Sachmängelgewährleistung Musterklauseln

Sachmängelgewährleistung. (1) HaustierDocs leistet im Rahmen des Betriebs des Internetportals während der Nutzungszeit Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Internetportals. (2) HaustierDocs wird während der Vertragslaufzeit auftretende Störungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur Wartung und Pflege bearbeiten. (3) Eine Kündigung des Nutzers gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn HaustierDocs ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von HaustierDocs verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Nutzer gegeben ist.
Sachmängelgewährleistung. (1) HorseVet24 leistet im Rahmen des Betriebs des Internetportals während der Nutzungszeit Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Internetportals. (2) HorseVet24 wird während der Vertragslaufzeit auftretende Störungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur Wartung und Pflege bearbeiten. (3) Eine Kündigung des Nutzers gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn HorseVet24 ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von HorseVet24 verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Nutzer gegeben ist. (1) HorseVet24 übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Leistungen zwischen Tierarzt und Nutzer ordnungsgemäß erbracht werden. Insbesondere übernimmt sie keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der tierärztlichen Leistung. In Fällen von Pflichtverletzungen des Tierarztes im Verhältnis zum Kunden ist die Haftung des Tierarztes bei der Befundung von Röntgenbildern für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf eine Gesamtsumme in Höhe von 15.000,00 EUR beschränkt; vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Tierarztes sind von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen. (2) Der HorseVet24 haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Xxxx oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit HorseVet24 einen Mangel arglistig verschwiegen hat sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer für den Vertrag wesentlichen Pflicht, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht), ist die Haftung, d.h. alle Ansprüche der Parteien gegeneinander, die nicht Erfüllungsansprüche sind oder der Erfüllung der vertraglichen Pflichten dienen, insbesondere für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, aus Selbstvornahme, Kündigung oder Rückabwicklung nach Rücktritt, unabhängig von der Frage einer Pflichtverletzung, vom Maß des Verschuldens oder der Anspruchsgrundlage, der HorseVet24 der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss...
Sachmängelgewährleistung. 5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. 5.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn inside digital nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen zehn Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstan- des, oder ansonsten binnen zehn Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersu- chung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen von inside digital ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an inside digital zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet inside digital die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 5.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist inside digital nach ihr innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 5.4 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von inside digital, kann der Kunde unten den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadens- ersatz verlangen. 5.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von inside digital den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 5.6 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung ge- brauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleis- tung. Es gelten die besonderen Bestimmungen des § 9.
Sachmängelgewährleistung. ● Was sagt der hypothetische Parteiwille? ● Der Trödler veräussert die Sache, er haftet wie ein Verkäufer. Vernünftig wäre ein Regress auf den Vertrödler.
Sachmängelgewährleistung. Wir haften für Mängel im Sinne § 434 BGB nur wie folgt: Unser Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Diese sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt der § 377 HGB unberührt. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer Regensburg beauftragten Sachverständigen erfolgte. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat uns unser Kunde möglichst unverzüglich zu informieren. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr.2, 634 a Abs. 1 Nr.2 BGB längere Fristen vorschreibt.
Sachmängelgewährleistung. 8.1 Eventuell geringe farbliche Abweichungen zwischen Abbildungen und der gelieferten Ware sind technisch bedingt. Wir haften für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern (vgl. Ziff. 1.2) beträgt die Gewährleistungsfrist auf von uns gelieferte Sachen 12 Monate. 8.2 Wir haften nicht für die Eignung der Ware für einen bestimmten, von Euch beabsichtigten Verwendungszweck.
Sachmängelgewährleistung. (1) HorseVet24 leistet im Rahmen des Betriebs des Internetportals während der Nutzungszeit Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Internetportals. (2) HorseVet24 wird während der Vertragslaufzeit auftretende Störungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zur Wartung und Pflege bearbeiten. (3) Eine Kündigung des Nutzers gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn HorseVet24 ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von HorseVet24 verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Nutzer gegeben ist.
Sachmängelgewährleistung. 1. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der gelieferten Bestellgegenstände setzen voraus, dass der Kunde die Bestellgegenstände unverzüglich auf Mängel untersucht und ggf. vorhandene Mängel schriftlich gegenüber dem Lieferanten rügt. Die Beschaffenheit der Bestellgegenstände gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Übergabe der der Bestellgegenstände eine schriftliche Mängelrüge bei dem Lieferanten eingegangen ist. Dies gilt nicht für verborgene Mängel. Verborgene Mängel gelten dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Entdeckung der Mängel eine schriftliche Mängelrüge bei dem Lieferanten eingegangen ist. 2. Wenn der Lieferant den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstands nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung. 3. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Bestellgegenstände zu dem für den Lieferanten erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine Rechte herleiten. Insbesondere Mängel eines Teils der gelieferten Sache berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. 4. Werden von dem Lieferanten erteilte Weisungen, insbesondere zu Lagerung, Transport, Betrieb oder Wartung nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Bestellgegenstände wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 5. Für die Beschaffenheit der vom Lieferanten zu liefernden Bestellgegenstände sind grundsätzlich nur die Produktbeschreibungen des Herstellers maßgeblich, nicht hingegen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers. Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials ist der Lieferant berechtigt, anstelle seiner Haftung die Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer, bei dem der Lieferanten das Material bestellt hat, an den Kunden abzutreten. Der Lieferant haftet in diesem Fall erst nach vorheriger erfolgloser gerichtlicher Inanspruchnahme des Zulieferers. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden eine gerichtliche Inanspruchnahme des Lieferanten nicht zumutbar ist, weil jede Aussicht auf Erfolg fehlt. ...
Sachmängelgewährleistung. (1) bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete) Die Gewährleistung für eventuelle Mängel des Mietgegenstandes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) bei dem Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit (a) Fireschutz haftet für Sach- oder Rechtsmängel der Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Ware. Sie beträgt zwei Jahre. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Fireschutz gelieferte Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit 12 Monate. (b) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von Fireschutz gelieferten Artikeln nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
Sachmängelgewährleistung. In den Abschnitten 6.1 bis 6.4 sind die Gewährleistungsbedingungen für unterschiedliche LIEFERGEGENSTÄNDE festge- legt. Es gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbedingungen, die sich auf den jeweiligen LIEFERGEGENSTAND bezie- hen.