in diesem Bereich in Mantelrohre zu verlegen. Eine nachträg- liche Überbauung einer Hausanschlussleitung ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Das Lagern von Materialien sowie Pflanzungen über Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Zugäng- lichkeit, Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit des Hausanschlusses beeinträchtigt werden. Die Mehrsparten-Hauseinführung ist kein Bestandteil des Hausanschlusses und steht regelmäßig im Eigentum des Hauseigentümers. Sie ist mit dem Tage Einbau ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Mit Einbau der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner Mehrsparten- Hauseinführung gehen das Eigentum und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir Unterhaltspflicht auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- genHauseigentümer über. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) Die Verbindung des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort Verteilernetzes des FSD am Objekt muss VNB’s mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenelektrischen Anlage des Antragstellers bzw. Er befindet sich Kunden (Netzan- schluss) wird in der Regel an der AnfahrsteIle als Vierleiteranschluss in Erdkabel (NAYY 4x35mm² oder NAYY 4x70mm²) oder Freileitung (NYA 4x16mm²) ausgeführt. Für ein geschlossenes Anwesen (Wohnhaus mit Nebengebäuden) wird nur ein Netzan- schluss erstellt. Der Freileitungsanschluss besteht aus dem Dachständer, soweit er als Xxxxxx für die FeuerwehrEinführung der Innenleitung dient, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, der Durchführung dieser Leitung durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, Dachständer bis zur Hausanschlusssicherung einschließlich der von dem Leitungsnetz des VNB’s heranzuführenden Leitung (Anschlussaußenleitung). Zur Einhaltung der VdS Schadenverhütung Selektivität gemäß VDE 0100 und bei entsprechend dimensionierter Steigleitung (Verbindung von Hausanschlusskasten zum Zähler) wird der Standard Strom- Netzanschluss bei Neuanschlüssen der Stadtwerken Frankenthal GmbH anerkannt istmit einer Absicherung von 63A ausgeführt. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnetSollten abweichende Absicherungen gewünscht oder erforderlich sein, muss von einem konzessionierten Unterneh- men ein entsprechender Nachweis über den Mehr- oder Minderbedarf sowie über die Einhaltung der Selektivität und der Dimensionierung der nachgelagerten Installation erbracht werden. Beim Einbau sind Abweichende Absicherungen können erforderlich sein bei geringerem oder bei erhöhtem Leistungsbedarf z. B. bei Ob- jekten mit mehreren Wohneinheiten, Verbrauchseinrichtungen wie Durchlauferhitzer, Nachtspeicherheizungen oder sonstige leistungsintensive Verbrauchseinrichtungen sowie bei möglichen Einspeisungen z.B. gemäß EEG oder KWKG. Soweit der Kunde es möchte, können anteilige Tiefbauarbeiten auf seinem Grundstück für die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachtenVersorgungsleitungen in Eigenregie durchgeführt werden. Die Innentür muss Erdarbeiten müssen jedoch gemäß den Vorgaben der Stadtwerke Frankenthal GmbH durchgeführt werden. Die entsprechenden Informationen zur korrekten Durchführung der Tiefbauarbeiten kön- nen bei den Stadtwerken Frankenthal GmbH eingeholt werden. Evtl. erforderliche Nacharbeiten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Über den Zähler eines Haushaltes versorgte einzelne gewerblich oder beruflich genutzte Verbrauchseinrichtungen (z. B. Beleuchtungsanlage eines Arbeitszimmers) bleiben bezüglich der Baukostenzuschussermittlung außer Ansatz, so- lange deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haushaltes nicht wesentlich hinausgeht. Gewerbekunden in einem Wohngebäude (z. B. kleine Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haushaltes wesentlich hinausgeht, werden bezüglich der Baukostenzuschussermittlung mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebautGleichzeitigkeitsfak- tor von 0,5 veranschlagt.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihren jeweiligen gesetzlichen Verfahren für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei ZU URKUND DESSEN haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet. GESCHEHEN zu Willemstad in zweifacher Ausfertigung am siebten Tag des Monats Xxxx 2016 in deutscher, niederländischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenBestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend. A.1FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG FÜR DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE, IN BEZUG AUF CURAÇAO Druml m.p. Kenntnisnahme Camelia-Römer m.p.
A. Das/Die von der Anschlussbedingungen Der BetreiberRepublik Österreich namhaft gemachte/n Luftverkehrsunternehmen ist/sind berechtigt, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir Linienluftverkehrsdienste in beiden Richtungen auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben nachstehend genannten Anschlussbedingun- gen. ObjektbezeichnungFlugstrecken zu betreiben: …………………………………………… Standort der BrandmeldeanlageAusgangspunkte: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über Zwischenpunkte: Zielpunkte: Punkte darüber hinaus: Punkte in Österreich Alle Punkte Punkte in Curaçao Alle Punkte
X. Xxx/Die von Curaçao namhaft gemachte/n Luftverkehrsunternehmen ist/sind berechtigt, Linienluftverkehrsdienste in beiden Richtungen auf den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objektnachstehend genannten Flugstrecken zu betreiben: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich Ausgangspunkte: Zwischenpunkte: Zielpunkte: Punkte darüber hinaus: Punkte in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, Curaçao Alle Punkte Punkte in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Österreich Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Luftverkehrsabkommen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Dieser Tarif tritt am 01.01.2016 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Xxxxxxxxxxx Xxxxx XxxX
(1) Entsprechend der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberLandesverordnung in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung - HafEntsVO) hat die Entsorgung von Schiffsabfällen nach Anlage IV (nach Inkrafttreten am 27.09.2004) und Anla- ge V von Marpol 73/78, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der sich aus dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung Schiffsbetrieb durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit Besatzung und die Passagiere ergeben, an den gewaltfreien Zutritt von der Flensburger Hafen GmbH bewirtschafteten Kaianlagen, grundsätzlich über die Flensburger Hafen GmbH zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kannerfolgen.
02(2) Die Entsorgung von Schiffsabfällen gem. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A MARPOL Anlage l (Typ Aölhaltige Flüssigkeiten aus dem Schiffsbetrieb) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird kann über die Brandschutzdienststelle bezo- gen Flensburger Hafen GmbH erfolgen und in den jeweiligen FSD eingebautwird durch einen qualifizierten Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durchgeführt.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen (3) Für Fahrzeuge ist pro Anlauf und BRZ ein Entsorgungsentgelt von € 0,05 zu zahlen, soweit keine Befreiung nach § 13 der VDE 0833 und des VdSHafenentsorgungsverordnung (siehe Anlage 1: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(nFormular Ausnahmegenehmigung) Objektschlüssel müssen seitens der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen Hafenbe- hörde der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasstStadt Flensburg vorliegt. Mit der Unterzeichnung Zahlung des Entgeltes erhält das Fahrzeug das Recht auf Entsorgung gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hatTarifbestimmungen.
06(4) Bei Überschreiten der Höchstmengen nach Anlage 2 wird die Entsorgung der Mehrmengen gesondert berechnet.
(5) Bei Schiffen ohne BRZ/BRT-Vermessung gelten 2 to Tragfähigkeit gleich 1 BRZ/BRT.
(6) Für die Entsorgung von Schiffsabfällen gem. MARPOL Anlage V, ausgenommen für die Entsorgung besonders aufwendiger Schiffsabfälle (siehe Anlage 2) und besonders überwachungsbedürftiger Abfälle nach Abfallverzeich- nis-Verordnung- (AVV), werden den Fahrzeugen geeignete Hafenauffangeinrichtungen zur Verfügung gestellt.
(7) Besonders aufwendige Schiffsabfälle aus dem Geltungsbereich der Anlage V von MARPOL 73/78, wie z.B. Che- mikalien in Behältnissen, elektrische Geräte, Asche / Rußreste, Fischgeschirre, sowie besonders überwachungs- bedürftige Abfälle nach Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV sind von der Entsorgung ausgenommen.
(8) In dem Entgelt ist die Entsorgung von ölhaltigen Flüssigkeiten aus dem Schiffsbetrieb gem. MARPOL Anlage l bis zu einer Höchstmenge nach Anlage 2 enthalten. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der BrandmeldeanlageFlensburger Hafen GmbH übernimmt gegen Entsorgungs- nachweis diese Kosten, darüber hinausgehende Entsorgungskosten sind vom Xxxxxx, Eigner oder Charterer zu tragen.
