Internationalität Musterklauseln

Internationalität. 3.4.1* Internationale und interkulturelle Inhalte (Asterisk-Kriterium) x
Internationalität. Internationale Inhalte sind nach Darstellung der Hochschule in zahlreichen Modulen des Studienganges enthalten. Sie durchziehen insbesondere die Kompetenzbereiche Law, Ma- nagement und Business English in den ersten drei Semestern, prägen maßgeblich das Aus- landsstudium im vierten Semester und sind wichtiges Merkmal insbesondere der Xxxx- pflichtmodule E-Business, Marketing, Finance und Arbeit & Personal. Dabei gilt grundsätz- lich, dass eine internationale Perspektive der Inhalte auch dann gewährleistet ist, wenn eine Veranstaltung in deutscher Sprache stattfindet. Die Präsentationen und Berichte über die Praktika können zudem in englischer Sprache ver- fasst werden. In den betriebswirtschaftlichen Fächern werden zu etwa einem Drittel engli- sche Texte eingesetzt, ebenso werden Filme als begleitendes Lehrmaterial in englischer Sprache verwendet. In rechtswissenschaftlichen Fächern bietet sich die englische Sprache nur teilweise in den internationalen Fächern sowie dem Fach der Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung an. Bei Präsentationen auf Basis von englischsprachigen Unterlagen werden die Inhalte entsprechend auch in Englisch vorgestellt. Darüber hinaus stellt die Hochschule sicher, dass die Dozenten die Lehrinhalte in der Fremdsprache auch verständ- lich vermitteln können. Dennoch werden – je nach Kombination der Wahlpflichtfächer – zwischen 23 und 35 %, per- spektivisch sogar bis zu 40 % der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten. Die Hochschule bietet Sprachkurse in Spanisch, Französisch, Italienisch, Mandarin-Chinesisch und Arabisch an, wobei das Angebot von der Nachfrage der Studierenden abhängt. Vor al- lem durch das Auslandssemester gelingt es den Studierenden, ihre Beherrschung des Engli- schen sowie ggf. anderer Fremdsprachen und ihre interkulturelle Kompetenz deutlich auszu- bauen. Entsprechend der internationalen Ausrichtung des Studienganges achtet die Hochschule nach eigenen Angaben darauf, dass die Dozenten – hauptamtlich tätige Professoren ebenso wie Lehrbeauftragte – eine internationale Ausrichtung in ihren wissenschaftlichen bzw. prak- tischen Tätigkeiten erkennen lassen. Ein großer Teil der Lehrenden verfügt über Auslandser- fahrung. Um die Fremdsprachenkompetenz der Lehrenden zu stärken, bietet die Hochschule ihren Mitarbeitern entsprechende Kurse an. Die Integration ausländischer Studierender für den Studiengang Business Law konzentriert sich in einem ersten Schritt darauf, Studierende aus dem deutschsprachigen Rau...
Internationalität. 3.3.1* Internationale und interkulturelle Inhalte x
Internationalität. Die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft und des Einzelnen ist ohne globale Kompo- nente nicht vorstellbar. Ziele der HM sind es deshalb, zum Einen Internationalität im Kompetenzprofil der AbsolventInnen so sicherzustellen, dass diese in einer globali- sierten (Arbeits-)Welt bestehen können, sowie zum Anderen in der Forschung Teil der internationalen wissenschaftlichen Community zu werden und verstärkt internati- onale Fördermöglichkeiten zu nutzen. Die Metropolenhochschule München muss diesem Anspruch aufgrund ihrer Bedeutung als Bildungs- und Forschungspartner in der Region besonders gerecht werden. Dazu war die HM Pilothochschule für die Entwicklung des Internationalisierungsau- dits der Hochschulrektorenkonferenz. Sie ist als eine von nur drei bayerischen HAW und eine von 24 HAW bundesweit Mitglied der European University Association. Sie betreibt als UAS7 Mitgliedshochschule Kontaktbüros in New York und Sao Paolo und ist mit den Metropolenhochschulen Xxxxxxx HAW und FH Campus Wien Grün- dungsmitglied des Netzwerks INUAS (International Universities of Applied Sciences). Sie ist als einzige deutsche HAW und mit der TUM als eine von zwei deutschen Hochschulen Mitglied des Global Engineering Education Exchange Network (GE3). Die HM bietet internationale Studienprogramme in Form von Summer Schools oder Doppelabschlüssen sowie eine große Anzahl englischsprachiger Fachmodule an. Sie betreibt mit Erfolg international geförderte Forschungsprojekte (EU) und verfügt über ein Forschungsprofil, das große Übereinstimmungen mit den relevanten Forschungs- feldern des 8. EU-Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 aufweist.
