Installationshinweise Musterklauseln

Installationshinweise. Die Installations-, Umbau- oder Erweiterungsarbeiten an der Kundenanlage dürfen nur durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Zum Bau der Kundenanlage sind nur Werkstoffe, Materialien und Bauteile zu verwenden, die für die zu erwartenden Betriebsbedingungen (Druck, Temperatur, Wasser- bzw. Dampfqualität) zugelassen und ausreichend dimensioniert sind. Dies gilt insbesondere für die Auswahl der heizwasserseitig einzusetzenden Dichtungs- und Rohrwerkstoffe. Grundsätzlich ist der Einsatz neuer Materialien, z.B. Kunststoffverbundrohre in Heizungsanlagen, mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Anlagenteile in denen Kunststoffrohre eingesetzt sind, z. B. Fußbodenheizkreise müssen vor ungeeigneter Betriebsweise (zu hohe Temperatur) geschützt werden (z.B. durch Anschluss indirekt über einen Wärmeüberträger). Im Bereich vom Hausanschluss bis zur Hausanlage sind ausschließlich flachdichtende Verschraubungen einzusetzen. Sicherheitseinrichtungen und Wärmeüberträger müssen geprüft und bauartzugelassen sein, die BetrSichV und die 14. GPSGV sind zu beachten. Die Auslegung und Ausführung der Heizungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen muss in Übereinstimmung mit der DIN 18380 Abschnitt 3 (VOB Teil C), dort insbesondere DIN 18379 – Raumlufttechnische Anlagen - , DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen -, DIN 18381 - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen in Gebäuden - und DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen - erfolgen.
Installationshinweise. Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware den Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist. Dazu gehören u.a. ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z.B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung von Stromschwankungen und Spannungseinbrüchen. Fehlen diese Voraussetzungen, müssen wir den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
Installationshinweise. Der Auftraggeber hat vor Installation der Ware den Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurichten, dass ein einwandfreier Betrieb gewährleistet ist. Folgende Umgebungsbedingungen müssen gewährleistet sein: - Raumtemperatur zwischen 18 – 25 Grad Celsius - Luftfeuchtigkeit zwischen 40 – 65% - direkte Sonneneinstrahlung auf die Systemkomponenten muss vermieden werden - stauberzeugende Geräte sind aus dem Raum der Zentraleinheit zu entfernen - ausreichende Luftzirkulation, um ein starkes Aufheizen der Zentraleinheit zu vermeiden - erschütterungsfreier Platz - Fußbodenbelag mit antistatischem Verhalten (ggf. antistatische Matte). - Folgende elektrische Anschlussbedingungen müssen gewährleistet sein: - Zentraleinheit und Bildschirm sowie sonstige Komponenten müssen über einen eigenen Stromkreis getrennt von anderen Stromverbrauchern versorgt werden - bei zu erwartenden Netzstörungen (z.B. zeitweiser Netzabfall bzw. Unter- oder Überspannung von mehr als 10 %, hausinternen Störungsquellen, wie elektrische Türen, einer im Haus befindlichen Röntgenanlage, Kühlschränke am selben Stromkreis) ist je nach Störungsart ein Spannungskonstanthalter vorzuschalten. - Datenleitungen müssen abgeschirmt und getrennt von elektrischen Leitungen verlegt werden. Die Systeme arbeiten nur dann störungsfrei, wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Zur Installation gelten die aktuellen Installationsanweisungen. Die Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch eine erfolgreiche Funktionsprüfung mit dem von uns ausgearbeiteten Testverfahren nachgewiesen und vom Käufer durch Gegenzeichnung des Abnahmescheins anerkannt. Unterzeichnet der Käufer den Abnahmeschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung als anerkannt, wenn der Käufer sich, obwohl wir ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt haben, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt. Kann die von uns geschuldete Installation aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die Betriebsbereitschaft mit Zeitpunkt der Lieferung anerkannt, wenn der Käufer, obwohl wir ihm unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 30 Tagen gesetzt haben, innerhalb dieser Frist die Installation nicht ermöglicht. Wir übernehmen k...
Installationshinweise. Der Kunde hat vor Installation der Ware insbesondere den Aufstellungsort, die Stormversorgung sowie die sonstigen Umgebungsbedingungen nach den jeweiligen Vorschriften des Herstellers auf eigene Kosten so einzurich- ten, dass ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist. Dazu gehören unter anderem ordnungsgemäß geerdete Steckdosen, der Ausschluss einer möglichen Beeinflussung der Ware durch andere elektrische Geräte (z.B. Schweißgeräte, Aufzüge, Kräne usw.) oder die Vorbeugung gegen Stromschwankungen oder Spannungseinbrüche.

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  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.