(9) Schiffsabfälle gem. Bei der Inbetriebnahme MARPOL Anlage l aus Tanks aus dem Schiffsbetrieb müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarungbei Umgebungstemperatur pumpfähig sein. Die Pumpleistung für Schiffe bis zu einer Schiffsgröße von 499 BRZ muss mindestens 1 cbm/Std., • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel bei Schiffen von mehr als 499 BRZ mindestens 2 cbm/Std. betragen. Es müssen internationale Landan- schlüsse vorhanden sein.
(10) Die Entsorgung von Ladungsrückständen ist nicht in dem Entgelt enthalten. Die Kosten für die Generalschließung um Entsorgung von Ladungsrückständen sind von dem Nutzer einer Auffangeinrichtung gesondert zu tragen.
(11) Die Entsorgung hat in der hafenüblichen Regelarbeitszeit zu erfolgen. Die Schiffsführung hat die Überwachung innerhalb des FSD Schiffsabfälle auf Weisung der Flensburger Hafen GmbH in die bereitgestellten Behälter ordnungsgemäß zu gewährleisten Über entsorgen.
(12) Die Entsorgungsverpflichtung und die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD Bereitstellung von Auffangeinrichtungen für Schiffsabfälle besteht für die Flensburger Hafen GmbH vorbehaltlich der Meldefristenregelung nach § 6 der Hafenentsorgungsverordnung - außer HafEntsVO.
(13) Die Flensburger Hafen GmbH kann nach Ermessen Fahrzeuge zur Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleis- tung verpflichten."
(14) Die Entsorgung der Fäkalabwässer der anlaufenden Schiffe ist im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere Tarif für die FälleLeistungen, Lieferungen und Be- nutzung in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffendem Hafen der Stadt Flensburg (siehe Hafentarif der Stadt Flensburg) enthalten.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Tariff Agreement
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem Änderungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle Vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro
Artikel 1 Änderung des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenABD Teil A, 2.12. A.1(Vergütungsordnung für Pfarrsekretärinnen) Das ABD Teil A, 2.12. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen wird wie folgt gefasst: Vorläufige Entgeltordnung für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert Beschäftigte im Pfarrbüro*
(1) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr Beschäftigte im Pfarrbüro mit einfacheren Arbeiten im bürotechnischen Dienst und/oder im Schreibdienst erhalten Entgelt nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kannEntgeltgruppe 2.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: I(2) Beschäftigte im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss Pfarrbüro mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebautschwierigerer Tätigkeit erhalten Entgelt nach Entgeltgruppe 3.
03(3) Beschäftigte im Pfarrbüro, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, erhalten Entgelt nach Entgeltgruppe 5.
(4) Beschäftigte im Pfarrbüro, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leis- tungen erfordert, erhalten Entgelt nach Entgeltgruppe 6.
(5) Beschäftigte im Pfarrbüro, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbstständige Leis- tungen erfordert, erhalten Entgelt nach Entgeltgruppe 8.
(6) Beschäftigte im Pfarrbüro, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert, erhalten Ent- gelt nach Entgeltgruppe 8. Beim Anschluss des FSD an Protokollnotiz zu § 1: Beschäftigte im Pfarrbüro, die BMA sind Tätigkeiten ausüben, die den Tätigkeitsmerkmalen der Vergü- tungsgruppe V b und höher der Allgemeinen Vergütungsordnung (ABD Teil A, 2.) entsprechen und Entgeltgruppe 9 und höher zuzuordnen sind, fallen nicht unter die vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro. § 2 Übergangsregelungen 1Die in dieser Ordnung genannten Entgeltgruppen stehen unter dem Vor- behalt der neuen Entgeltordnung. 2Die Eingruppierung von Beschäftigten in eine Entgeltgruppe gemäß Anlage 2 K sowie die Vorläufigkeit dieser Eingrup- pierungsvorgänge gemäß § 17 Absatz 3 Teil A, 3. bleiben durch diese Ord- nung unberührt. 3Ebenso bleiben die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-§ 8 Absatz 3 Teil A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Änderungen Und Ergänzungen Zum Arbeitsvertragsrecht Der Bayerischen (Erz )Diözesen – Abd –
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Dieser HVM tritt am 01.01.2023 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenDie Regelungen zur sog. A.1Infektionssprechstunde in Anlage 2 Schritt 2 und Anhang 2 zur Anlage 2 gelten bis zum 30.06.2023. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner Für nachfolgende Arztgruppen werden RLV und/oder QZV ermittelt und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnungfestgesetzt: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragenArztgruppen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklichdem hausärztlichen Versorgungsbereich angehören: Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel dem hausärztlichen Versorgungsbereich angehören Fachärzte für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel Kinder- und Jugendmedizin Fachärzte für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme Kinder- und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für SchädenJugendmedizin, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon zu 100% kinderkardiologisch tätig sind SchädenArztgruppen, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören: Fachärzte für Anästhesiologie Fachärzte für Augenheilkunde Fachärzte für Chirurgie, Kinderchirurgie, Plastische Chirurgie, Neurochirurgie und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen Gefäßchi- rurgie Fachärzte für Frauenheilkunde Fachärzte für Frauenheilkunde mit fakultativer WB Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die dem fachärztlichen Versorgungsbereich angehören Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämato-/Onkologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Fachärzte für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie Fachärzte für Nervenheilkunde Fachärzte für Neurologie Fachärzte für Nuklearmedizin Fachärzte für Orthopädie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie Fachärzte für Physikalisch-rehabilitative Medizin Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie Fachärzte für Diagnostische Radiologie Fachärzte für Urologie Ermittlung und Bildung der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) aus der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
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Samples: Honorarverteilungsmaßstab
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für Der vorliegende Vertrag tritt nach beidseitiger Unterzeichnung durch die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Parteien in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei Hergiswil, 02.09.2022 Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxx, Geschäftsführerin Xxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxx Daten (Pauschalpreis) 582.00 Aufwand Datenlieferung 4 h à CHF 130 (wiss. MA) 520.00 Erstellung des Vertrags 10 h à CHF 130 (wiss. MA) 1300.00 Mit der Brandschutzdienststelle Unterzeichnung des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenDatenschutzvertrages Nr. A.1220433 erklärt sich die Datenempfängerin mit dieser Gebührenberechnung, die ein integraler Bestandteil des Vertrages ist, einverstanden. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberDatenempfängerin: Institution: Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kli- niken (ANQ) Adresse: Xxxxxxxxxxxxxxx 0, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" 0000 Xxxx Verantwortliche Person der oben genannten Anschlussbedingun- genInstitution: Name: Busch Vorname: Xxxxx Funktion: Geschäftsführerin ANQ Angaben zum Pro- jekt: Projektbeginn: 01.09.2022 (Tag/Monat/Jahr) Projektende: 31.01.2031 (Tag/Monat/Jahr) (Spätestens an diesem Datum sind die Daten zu vernichten) Schlüsselwörter: Auftraggeber und Finanzierung: ANQ Ziel des Projektes: Rehospitalisationsraten Jährliche Berechnung der ungeplanten Rehospitalisationsraten während 30 Tagen nach Spitalaufenthalt mit dem Algorithmus auf der Vorlage des amerikanischen Centers for Medicare & Medicaid Services (CMS). ObjektbezeichnungDie Rehospitalisationsraten werden über verschiedene Kohorten und Pa- tientengruppen hinweg berechnet. Leichte Anpassungen des Algorithmus oder der untersuchten Kohorten und Patientengruppen über die Jahre sind möglich. Kurzbeschreibung: …………………………………………… Die Messung der Rehospitalisationsrate ist Bestandteil des Messplans des ANQ. Alle Spitäler, die dem Nationalen Qualitätsvertrag des ANQ beigetreten sind, verpflichten sich den Messplan des ANQ umzusetzen. Zur Berechnung der ungeplanten Rehospitalisationsrate mit Hilfe der Me- thode nach CMS werden die validierten Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser verwendet. Dieser Indikator bildet wichtige Qualitäts- aspekte im akutsomatischen Bereich ab und bietet den Spitälern eine da- tenbasierte Grundlage, um allfälliges Optimierungspotenzial in den Be- handlungsprozessen zu identifizieren. Die jährliche Datenlieferung (Datenjahre 2020 – 2025) umfasst folgende Daten aller Akutspitäler (ohne Geriatrie und Psychiatrie), gilt für alle Betriebe, nämlich sowohl für Betriebe ohne als auch für solche mit Einverständniserklärungen. Jede jährliche Datenlieferung wird mit den Vorjahren bis und mit 2012 geliefert, um eine Risikoadjustierung machen zu können. Die Identifikatoren der Patienten und der Spitäler sind kompatible über die Jahre. [X] ID Anonyme Fallnummer [X] 0.0.V01 Jahr [X] 0.0.V02 Typologie des Betriebes [X] 0.0.V02a Anonyme Typologie des Betriebes [X] 0.0.V05-1 Aufenthaltsdauer (OECD) [X] 0.0.V05-2 Aufenthaltsdauer (SwissDRG) [X] 0.0.V12 Schweizer - Nicht-Schweizer [X] 0.0.V13 SDRG [X] 0.1.V02 Betriebsnummer (nur mit der Spittalliste an ANQ geliefert, gemäss kapitel 3) [X] 0.1.V02-1 Betriebsname (nur mit der Spittalliste an ANQ geliefert, gemäss kapitel 3) [X] 0.1.V02-2 Betriebsadresse (nur mit der Spittalliste an ANQ geliefert, gemäss kapitel 3) [X] 0.1.V02a Anonymisierte Betriebsnummer [X] 0.1.V03 Anonymisierte Standortnummer [X] 0.1.V04 Kanton (Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert Betriebe) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2[X] 0.2.V01a Anonyme Patientennummer [X] 0.2.V02 Kennzeichnung des Statistikfalls [X] 1.1.V01 Geschlecht [X] 1.1.V03 Alter bei Eintritt [X] 1.1.V04a Anonyme MedStat-Region [X] 1.2.V01 Eintrittsdatum & Stunde [X] 1.2.V02 Aufenthaltsort vor dem Eintritt [X] 1.2.V03 Eintrittsart [X] 1.2.V04 Einweisende Instanz [X] 1.3.V01 Behandlungsart [X] 1.3.V02 Klasse [X] 1.3.V03 Aufenthalt in Intensivmedizin [X] 1.3.V04 Administrativer Xxxxxx & Ferien [X] 1.4.V01 Hauptkostenstelle [X] 1.4.V02 Hauptkostenträger [X] 1.5.V01 Austrittsdatum & Austrittsstunde [X] 1.5.V02 Entscheid für Austritt [X] 1.5.V03 Aufenthalt nach Austritt [X] 1.5.V04 Behandlung nach Austritt [X] ID Anonyme Fallnummer [X] 4.2.V010 MD-Hauptdiagnose [X] 4.2.V020 MD-Zusatz zu Hauptdiagnose [X] 4.2.V030 MD-1.Nebendiagnose [X] … … [X] 4.2.V510 MD 49.Nebendiagnose [X] 4.3.V010 MD-Hauptbehandlung [X] 4.3.V015 Beginn der MD-Hauptbehandlung
1. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genanntNebenbehandlung
1. Nebenbehandlung, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Beginn
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Samples: Vertrag Über Die Periodische Lieferung Und Verwendung Von Einzeldaten
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die vorliegenden „Ergänzende Bedingungen zu den Allgemeinen Anschlussbedingungen in Niederspannung ge- mäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 29. August 2016“ einschließlich Anhang 1 und den aktuel- len Preisblättern treten unter Aufhebung der bisher gültigen „Ergänzenden Bestimmungen“ mit Wirkung vom Die Herstellung sowie die Veränderung des Netzanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers sind unter Ver- wendung der Antragsformulare des E-Werks Gerolsheim zu beantragen. Der Anschlussnehmer haftet für die Aufschaltung Richtigkeit der angegebenen Werte. Werden Anschlussleitungen auf Grund fehlerhafter Angaben falsch dimensioniert, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten evtl. notwendig werdender Änderungen. Hausanschlussleitungen sind möglichst geradlinig und möglichst auf dem kürzesten Weg von BMA an das Einsatzleitsystem treten der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau unbehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Müssen Hausanschlussleitungen unter Gebäudeteile (z.B. Wintergärten, Garagen usw.) oder durch Hohlräume geführt werden, so sind sie in diesem Bereich in Mantelrohre zu verlegen. Eine nachträgli- che Überbauung einer Hausanschlussleitung ist ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht zulässig. Das Lagern von Materialien sowie Pflanzungen über Hausanschlussleitungen sind ebenfalls unzulässig, wenn hierdurch die Zugänglich- keit, Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit des Hausanschlusses beeinträchtigt werden. Die Mehrsparten-Hauseinführung ist kein Bestandteil des Hausanschlusses und steht regelmäßig im Eigentum des Hauseigentümers. Sie ist mit dem Tage Einbau ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Mit Einbau der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner Mehrsparten- Hauseinführung gehen das Eigentum und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir Unterhaltspflicht auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- genHauseigentümer über. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) Die Verbindung des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort Verteilernetzes des FSD am Objekt muss VNB’s mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenelektrischen Anlage des Antragstellers bzw. Er befindet sich Kunden (Netzan- schluss) wird in der Regel an der AnfahrsteIle als Vierleiteranschluss in Erdkabel (NAYY 4x35mm² oder NAYY 4x70mm²) oder Freileitung (NYA 4x16mm²) ausgeführt. Für ein geschlossenes Anwesen (Wohnhaus mit Nebengebäuden) wird nur ein Netzan- schluss erstellt. Der Freileitungsanschluss besteht aus dem Dachständer, soweit er als Xxxxxx für die FeuerwehrEinführung der Innenleitung dient, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, der Durchführung dieser Leitung durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, Dachständer bis zur Hausanschlusssicherung einschließlich der von dem Leitungsnetz des VNB’s heranzuführenden Leitung (Anschlussaußenleitung). Zur Einhaltung der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt istSelektivität gemäß VDE 0100 und bei entsprechend dimensionierter Steigleitung (Verbindung von Hausanschlusskasten zum Zähler) wird der Standard Strom- Netzanschluss bei Neuanschlüssen des E-Werks Gerolsheim mit einer Absicherung von 63A ausgeführt. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnetSollten abweichende Absicherungen gewünscht oder erforderlich sein, muss von einem konzessionierten Unternehmen ein entsprechender Nachweis über den Mehr- oder Minderbedarf sowie über die Einhaltung der Selektivität und der Dimensionierung der nachgelagerten Installation erbracht werden. Beim Einbau sind Abweichende Absicherungen können erforderlich sein bei geringerem oder bei erhöhtem Leistungsbedarf z. B. bei Ob- jekten mit mehreren Wohneinheiten, Verbrauchseinrichtungen wie Durchlauferhitzer, Nachtspeicherheizungen oder sonstige leistungsintensive Verbrauchseinrichtungen sowie bei möglichen Einspeisungen z.B. gemäß EEG oder KWKG. Soweit der Kunde es möchte, können anteilige Tiefbauarbeiten auf seinem Grundstück für die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachtenVersorgungsleitungen in Eigenregie durchgeführt werden. Die Innentür muss Erdarbeiten müssen jedoch gemäß den Vorgaben des E-Werks Gerolsheim durch- geführt werden. Die entsprechenden Informationen zur korrekten Durchführung der Tiefbauarbeiten können bei dem E- Werk Gerolsheim eingeholt werden. Evtl. erforderliche Nacharbeiten werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Über den Zähler eines Haushaltes versorgte einzelne gewerblich oder beruflich genutzte Verbrauchseinrichtungen (z. B. Beleuchtungsanlage eines Arbeitszimmers) bleiben bezüglich der Baukostenzuschussermittlung außer Ansatz, so- lange deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haushaltes nicht wesentlich hinausgeht. Gewerbekunden in einem Wohngebäude (z. B. kleine Ladengeschäfte, Arztpraxen, Büros), deren Versorgung über den Anschluss des Wohngebäudes erfolgt und deren Bedarf an vorzuhaltender Leistung (je Kunde) über den eines Haus- haltes wesentlich hinausgeht, werden bezüglich der Baukostenzuschussermittlung mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebautGleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 veranschlagt.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage (1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Veröffentlichung Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der Vertragsparteien. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen Schleife, den 28.August 1998 Hauptobjekt Äußere Xxxxxxxx. 0 Gemarkung Bautzen Flurstücke 793, 794, 795, 798 Technik/Dramaturgie Xxxxxxxxxxxx 0-0 Gemarkung Bautzen Flurstücke 165, 168, 164/1, 164/2, 166 Fuhrpark Xxxxxxx Xxx. 00 Gemarkung Bautzen Flurstücke 2101/13, 2107/14, 2107/15 Institutsgebäude Xxxxxxxxxx. 0 Gemarkung Bautzen Flurstück 1543 Das Land Brandenburg erklärt, dass der Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten (§ 5 Sorben [ Wenden] - Gesetz) die Vertreter des sorbischen (wendischen) Volkes aus dem Land Brandenburg im Stiftungsrat benennt. Der Freistaat Sachsen erklärt, dass die Benennung und Entsendung der Vertreter des sorbischen Volkes aus dem Freistaat Sachsen durch den Bundesvorstand des Dachverbandes „Domowina - Bund Lausitzer Sorben“ nach Abstimmung mit den sorbischen Vereinigungen vorgenommen wird. Schleife, den 28. August 1998 Die Bundesrepublik Deutschland (im folgenden Bund genannt), vertreten durch den Bundesminister des Innern, das Land Brandenburg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, schließen das nachstehende Abkommen zur Ausführung des Artikels 3 Abs. 2 des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“ vom 28. August 1998.
