Integritätsklausel Musterklauseln

Integritätsklausel. 17.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer kor- ruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, korrupte Verhaltensweisen und andere strafbare Handlungen zu unterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbe- sondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen: a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 und § 270 StGB), mittelbare Falschbeurkun- dung (§ 271 StGB), Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB). b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an in- oder ausländische Beamte, Amts- xxxxxx, oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken (§§ 331-335 StGB). 16.2 If necessary, the supplier shall provide us with a supplier's declaration or all other documents required by a customs administration or other authority. In the event that the declaration is found to be incorrect and claims are made, the supplier is obliged to release us from all obligations upon first written request. 16.3 The supplier shall ensure that: • Goods produced, stored, transported on our behalf as an authorized economic operator (AEO), are de- livered to us or accepted by us, • are produced, stored, loaded, processed and load- ed at safe operating sites and at secure handling centres, • are protected against unauthorized access during production, storage, processing, loading and transport • the personnel deployed for production, storage, processing, loading, transportation and acceptance of such goods is reliable, • business partners acting on his behalf are informed that they must also take measures to secure the above-mentioned supply chain. 16.4 Where goods or services to be delivered to us involve technologies in the sense of technical knowledge which are subject to US export control reg- ulations (EAR, ITAR), the European Dual Use Regula- tion or the German export list, the supplier is obliged to inform us of this in writing about this circumstance.
Integritätsklausel. (1) Der AG weist ausdrücklich auf die in seinem Unternehmen geltenden „VINCI Ethik-Charta und Verhaltens- regeln“ und „VINCI Verhaltenskodex gegen Korruption“ hin, die über fol- gende Internetseite heruntergeladen werden können: „xxxx://xxx.xxxxx- ener- xxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx ftliche-verantwortung/unsere- verantwortung/“. (2) Der AN versichert, dass er wie auch seine Nachunternehmer und Liefe- ranten in ihren jeweiligen Unter- nehmen eine Compliance Organisa- tion eingerichtet haben und einen Verhaltenskodex implementiert ha- ben, der vergleichbare Standards an das ethische Verhalten der jeweili- gen Organe und Mitarbeiter anlegt, und stellt dessen Einhaltung sicher. Sollte dies bei ihm, einem Nachun- ternehmer oder einem Lieferanten von ihm nicht der Fall sein, so ver- pflichtet sich der AN hiermit, dass er seinen Organen und Mitarbeitern und die jeweiligen Nachunterneh- mer und Lieferanten ihren Organen und Mitarbeitern die Einhaltung der „VINCI Ethik-Charta und Verhaltens- regeln“ und des „VINCI Verhaltens- kodex gegen Korruption“ auferlegt und dass er deren Einhaltung sicher- stellt.
Integritätsklausel. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Schadenersatz verlangen, wenn den mit der Auftragserteilung, Beaufsichtigung, Leitung, Abnahme oder in sonstiger Weise mit der Abwicklung der Lieferung/Leistung betrauten Mitarbeitern des Auftraggebers unmittelbar oder mittelbar persönliche Vorteile in irgendwelcher Art angeboten oder verschafft werden.
Integritätsklausel. 17.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer kor- ruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, kor- rupte Verhaltensweisen und andere strafbare Handlun- gen zu unterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere ver- pflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nach- folgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen: a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Un- treue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 und § 270 StGB), mittelbare Falschbeurkun- dung (§ 271 StGB), Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie wettbewerbsbeschränkende Abspra- chen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB). b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vor- teilen an in- oder ausländische Beamte, Amtsträger, oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflich- tete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Auf- trägen mitwirken (§§ 331-335 StGB). c) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. Fordern, Sich-Versprechenlassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegen- leistung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 300 StGB). d) Der Verrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG) sowie die un- befugte Verwertung von Vorlagen (§ 18 UWG). e) Verstöße gegen das nationale (GWB) und europäi- sche Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Integritätsklausel. (1) Der AG weist ausdrücklich auf die in seinem Unternehmen geltenden „VINCI Ethik-Charta und Verhaltens- regeln“, den „VINCI Verhaltenskodex gegen Korruption“, sowie den „VINCI Leitfaden zur Wahrung der Menschenrechte“ hin, die über fol- gende Internetseite heruntergeladen werden können: „xxxx://xxx.xxxxxxxxx- xxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxx- schaftliche-verantwortung/unsere- verantwortung/“. Ebenso weist der AG auf das Liefer- kettensorgfaltspflichtgesetz hin, des- sen Regelungen strikt zu beachten sind. (2) Der AN versichert, dass er wie auch seine Nachunternehmer und Liefe- ranten in ihren jeweiligen Unterneh- men eine Compliance Organisation eingerichtet haben und einen Verhal- tenskodex implementiert haben, der vergleichbare Standards an das ethi- sche Verhalten der jeweiligen Organe und Mitarbeiter anlegt, und stellt dessen Einhaltung sicher. Sollte dies bei ihm, einem Nachunternehmer oder einem Lieferanten von ihm nicht der Fall sein, so verpflichtet sich der AN hiermit, dass er seinen Organen und Mitarbeitern und die jeweiligen Nachunternehmer und Lieferanten ihren Organen und Mitarbeitern die Einhaltung der „VINCI Ethik-Charta und Verhaltensregeln“, des „VINCI Verhaltenskodex gegen Korruption“, des „VINCI Leitfaden zur Wahrung der Menschenrechte“ und des Liefer- kettensorgfaltspflichtgesetztes auf- erlegt und dass er deren Einhaltung sicherstellt.
Integritätsklausel. Sofern der Händler mit einer Händler-Bank oder einer Zahler-Bank bzw. einer zwischengeschalteten Bank ein verbundenes Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB ist, kann er nur über einen Händlerkonzentrator (Typ 1) am paydirekt-Verfahren teilnehmen. Ein direkter Vertragsschluss ist ausgeschlossen.
Integritätsklausel. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses, alle erforderlichen Maß- nahmen zur Vermeidung von Xxxxxxxxxx, anderen strafbaren Handlungen und sowie sonstigen schweren Verfehlungen zu ergreifen. Sie verpflichten sich insbesondere, in ihren Unternehmen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um schwere Verfehlungen im In- und Ausland zu vermeiden. Schwe- re Verfehlungen sind, unabhängig von der Beteiligungsform der Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfe- handlung
Integritätsklausel. Der Beauftragte und der Auftraggeber verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Insbesondere dürfen keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden. Die Parteien informieren sich gegenseitig über jeden begründeten Korruptionsverdacht.
Integritätsklausel. VertragspartnerInnen der Stadt Zürich verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Kor- ruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen in Form von Geld oder anderen Vorteilen angebo- ten oder angenommen werden. Die Missachtung der Integritätsklausel führt in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags oder einer vorzeitigen Ver- tragsauflösung aus wichtigen Gründen.
Integritätsklausel. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption, anderen strafbaren Handlungen und sowie sonstigen schweren Verfehlungen zu er- greifen. Sie verpflichten sich insbesondere, in ihren Unternehmen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu er- greifen, um schwere Verfehlungen im In- und Ausland zu vermeiden. Schwere Verfehlungen sind, unabhängig von der Beteiligungsform der Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfehandlung