Interessenkonflikt. (1) G & W erbringt Leistungen an den Auftraggeber ausschließlich auf nicht exklusiver Basis. (2) G & W erbringt umfangreiche Leistungen für eine große Anzahl von Klienten und erbringt möglicherweise Leistungen an Gesellschaften und Organisationen, die der Auftraggeber als von einem Interessenkonflikt betroffen ansieht oder die - nach den berufsrechtlichen Regeln oder den Standards der mit G & W verbundenen Unternehmen - als von einem Interessenkonflikt betroffen angesehen werden könnten. Der Auftraggeber wird G & W daher von xxxxx (möglichen) Konflikten in Zusammenhang mit den Dienstleistungen von G & W verständigen, von denen der Auftraggeber Kenntnis hat oder Kenntnis erlangt. (3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass G & W im Fall eines (möglichen) Konflikts befugt ist, weiterhin Leistungen sowohl an den Auftraggeber als auch an andere Klienten zu erbringen, einschließlich derjenigen, die der Auftraggeber als von einem Interessenkonflikt betroffen ansieht oder die als von einem Interessenkonflikt betroffen angesehen werden könnten. In diesem Fall wird G & W geeignete Maßnahmen setzen, um den (möglichen) Interessenkonflikt zu regeln und die Vertraulichkeit während der Dauer des Auftragsverhältnisses zu wahren.
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Samples: Leistungsvereinbarung, Leistungsvereinbarung
Interessenkonflikt. (1) G & W V&V erbringt Leistungen an den Auftraggeber ausschließlich auf nicht exklusiver Basis.
(2) G & W V&V erbringt umfangreiche Leistungen für eine große Anzahl von Klienten und erbringt möglicherweise Leistungen an Gesellschaften und Organisationen, die der Auftraggeber als von einem Interessenkonflikt betroffen ansieht oder die - nach den berufsrechtlichen Regeln oder den Standards der mit G & W V&V verbundenen Unternehmen - als von einem Interessenkonflikt betroffen angesehen werden könnten. Der Auftraggeber wird G & W V&V daher von xxxxx allen (möglichen) Konflikten in Zusammenhang mit den Dienstleistungen von G & W V&V verständigen, von denen der Auftraggeber Kenntnis hat oder Kenntnis erlangt.
(3) Der Auftraggeber stimmt zu, dass G & W V&V im Fall eines (möglichen) Konflikts befugt ist, weiterhin Leistungen sowohl an den Auftraggeber als auch an andere Klienten zu erbringen, einschließlich derjenigen, die der Auftraggeber als von einem Interessenkonflikt betroffen ansieht oder die als von einem Interessenkonflikt betroffen angesehen werden könnten. In diesem Fall wird G & W V&V geeignete Maßnahmen setzen, um den (möglichen) Interessenkonflikt zu regeln und die Vertraulichkeit während der Dauer des Auftragsverhältnisses zu wahren.
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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)