Installationsservice Musterklauseln

Installationsservice. Zur Einrichtung des Anschlusses vor Ort können Sie einen Servicetechniker buchen (einmalige Ausfüh- rung). Hinweise: Das Verlegen und Installieren von hausin- ternen Verkabelungen ist nicht Bestandteil des Instal- lationsservices. Für diese Arbeiten ist im Vorfeld ein Elektriker zu beauftragen. Es wird keine Konfiguration von ISDN-Anlagen vorge- nommen.
Installationsservice. Der Kunde erhält das Netzabschlussgerät vor Schaltung des Anschlusses von nordischnet zugesandt. Bei Beauftragung des optionalen Installationsservices von nordischnet erfolgt die Einrichtung des Netzanschlusses, des Sprachdienstes (max. 2 Telefone), des TV-Dienstes (max. 1 Fernseher) und des Internetdienstes (max. 2 Endgeräte) im Rahmen einer Servicetechniker-Anfahrt.
Installationsservice a) POHLAND AG gewährleistet, dass der INSTALLATIONSSERVICE wie im VERTRAG angegeben durchgeführt werden und geltenden Industrienormen und -praktiken entsprechen. POHLAND AG behebt Mängel, die innerhalb von neunzig (90) Ta- gen ab dem Datum der Fertigstellung der im Rahmen des INSTALLATIONSSERVICE durchgeführten Arbeiten auftreten und die auf mangelhafte technische Ausführung durch POHLAND AG zurückzuführen sind. Fehler, welche auf unzureichen- der oder ungeeigneter Dokumentation des KUNDEN beruhen, werden auf Kosten des KUNDEN behoben.
Installationsservice. Der Kunde erhält das Netzabschlussgerät vor Schaltung des Anschlusses von teranet zugesandt. Bei Beauftragung des optionalen Installationsservices von teranet erfolgt die Einrichtung des Netzanschlusses, des Sprachdienstes (max. 2 Telefone), des TV-Dienstes (max. 1 Fernseher) und des Internetdienstes (max. 2 Endgeräte) im Rahmen einer Servicetechniker-Anfahrt.
Installationsservice. 4.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend verein- bart, ist der Kunde für die Installation der Waren vor Ort selbst verantwortlich. Die Installation muss durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden.
Installationsservice. Installationsservice nach Aufwand
Installationsservice. Bei Vereinbarung des zusätzlichen kostenpflichtigen Installationsservices erbringt der Anbieter die folgenden Dienstleistungen: • Vereinbarung des Installationstermins; • Einmalige An- und Abfahrt; • Herstellung der Verbindung zwischen dem Glasfaserabschlussgerät und einem TK-Endgerät; • Nur, wenn Router vom Anbieter geliefert wurde: Anschluss des Routers; Grundeinrichtung der Internet-Einwahldaten auf dem Router; Herstellen einer Internetverbindung und abschließende Funktionsprüfung der Internetverbindung. • Einschubwechsel bei notwendigem Umbau eines vorhandenen Glasfaser-Hausanschlusses Von dem oben genannten Installationsservice nicht umfasst und auch im Pro- jektfall vom Anbieter nicht ausführbar sind Dienstleistungen wie • Erweiterungen der Hausverkabelung, • Herstellen von Mauerdurchbrüchen, • Arbeiten an der Elektroinstallation, • Entsorgung, • Konfiguration/Programmierung/Installation von kundenindividueller Hard- und Software oder sonstiger externer Peripherie.

Related to Installationsservice

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.