Artikel 1 Zur Erfüllung des Stiftungszweckes erhält die Stiftung für das sorbische Volk jährliche Zuwendungen des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg, die nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte bewilligt werden. Der Bund beteiligt sich nach Maßgabe der jährlichen Bundeshaushalte unter Vorbehalt der jährlichen Haushaltsvollzugsregelungen ab 1998 weitere zehn Jahre an der Finanzierung der Aufgaben der Stiftung mit Zuwendungen bis zur Höhe von 50 v. H. des jeweiligen Fehlbedarfes der Stiftungshaushalte, maximal aber 1998 mit 16 Mio. DM, 1999 und 2000 mit je 15 Mio. DM. Ab 2001 werden die Bundeszuwendungen für die Stiftung um 1 Mio. DM jährlich abgesenkt und erreichen im Jahre 2007 eine Höhe von 8 Mio. DM. Die Länder verpflichten sich, der Stiftung zusammen mindestens gleich hohe Beträge jährlich zur Verfügung zu stellen, die zu zwei Dritteln von Sachsen und zu einem Drittel von Brandenburg aufzubringen sind.
Artikel 2 Mit Zustimmung der anderen Vertragsschließenden können der Bund, das Land Brandenburg oder der Freistaat Sachsen über den jeweiligem Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbringen. Dieser Zustimmung bedarf es nicht, wenn Leistungen zur Abgeltung der Kosten von einzelnen Projekten gewährt werden und hierdurch keine Folgekosten entstehen.
Artikel 3 Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung gelten die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen; sie wird vom Sächsischen Rechnungshof geprüft. Die gemäß § 91 Bundeshaushaltsverordnung bestehenden Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes bleiben unberührt.
Artikel 4 Mit Bundesmitteln hergestellte oder erworbene Gebäude, Grundstücke oder wertvolle Gegenstände (zum Beispiel Archiv- und Sammlungsgegenstände) sind grundsätzlich 25 Jahre, sonstige Gegenstände 10 Jahre an den jeweils festgelegten Zuwendungszweck gebunden. Werden mit Bundesmitteln geförderte Gegenstände, Gebäude oder Grundstücke nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet, sind gewährte Zuwendungen grundsätzlich zurückzuzahlen, wobei die Zeit der zweckentsprechenden Verwendung bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt Festsetzung der Rückzahlungsbeträge angemessen zu berücksichtigen ist. Von der Rückzahlung von Bundeszuwendungen bei Zweckentfremdung kann abgesehen werden, sofern geförderte Gegenstände, Gebäude oder Grundstücke anderen förderungsfähigen Zwecken der Stiftung für das sorbische Volk oder aus Bundes- oder Ländermitteln geförderten sorbischen Einrichtungen zugeführt werden. A.1Im Einzelfall entscheidet hierüber der Bundesminister des Innern auf Vorschlag der Länder. Kenntnisnahme Für Rückzahlungsansprüche des Bundes bei Auflösung der Anschlussbedingungen Der BetreiberStiftung gilt Entsprechendes.
Artikel 5 Dieses Abkommen tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2007. Es bleibt den Ländern unbenommen, ggfrechtzeitig vor Ablauf dieses Abkommens oder bei wesentlicher Veränderung der Geschäftsgrundlage erneut Verhandlungen mit dem Bund zur Modifizierung dieses Abkommens oder zur Fortführung der Bundesförderung nach dessen Auslaufen aufzunehmen. Schleife, den 28. August 1998 Anlässlich der Fachplaner heutigen Unterzeichnung des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der „Stiftung für das sorbische Volk“ erklären der Freistaat Sachsen und der Errichter der Brandmeldeanlage erklärendas Land Brandenburg, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl Blick auf die beabsichtigte Absenkung des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der Bundesanteils im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, Rahmen der Richtlinien jährlichen Haushaltsberatungen des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, Bundes weiterhin für eine Finanzierung der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragenStiftung einsetzen werden, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasstdem derzeitigen Aufgabenumfang entspricht und sich am Finanzierungsrahmen 1998 orientiert. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtetSchleife, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden28. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:August 1998
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Samples: Einigungsvertrag
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem Verfahrensregelungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung ab 1.10.1995 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können Kiel, den Für die Fachhochschule Für den Personalrat Fachhochschule Kiel, Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx An alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachhochschule Kiel an der gleitenden Arbeitszeit Das Rektorat Der Xxxxxxx Personalabteilung Xxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxx Telefon: 0431/000-0000 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: xxxxxx.xxxxxxxxx@xx-xxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxx.xx 06.12.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, im Einvernehmen mit beiden Personalräten möchte ich hiermit die „Gleitzeitvereinbarung“ an die aktuellen Bedürfnisse der Fachhochschule Kiel und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen und die Handhabung der Grundsätze durch die Beschäftigten erleichtern. Hierbei gehen das Rektorat und der Personalrat davon aus, dass bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt Umsetzung der Gleitzeit- vereinbarung die dienstlichen Erfordernisse, die Inanspruchnahme von Freizeit und die Gewährung von Dienstbefreiung in angemessener Weise miteinander in Einklang gebracht werden, damit so- wohl die Interessen der Fachhochschule als auch die der Beschäftigten gewahrt werden. A.1Die Dienstvereinbarung über die Einführung und Grundsätze der gleitenden Arbeitszeit und die er- gänzenden Verfahrensregelungen zu der Dienstvereinbarung werden wie folgt ergänzt bzw. Kenntnisnahme geän- dert: Die bisher für die Beantragung von Zeitausgleich verwendeten Vordrucke entfallen aus Gründen der Anschlussbedingungen Der BetreiberVerwaltungsvereinfachung. Ein vorheriges Abzeichnen des Vorgesetzten auf der Zeitwertkarte genügt. Darüber hinaus sollten sich die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der üblichen Form „ab- melden“, ggfi.d.R. im Fachbereichssekretariat. Mit dieser Erweiterung der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung Zeitausgleichsmöglichkeiten sind alle bisher erteilten Genehmigungen über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen erweiterten Zeitausgleich gegenstandslos. Zeitguthaben und Stundenfehl dürfen zum Quartalsende nicht mehr als die jeweils maßgebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betragen. Ein höheres Zeitguthaben oder Stundenfehl ist nicht zulässig. Ab sofort wird ein die vorgenannte Grenze überschreitendes Zeitguthaben am Quar- talsende gestrichen, erstmals am 31.Xxxx 2006. In speziellen Bereichen der Fachhochschule Kiel kommt es während des Semesters zu größeren Zeitguthaben. Es wird daher empfohlen, rechtzeitig vorher die Möglichkeit zu nutzen, Minusstun- den aufzubauen. Private Arztbesuche (auch Heilpraktiker, Physiotherapiesitzungen, Routineuntersuchungen, Labor- termine) sind generell außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen; sie sind daher grundsätzlich auszu- stempeln. Im absoluten Ausnahmefall (Bsp. Dialyse) kann während der Festzeit (§ 3 Nr. 2 der Dienstvereinba- rung) Dienstbefreiung von der bzw. dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt Vorgesetzten erteilt werden. Er befindet sich Für die Dauer der Anwesen- heit in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachtenPraxis ist eine Bescheinigung vorzulegen. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet seinDienstbefreiung ist vom Vorgesetzten ab- zuzeichnen. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und Die ehrenamtliche Sitzungstätigkeit in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen Selbstverwaltungsgremien der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der BrandmeldeanlageFachhochschule ist – sofern man gewähltes Mitglied dieses Gremiums ist – Arbeitszeit. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich Teilnahme an Betriebsausflügen ist 1/5 der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommenindividuellen wöchentlichen Regelarbeitszeit einzutragen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr Handeintragungen sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbargrundsätzlich unzulässig. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers Ausnahmefall sind sie von der/dem Vorge- setzten abzuzeichnen. Die vertraglichen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen insbesondere über Arbeits- und Pau- senzeiten bleiben durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stelltvorstehenden Regelungen unberührt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten BrandmeldeanlageIch weise darauf hin, dass insbesondere die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 nachstehend abgedruckten §§ 3, 4 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift 5 des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:Arbeits- zeitgesetzes unbedingt zu beachten sind.
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Samples: Dienstvereinbarung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen Die Achte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Ab fallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung Branden burg in Kraft. Das Amt Golzow beantragt für ein Vorhaben in Alt Tucheband im Landkreis Märkisch-Oderland, Amt Golzow, Gemarkung Alt Tucheband, Flur 9, Flurstücke 284, 285 und 286 sowie Flur 10, Flurstück 1 die Planfeststellung nach § 68 des Wasserhaushalts gesetzes. Starkregenereignisse führen im Bereich des Feldwegs zu lang anhaltenden Vernässungen der landwirtschaftlichen Flächen. Durch die geplanten Maßnahmen soll ein Grabensystem geschaf fen werden, in welchem das auf den Feldern südlich des Feld wegs stehende Wasser aufgenommen und verteilt werden kann. Ein Anschluss des Grabensystems an einen Vorfluter ist nicht vorgesehen. Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsver fahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Diese Aufschaltbedingungen Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begrün dung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unter lagen können bei nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt Telefonnummer 033201 442-551 während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328 in 00000 Xxxxxxx, XX Xxxx Xxxxxxxxx eingesehen werden. A.1Im Internet finden Sie diese Bekanntmachung auf folgender Seite: xxxx://xxx.xxxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxx/xxxxxx.xxx/xx0.x.000000.xx Lauchhammer, 21. Kenntnisnahme August 2013 Dr.-Ing. Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxx Verbandsvorsteher (Siegel) Xxx Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx e. V., NABU-Projektbüro „Un tere Havelniederung“, Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Ra thenow beantragt im Landkreis Havelland, Amt Rhinow, Gemein de Havelaue, Gemarkung Strodehne, Flure 20 und 23, die bau liche Umsetzung des Maßnahmenkomplexes 2 des Gewässer randstreifenprojektes „Untere Havelniederung zwischen Pritz erbe und Gnevsdorf“ nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Das Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwi schen Pritzerbe und Gnevsdorf“ (GRP) ist ein Naturschutzgroß projekt, dessen Ziel es ist einen möglichst naturnahen Wasser haushalt im Deichvorland der Anschlussbedingungen Der BetreiberHavel und die daran angebunde nen Lebensräume wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Um setzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, ggfdie in 15 Maß nahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Aus dem Gesamtprojekt ist der Fachplaner Maßnahmenkomplex 2 (MK 2) Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. Das Planungs gebiet des MK 2 liegt im Grenzgebiet der Bundesländer Bran denburg (Landkreis Havelland) und Sachsen-Anhalt (Landkreis Stendal). Die Einzelmaßnahmen des MK 2 sollen beidseits ent lang der Errichter der Brandmeldeanlage erklärenUnteren Havel-Wasserstraße (UHW, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert Stauhaltung Quit zöbel) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD von UHW-km 131,50 (Strodehne) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot bis UHW-km 134,80 (FSDMündung neue Dosse) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt realisiert werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für Auf brandenbur gischer Seite ist die FeuerwehrEntfernung von Deckwerk (Länge 210 m), in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den acht Bereichen die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der Entfernung von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten Uferverwallungen teil weise in Verbindung mit der Herstellung/dem EinbauAnschluss von Flutrinnen, dem Betrieb ein Altarmanschluss sowie Änderungen die Initialisierung von Auenwald vorgesehen. Das Vorhaben umfasst weiterhin die Anlegung von Auftragsflächen im Bereich der Flutrinnen und Instandhaltungen des FSD trägt Altarmanschlusses, den Ersatzneubau einer Überfahrt sowie den ersatzlosen Rückbau von zwei Überfahrten. Nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsver fahrens auf der BetreiberGrundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die Begrün dung dieser Entscheidung und die ihr zugrunde liegenden Unter lagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 033201 442-551 während der Dienstzeiten im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 328 in 00000 Xxxxxxx, XX Xxxx Xxxxxxxxx eingesehen werden. Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 13. September 2013 (Reg.-Nr.
10: OWB/007/12/PF/RS1) ist der Plan für die „Erweite rung der Kaianlage des Hafens Königs Wusterhausen/Wildau“ festgestellt worden. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss Plan für das Vorhaben „Erweiterung der Innentür Kaianlage des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringenHa fens Königs Wusterhausen/Wildau“ - Gewässerausbau gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird auf Antrag vom 20. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer Ja nuar 2012 der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der LUTRA Lager • Umschlag • Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx - im FSD deponierten Objektschlüssel entstehenFolgenden Vorhabensträger (VT) genannt - mit den sich aus den Regelungen dieses Beschlusses, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Deck- und Ergänzungs blättern ergebenen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeitfestgestellt.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem Ergänzenden Bedingungen treten mit dem Tage der Veröffentlichung Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können Wasserzählerplätze für Großwasserzähler (ab Q3 25) Die Eigentumsgrenze und damit auch die Liefergrenze für die Herstellung des Anschlusses ist die Hauptabsperreinrichtung (i. d. R. die erste Absperrarmatur im Keller/ Schacht). Die nachfolgende Installation ist Bestandteil der Kundenanlage und daher auch gemäß den Vorgaben der TAB bauseits herzustellen. Es müssen ausreichend Halterungen für Rohrleitungen und Armaturen vorgesehen werden, um die entstehenden Lasten sicher aufzunehmen. Die Großwasserzähleranlage mit Flanschanschlüssen besteht in Fließrichtung gesehen aus den folgenden Bauteilen: - Eingangsschieber/ Hauptabsperreinrichtung (STWG) - FFR oder FF-Stück (Kundenanlage) - Großwasserzähler mit Flanschanschluss DN 50 - DN 150 (STWG) - Pass- und Ausbaustück (Kundenanlage) - Rückflussverhinderer (Kundenanlage) - Absperrarmatur (Kundenanlage) - FFR oder FF-Stück (Kundenanlage) Die folgenden Mindestmaße und Abstände sind einzuhalten: Abmessungen Maße für Woltmann- und Ver- bundzähleranlagen a Mindestwandabstand (Distanz zwi- schen Wand und Rohrmitte) größte Nennweite der Anschlussleitung zzgl. 200 mm b Bodenabstand (Distanz zwischen Bo- den und Rohrmitte größte Nennweite der Anschlussleitung zzgl. 300 mm c Mindestfreiraum vor der Wasserzäh- leranlage (bezogen auf die Rohrmitte) größte Nennweite der Anschlussleitung zzgl. 1200 mm d Mindestfreiraum über der Wasserzäh- leranlage (bezogen auf die Rohrmitte) größte Nennweite der Anschlussleitung zzgl. 700 mm
1. Art und Dimensionen des Wasserzählers werden im Zuge der Angebotsanfrage für den Wasseranschluss (auf Grund- lage der angeforderten Leistungsdaten) festgelegt und dem Angebot für den Wasseranschluss beigefügt bzw. sind bei der Brandschutzdienststelle STWG zu erfragen. Die Einbaumaße des LK Gifhorn direkt abgefragt Wasserzählers sind bei der Herstellung der Installationsleitung zu berücksichtigen.
2. Für die Vorbereitung zur Zählersetzung ist bauseitig ein Rohrstück (mit den Maßen des Wasserzählers + 10 mm Dichtungsmaß) vorzusehen. Ein spannungsfreier Einbau des Wasserzählers muss für die STWG gewährleistet werden.
3. Eine Beruhigungsstrecke vor oder nach dem Zähler ist nicht notwendig. Zwischen Absperrschiebern und dem Was- serzähler muss immer ein kurzes Doppelflanschenstück (FF-Stück) vorgesehen werden. A.1Ein Direktanschluss des Zählers an den Absperrschieber ist technisch nicht möglich.
4. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung Die Wasserzählersetzung durch die Brandmeldeanlage STWG erfolgt erst nach Antragstellung zur Inbetriebsetzung (BMAFertigmeldung) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kannvom ausführenden Installateur.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Versorgungsvertrag
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung (1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.
(2) 1Sind bis zum 31. Diese Aufschaltbedingungen können Dezember 1993 nicht alle Ratifikationsurkunden der Vertragsparteien beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. 2Der Staatsvertrag wird ferner gegenstandslos, wenn nicht spätestens zum 1. Januar 1994 der in Artikel 1 Abs. 2 Nr. 3 genannte Staatsvertrag in Kraft getreten ist oder nicht spätestens zum 1. Januar 1994 eine Änderung in Kraft getreten ist, durch die im Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts der Programmauftrag und die Rechtsfähigkeit des Deutschlandfunks aufgehoben worden sind. 3Der Staatsvertrag wird auch gegenstandslos, wenn nicht spätestens zum 1. Januar 1994 eine Änderung in Kraft getreten ist, durch die im Statut des RIAS Berlin vom 1. Januar 1973, gültig nach deutschem Recht seit 3. Oktober 1990 aufgrund von Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1274), der Programmauftrag und die Einrichtung des RIAS Berlin aufgehoben werden. Dieser Staatsvertrag und die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Regelung von Einzelfragen anläßlich der Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ geschlossen in Berlin, den 17. Juni 1993: Der Bundesminister des Innern Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Dr. h. c. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Xx. Xxxxxx Xxxxx Xxxx Xxxxxx Dr. Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx Dr. h. c. Xxxxxxxx Xxx Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Prof. Dr. Xxxx Xxxxxxxxxx Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxx Xxxxx Xxxxxxx Dr. Xxxxxxxx Xxxxx Im Hinblick auf den Zweck der gesetzlichen Monopole des Bundes auf dem Gebiet des Fernmeldewesens kann der Bund von der Möglichkeit von Verleihung nur sehr zurückhaltenden Gebrauch machen. Die Verpflichtungen des Bundes in Artikel 6 Absatz 1 und Absatz 4 erfolgen ausschließlich dazu, die Körperschaft bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werdenVeranstaltung bundesweiten Hörfunks im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zu unterstützen. A.1Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation ist im Hinblick auf die besondere Situation zugunsten einer einvernehmlichen Lösung zwischen Bund und Ländern bereit, insoweit seine Bedenken zurückzustellen. Kenntnisnahme Bund und Länder sind sich einig, daß sich aus dieser Ausnahmeregelung Folgerungen für zukünftige Fälle nicht ergeben.
1. Zu Artikel 6 Abs. 1 Unbefristet heißt in diesem Zusammenhang, daß der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich Verleihungsakt in der Regel an nicht laufzeitgebunden ist. Im Zusammenhang mit Änderungen des Frequenzbereichs-Zuweisungsplanes, internationalen Absprachen und Verträgen sowie in besonderen Fällen (Katastrophen, Krieg) muß ein Widerruf im Sinne einer Anpassung der AnfahrsteIle Verleihung erfolgen können.
2. Zu Artikel 6 Abs. 4 Unter dem Begriff „Anlagen“ sind insbesondere Gebäude und Türme und deren technische Infrastruktur zu verstehen. Bezüglich der Mitnutzung von Sendeanlagen, Schaltfeldern und Antennen usw. sind auch hinsichtlich des Aufwendungsersatzes unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme gesonderte Vereinbarungen zwischen Deutscher Bundespost Telekom und Körperschaft zu treffen. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg, die Staatsregierung des Freistaates Bayern, der Senat des Landes Berlin, die Landesregierung des Landes Brandenburg, der Senat der Freien Hansestadt Bremen, der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, die Landesregierung des Landes Hessen, die Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Landesregierung des Landes Niedersachsen, die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz, die Landesregierung des Saarlandes, die Staatsregierung des Freistaates Sachsen, die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt, die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein und die Landesregierung des Landes Thüringen schließen anläßlich des Abschlusses des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ – Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag – folgende Vereinbarung:
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung von Einzelfragen im Zusammenhang mit der Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“.
(2) Im Sinne dieser Vereinbarung sind
1. die Deutsche Welle, die gemäß § 1 und der Deutschlandfunk, die gemäß § 5 des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts vom 29. November 1960 (BGBl. I S. 862), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 1990 (BGBl. I S. 823), errichteten Anstalten des öffentlichen Rechts,
2. RIAS Berlin der auf Grund der Anordnung des US-Headquarters vom 21. November 1945 errichtete Rundfunk im amerikanischen Sektor von Berlin und
3. die Körperschaft, die von den Ländern mit dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ vom 17. Juni 1993 errichtete rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung bundesweiten Hörfunks.
(1) Von den Beschäftigten auf insgesamt 1032 Planstellen des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin gehen zum 1. Januar 1994 gemäß Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages auf die Körperschaft über:
1. Beschäftigte auf 402 Planstellen des Deutschlandfunks, die dem Betriebsteil „Bundesweiter Hörfunk“ des Deutschlandfunks gemäß dem beigefügten Stellenplan des Deutschlandfunks (Anlage 1) zugeordnet sind, und
2. Beschäftigte auf 390 Planstellen des RIAS Berlin, die dem Betriebsteil „Bundesweiter Hörfunk“ des RIAS Berlin gemäß dem beigefügten Stellenplan des RIAS Berlin (Anlage 2) zugeordnet sind.
(2) Von den Beschäftigen auf insgesamt 1032 Planstellen des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin gehen zum 1. Januar 1994 gemäß Artikel 3 Abs. 1 Satz 1 des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages auf die Deutsche Welle über:
1. Beschäftigte auf 107 Planstellen des Deutschlandfunks, die dem Betriebsteil „Deutsche Welle“ des Deutschlandfunks gemäß dem beigefügten Stellenplan des Deutschlandfunks (Anlage 3) zugeordnet sind, und
2. Beschäftigte auf 133 Planstellen des RIAS Berlin, die dem Betriebsteil „Deutsche Welle“ des RIAS Berlin gemäß dem beigefügten Stellenplan des RIAS Berlin (Anlage 4) zugeordnet sind.
(3) 1Von der Übernahme nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen sind gemäß beigefügtem Stellenplan des RIAS Berlin (Anlage 5) die Beschäftigten auf 57 Planstellen des RIAS Berlin, die dem Tanzorchester und dem Kammerchor angehören oder zugeordnet sind. 2Diese Beschäftigten sollen von der Gesellschaft nach Artikel 7 Abs. 1 des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages übernommen werden. 3Die Übernahme soll mit Wirkung zum 1. Januar 1994 erfolgen.
(1) 1Kommt eine Zuordnung des Personals von Deutschlandfunk und RIAS Berlin auf die Deutsche Welle nach Artikel 3 Abs. 1 des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages nicht rechtswirksam zustande und stehen deshalb mehr als die in § 2 Abs. 1 bezeichneten Beschäftigten auf 792 Planstellen in einem Arbeitsverhältnis mit der Körperschaft, verpflichtet sich der Bund, der Körperschaft Aufwendungsersatz für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggfZahlung der Bezüge dieser Beschäftigten einschließlich Lohnnebenkosten zu leisten. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, 2Scheidet einer der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt istRegelung in Satz 1 erfaßten Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis mit der Körperschaft aus, erlischt der Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Bezüge dieses Beschäftigten.
(2) 1Tritt bei den Beschäftigten nach Absatz 1 der Versorgungsfall ein und haben diese Beschäftigten vor dem 1. Anmerkung: IJanuar 1994 gegenüber dem Deutschlandfunk und dem RIAS Berlin Anwartschaften auf eine zusätzliche Altersversorgung erworben, bleiben diese als Anwartschaften gegenüber der Körperschaft bestehen. 2Ab Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls eines ehemaligen Beschäftigten des Deutschlandfunks leistet der Bund der Körperschaft Aufwendungsersatz für die Versorgungsleistungen, die sich nach dem Anteil der Dienstzeit beim Deutschlandfunk im Landkreis Gifhorn Verhältnis zu der Zeit ergeben, die der Gesamtanwartschaft zugrundeliegt.
(3) Nähere Einzelheiten können gesondert zwischen dem Bund und der Körperschaft geregelt werden. 1Von der Ausgleichzahlung nach Artikel 8 Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag wird nach Zustimmung der Landtage und des Deutschen Bundestages zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag und noch vor dessen Inkrafttreten eine Abschlagszahlung in Höhe von 125 Mio. DM fällig. 2Diese Verpflichtung wird gemäß der erklärten Zustimmung der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens von diesen treuhänderisch für die Körperschaft durch Zahlung an den Bund erfüllt.
(1) 1Die Geschäftszimmer- und Büroausstattung derjenigen Beschäftigten, die von der Deutschen Welle übernommen werden, ist grundsätzlich der Deutschen Welle von der Körperschaft unentgeltlich zu übereignen, sofern diese Gegenstände in ihr Eigentum übergegangen sind. 2Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gehen davon aus, daß mit dem Übergang der Beschäftigten nach Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag auf die Deutsche Welle die Übereignung der auf diese Beschäftigten entfallenen Ausstattung bereits vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung erfolgen soll. 3Die Übereignung von Gegenständen nach Satz 1 und 2 darf nur dann vorgenommen werden, wenn dadurch der Sende- und Betriebsablauf der Körperschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 4Nähere Einzelheiten sollen in einer Vereinbarung zwischen Deutscher Welle und Körperschaft geregelt werden.
(2) 1Die von den Beschäftigten auf 57 Planstellen des RIAS Berlin, die dem RIAS-Tanzorchester und dem RIAS-Kammerchor angehören oder zugeordnet sind, benötigten Instrumente sowie Arbeits- und Notenmaterial sind der Gesellschaft nach Artikel 7 Abs. 1 Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag von der Körperschaft unentgeltlich zu übereignen, sofern diese Gegenstände in ihr Eigentum übergegangen sind. 2Nähere Einzelheiten sollen in einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Körperschaft geregelt werden. Bis zu einer Entscheidung nach Artikel 6 Abs. 1 Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A die Sender von der deutschen Bundespost Telekom betrieben mit Ausnahme derjenigen Sender, die vor dem 1. Januar 1994 vom RIAS Berlin betrieben wurden und bis zu einer anderweitigen Vereinbarung in eigener Netzträgerschaft der Körperschaft verbleiben.
(Typ A1) bezeichnetDie Vereinbarung tritt am 1. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten ZuhaltungsschlossJanuar 1994 in Kraft, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und soweit in den jeweiligen FSD eingebautBestimmungen dieser Vereinbarung nicht auf einen anderen Zeitpunkt abgestellt wird.
03(2) 1Sind einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beim Anschluss 2Die Vereinbarung wird auch nicht dadurch unwirksam, daß einzelne Bestimmungen des FSD an die BMA sind die Bestimmungen Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrages unwirksam sein sollten.
(3) Kann das dem Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag und dieser Vereinbarung zugrundegelegte Ziel der VDE 0833 Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. RIAS Berlin auf die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD Körperschaft und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch vorgenommene Lastenteilung zwischen Körperschaft und Bund durch die vorliegenden Vertragswerke nicht oder nicht vollständig erreicht werden, wirken Bundesregierung und Landesregierungen darauf hin, daß das Ziel auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen andere Weise verwirklicht wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:1 1 Revisor I 94 446 2 Redakteur mbA II 92 623
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Samples: Hörfunk Überleitungsstaatsvertrag
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten mit dem Tage der Veröffentlichung 3.2.1 Zwei- und Dreiparteienverträge a) Der Ferkelringvertrag tritt in Kraft, wenn die betroffenen Parteien eine Kopie des von allen Parteien unterzeichneten Vertrags empfangen haben. Diese Aufschaltbedingungen können bei Jede Partei hat jedoch das Recht, in- nerhalb 5 Werktage nach Erhalt der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt Kopie Einspruch gegen den Vertrag zu erheben, ohne haftpflichtig zu werden. A.1Der Einspruch muss schriftlich an die beiden anderen Parteien ab- gegeben werden, wonach der Vertrag automatisch erlöscht. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der BetreiberSchweine ohne Ohrmarken dürfen in Dänemark erst dann umgesiedelt werden, ggfwenn SPF- Selskabet den mit Stempel und Unterschrift von Fødevarestyrelsen/Fødevareregion verse- henen „Omsætningsaftalen vedr. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklärenmærkningsfri omsætning“ („Handelsvertrag über marken- freien Handel“) empfangen hat, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen vgl. geltende Bekanntmachung über Kennzeichnung von Haustieren. SPF-Selskabet bewahrt dieses Exemplar des Handelsvertrags bis zu einem Jahr nach Beendigung auf. b) Die Auftragsbestätigung für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genanntFerkel tritt um 12.00 Uhr zwei Werktage nach Absendung von E-mail oder Fax von SPF-Selskabet in Kraft, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01wenn weder Verkäufer noch Käufer ihren Ein- spruch SPF-Selskabet gegenüber vorher erhoben haben. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt Einspruch hat via E-Mail oder Fax zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichenerfolgen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werdenPkt. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. an den im FSD deponierten Schlüsseln nicht zulässig. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. +Ver- tragstyp Bestimmung Im Falle eines rechtzeitigen Einspruchs einer der Kündigung wird der FSDParteien kann SPF-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stelltSelskabet – ohne haft- pflichtig zu werden – innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausstellungsdatum beide Formen von Auftragsbestätigung annullieren. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese c) Eine mündliche Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung beim Abschluss in Kraft. (Ort, Datum) (Unterschrift des Betreibers oder eines von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommen. Datum, Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage Datum, Unterschrift der Errichterfirma der Brandmeldeanlage A.5. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... (Straße, Postleitzahl , Ort) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt und umfasst folgende Punkte:
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Und Verkauf Sowie Transport Von Ferkeln
Inkrafttreten. Diese Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von BMA an das Einsatzleitsystem treten Die Benutzungsordnung mit dem Anlagen 1) – 3) tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Diese Aufschaltbedingungen können bei der Brandschutzdienststelle des LK Gifhorn direkt abgefragt werden. A.1. Kenntnisnahme der Anschlussbedingungen Der Betreiber, ggf. der Fachplaner und der Errichter der Brandmeldeanlage erklären, dass sie die „Techni- schen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen des Landkreises Gifhorn hiermit anerkennen. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 12 „Kostenersatz" der oben genannten Anschlussbedingun- gen. Objektbezeichnung: …………………………………………… Standort der Brandmeldeanlage: …………………………………………… Verpflichteter / Betreiber Name Vorname Unterschrift / Stempel Name Vorname Unterschrift / Stempel Firma ( akkreditiert ) Name Vorname Unterschrift / Stempel A.2. Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot zwischen der dem Landkreis Gifhorn und nachfolgend Betreiber genannt, über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepot ( FSD ) am Objekt: nachfolgend Objekt genannt
01. Der Betreiber lässt auf eigenen Wunsch sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten einen Feuer- wehrschlüsseldepot (FSD) am o. g. Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die Brandmeldeanlage (BMA) des Objektes jederzeit den gewaltfreien Zutritt zu den Sicherungsbereichen der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD am Objekt muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Er befindet sich in der Regel an der AnfahrsteIle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe des Gebäudezu- ganges, durch den die Brandmelderzentrale (BMZ) oder ggf. die Parallelanzeige der BMZ auf kürzestem Wege erreicht werden kann.
02. Der Betreiber verwendet einen FSD, der von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt ist. Anmerkung: Im Landkreis Gifhorn werden VdS-anerkannte FSD als FSD-A (Typ A) bezeichnet. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS-Feuerwehrschlüsseldepots zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhaltungsschloss, welches die Schließung „Doppelbartumstellschloss“ zulässt, ausgerüstet sein. Zur Einrichtung der Schließung ist ein Doppelbart- Umstellschloss mit VdS-Zulassung erforderlich. Das Schloss wird über die Brandschutzdienststelle bezo- gen und in den jeweiligen FSD eingebaut.
03. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und des VdS: "Richtli- nien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Feuerwehrschlüsseldepots" zu beachten.
04. Der bzw. die im FSD deponierte(n) Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektrischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber, der Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeit sollte im FSD nur ein Schlüssel (Generalschlüssel) deponiert sein, der mit einem Schließzylinder der Schließanlage, des Objektes direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, so müssen diese über getrennte elektrische Überwachun- gen verfügen.
05. Die für VdS-anerkannte FSD vorgeschriebene Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und ei- nen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS-anerkanntes Wach- und Sicherungsunter- nehmen) übertragen, die unverzüglich eine Kontrolle des FSD veranlasst. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldung des FSD an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Einbruch- diebstahlversicherer angezeigt hat.
06. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Brandschutzdienststelle erfolgt während der Aufschaltung der Brandmeldeanlage. Bei der Inbetriebnahme müssen seitens des Betreibers vorliegen: • Unterzeichnete Vereinbarung, • Schlüssel für den Sicherungsbereich der BMA, • Ein Profilhalbzylinder je Schlüssel für die Generalschließung um die Überwachung innerhalb des FSD zu gewährleisten Über die Inbetriebnahme und jedes sonstige Öffnen des FSD - außer im Alarmierungsfall - wird von der Brandschutzdienststelle ein Eintrag im Betriebsbuch der BMA vorgenommen. Bei einem durch eine Alarmierung bedingten Öffnen des FSD durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sind Än- derungen an der Schließung des FSD bzw. Räumlichkeiten wurden gemäß beigefügter Anlage 2 an den im FSD deponierten Schlüsseln Mieter übergeben Schlüssel übergeben für Kaution in Höhe von vereinbart und bezahlt *1 nicht zulässigbezahlt Sonstiges: Die Anlagen 1 – 3 zur Benutzungsordnung und Nutzungsvertrag wurden übergeben. Die Ein- satzkräfte sind angewiesen, Änderungen weder selbst vorzunehmen noch zu dulden. Der Betreiber ist verpflichtet. den FSD instand zu halten.
07. Bei der Feuerwehr ist eine begrenzte Zahl von FSD-A-Schlüsseln zu den Zuhaltungsschlössern der FSD-A vorhanden. Der Anbringungsort des FSD wird in den Einsatzunterlagen der Feuerwehr vermerkt. Die Einsatzunterlagen sind jedem Angehörigen der Feuerwehr zugänglich.
08. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet56751 Gering , den FSD und die darin deponierten Objektschlüssel zu ver- wenden. Nach pflichtgemäßem Ermessen kann auch auf die Begehung des Objektes verzichtet werden oder unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ein gewaltsamer Zugang geschaffen werden. Dies gilt insbe- sondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD-A- Schlüssel als erste am Objekt eintreffen.
09. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber.
10. Der Betreiber versichert, keinen FSD-A-Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD-A zu besit- zen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen FSD-Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Einbruchdiebstahlversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat.
11. Der Betreiber erklärt, dass er für Schäden, die aus dem Diebstahl, dem Verlust oder sonstigem Abhandenkommen sowohl der bei der Feuerwehr vorgehaltenen FSD-A-Schlüssel als auch der im FSD deponierten Objektschlüssel entstehen, keine Ersatzansprüche gegen den Landkreis Gifhorn oder einen ihrer Bediensteten geltend machen wird. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch einen Bediens- teten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
12. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben- abreden haben keine Gültigkeit.
13. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen kündbar. Im Falle der Kündigung wird der FSD-A im Beisein des Betreibers durch die Brand- schutzdienststelle des Landkreises Gifhorn geöffnet und die Schließung auf die "O-SteIlung" zurückge- stellt. Die Anzahl und Vollständigkeit der vom Betreiber zu entnehmenden Schlüssel wird in einem Proto- koll festgehalten.
14. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. (Ort, Datum) (............................................................. .................................................................................. Unterschrift des Betreibers Vermieters Unterschrift des Mieters oder eines dessen Beauftragten *1 Kaution: Die o. a. gezahlte Kaution in Höhe von ihm Bevollmächtigten) (Firmenstempel) i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.3. Protokoll über den Einbau von Schließzylindern im FSD und in den Bedieneinrichtungen der Brandmeldeanlage Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... ............................................................................................... In oben genanntem Objekt wurde folgende Schließungen eingebaut bzw. Schlüssel hinterlegt. Art der Schließung Ort des Einbaus /der Hinterlegung Anzahl Die o.g. Schließzylinder, Umstellschlösser oder Schlüssel wurden an den genannten Ort verbaut bzw. hin- terlegt. i.V. Brandschutzprüfer (Unterschrift) A.4. Inbetriebnahmeprotokoll des Errichters der BMA Betreiber der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: .................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Aufstellungsort: Errichter der Brandmeldeanlage Name: .................................................................................................................................. Anschrift: ................................................................................................................................. Ansprechpartner: ..................................................................................................................... Telefon-Nr.: ................................................. Fax-Nr.: .............................................................. Die Brandmeldeanlage wurde nach DIN 14675 in Betrieb genommen. Überprüfte Funktionen: ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. .................................................................................................................................................. Die erforderlichen Messprotokolle sind diesem Protokoll beigefügt. Die Brandmeldeanlage wurde am zum Testlauf in Betrieb genommenzurückgezahlt. Datum56751 Gering Name, Unterschrift des Betreibers Mieters Anlage 1 zu Benutzungsordnung und Nutzungsvertrag Dorfgemeinschaftshaus Gering Folgende Entgelte werden erhoben: ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Versammlungsraum, WC 41,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal 9,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Brandmeldeanlage DatumMusikanlage (GEZ-Gebührenbeteiligung) 10,00 € Nutzung des Versammlungsraumes / Saal (OG) und Toiletten (EG) durch Einheimische Bürgerinnen und Bürger, Unterschrift Vereine, Verbände, Institutionen für private Veranstaltungen *1 oder Beerdigung *2 *1 50,00 € *2 30,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Versammlungsraum, WC *1 41,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Versammlungsraum, WC *2 20,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal *1 9,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal *2 4,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Errichterfirma Musikanlage (GEZ-Gebührenbeteiligung) 10,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Versammlungsraum, WC 41,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal 9,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Brandmeldeanlage A.5Musikanlage (GEZ-Gebührenbeteiligung) 10,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Veranstaltungsraum, WC 20,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal 5,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Musikanlage (GEZ-Gebührenbeteiligung) 10,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Veranstaltungsraum, WC 20,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal 5,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Musikanlage (GEZ-Gebührenbeteiligung) 10,00 € ◼ zuzüglich pauschaler Xxxxxx für die Endreinigung im Veranstaltungsraum, WC 20,00 € ◼ zuzüglich Stromkosten für Licht, Heizung u. Wasserverbrauch pauschal 5,00 € ◼ zuzüglich Nutzung der Musikanlage 10,00 € Kaution für alle Nutzer -- gesamtes Wochenende Versammlungsraum/Saal 150,00 € Kaution für alle Nutzer – Sonstige Räume und Einzeltage 50,00 € Defektes oder fehlendes Geschirr, Gläser, Besteck -- je Stück – nach Kostenermittlung siehe Anlage 3 Defekte oder fehlende Gerätschaften, Inventar, Elektrogeräte werden nach Kostenvoranschlag berechnet. Wartungsvertrag Objektbezeichnung : ............................................................................................................ Standort : .......................................................................................................................... Nutzung der Industriespülmaschine für Spülmittel und Klarspüler pauschal 5,00 € Die gem. Nutzungsvereinbarung §2 (Straße, Postleitzahl , Ort2) Betreiber der Anlage : ............................................................................................................. ( Name, Vorname, Adresse) Hiermit versichere ich als Betreiber der zuvor genannten Brandmeldeanlage, dass die Anlage nach den Vorschriften / Normen DIN14675 und DIN VDE 0833gewartet wird. Es wurde ein Wartung / Instandsetzungsvertrag abgeschlossen. ............................................................................................................................... (Name und Telefonnummer der Wartungsfirma) Die Wartungen / Instandsetzungen werden gemäß den Herstellerangaben und der entsprechen- den DIN 14675, VDE 0833 und durch eine für das installierte Brandmeldesystem VdS anerkannte und akkreditiert Errichterfirma durchgeführt. sonstiges Datum,Unterschrift des Betreibers der Brandmeldeanlage A.6. Feuerwehreinweisung Die örtliche Feuerwehr wurde in folgende Brandmeldeanlage eingewiesen: Objektbezeichnung : ............................................................................................... Standort : ............................................................................................... Betreiber der Anlage : ................................................................................................. Zuständige Orts-Feuerwehr .............................................................................................. Die Einweisung übergebene Mietsache // übernommene Mietsache wurde durch den Betreiber der Brandmeldeanlage durchgeführt Vermieter im ordnungsgemäßen und umfasst folgende Punkte:funktionsfähigem Zustand wurde vom Mieter vollständig unvollständig wurde mit folgenden Mängeln wurde mit folgenden Mängeln und mit nachfolgend aufgeführten Inventar n. B. = Ausstattung nach Bedarf und mit nachfolgend aufgeführten Inventar Anzahl Artikelbezeichnung Anzahl Differenz Bemerkungen 1 Thekenanlage mit Schankanlage *1 n.B. Industriespülmaschine *2 EKU GS 540 **5 Tische, klappbar Tische, alter Art
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