Internationalität. Die internationale Ausrichtung des Studienganges soll durch die Fokussierung der Inhalte auf ein globales Management des per Definition international geprägten Tourismus- und Event-Sektors umgesetzt werden. Dazu gehört neben der inhaltlichen Ausrichtung ein- schließlich der Auslandspraktika (Standort Dresden) die Förderung der interkulturellen Sen- sibilität und des Sprachenerwerbs als Elemente der Persönlichkeitsbildung. In den Modulen Soziale Kompetenzen I und II wird nach eigener Einschätzung die Orientie- rungsabsicht auf einen weltweiten Einsatz besonders deutlich: Die Studierenden werden für die Einflüsse und die Auswirkungen interkultureller Zusammenhänge auf das internationale Tourismusmanagement sensibilisiert und mit den Gepflogenheiten und Begrifflichkeiten im internationalen Geschäftsverkehr vertraut gemacht. Insbesondere durch die Module Projektmanagement, Internationales Destinationsmanage- ment sowie das eventbezogene Wahlpflichtmodul „Praxisprojekt sollen die Studierenden befähigt werden, in unterschiedlichen internationalen Kontexten zu verhandeln und Projekte durchzuführen. Die Studierenden erlernen im Rahmen dieser Module die Befähigung, kom- plexe Projekte unter Berücksichtigung eines interkulturellen und damit komplexen gesell- schaftlichen Umfeldes zu managen. Die in den Modulen vorgesehene internationale Litera- turauswahl (englischsprachige Journals, Monographien und Lehrbücher und Case Studies) wird von der Hochschule ebenfalls zu der im Studiengang verankerten Internationalität und Interkulturalität gerechnet. Gegenwärtig ist der Zahl ausländischer Studierender im Studiengang mit 4 bei 100 allerdings gering. Dagegen ist der Anteil von Studierenden aus dem Ausland über alle Studiengänge von 30,3 % (Angabe des DAAD) der höchste bundesweit. Die Hochschule sieht dies als Ergebnis insbesondere ihrer Öffnung für ausländische Studierende durch englischsprachige Studiengänge, aber auch durch die Zweisprachigkeit der Verwaltungsmitarbeiter und aller Dokumente sowie der Homepage begründet. Um die internationale Zusammensetzung zu verbessern, wird nach eigener Aussage eng mit Partnerhochschulen im Ausland zusam- mengearbeitet; das aktive Marketing ist länderspezifisch ausgerichtet. Schließlich ist die Hochschule bemüht, ihren Studierenden möglichst viele internationale und interkulturelle Erfahrungen zu vermitteln. Dies geschieht neben den Auslandssemestern durch internationale Praktika, Summer Schools oder Sprachveranstaltungen im Ausland. ...
Internationalität. Dieses Übereinkommen ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, die eine Verbindung zu den Rechtsordnungen verschiedener Staaten aufweisen.
Internationalität. Ist-Zustand: Ziel-Zustand: Maßnahmen zur Zielerreichung: Eigene Ressourcen der Hochschule Augsburg: Leistungen des Staatsministeriums: Messkriterien:
Internationalität. Ist-Zustand: Die Hochschule hat seit ihrer Gründung durch ein breites Sprachange- bot den Studierenden die Möglichkeit geboten, sich auf den exportorientierten inter- nationalen Arbeitsmarkt vorzubereiten. In den meisten Studiengängen ist neben Eng- lisch eine zweite Fremdsprache verpflichtend in den SPO’s verankert. Das Angebot an englischsprachigen Veranstaltungen wurde in den letzten Jahren sukzessiv aus- gebaut, u.a. mit der Schaffung eines internationalen und komplett auf Englisch statt findenden neuen Schwerpunkts International Sales, der von beiden Fakultäten ge- meinsam durchgeführt wird. Das bisherige Ausbauprogramm wurde genutzt, um in jeder der beiden Fakultäten je einen internationalen Studiengang einzuführen. Soll-Zustand: Messgrößen: Leistungen der Hochschule: Steuerung des Prozesses durch die Hochschulleitung. Leistungen des Staatsministeriums: 5.500,00 € p.a.
Internationalität. Im Rahmen des Studienganges werden einige Veranstaltungen in englischer Sprache ange- boten, so die Module „Wirtschaftsenglisch“ und „Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmo- dule“. In den Business Electives des vierten Semesters werden zudem folgende internationale und interkulturelle Inhalte angeboten: Der Fremdsprachenanteil beträgt nach Xxxx bis nahezu 100%, da bis auf das Modul Business Language alle Module entweder nur in englischer bzw. sowohl in deutscher als auch in engli- scher Sprache angeboten werden. Weitere Fremdsprachenkompetenten können im Rahmen des Moduls Business Language (bei entsprechender Voraussetzung) und General Electives erworben werden. Außerdem werden vorhandene internationale Hintergründe der Dozenten berücksichtigt: Chen IB: International Finance Englisch Wee Min IB: International Markets & Trade Englisch Bakker GM: Brand Management Englisch Dumetz Tschechische Republik Organizational Behavior Englisch Dumetz Tschechische Republik Intercultural Management Englisch Ekareva Russland Russian Civilisation as Business Environ- ment Englisch Saginova Russland Cross Cultural Marketing Englisch Tluchor Tschechische Republik Internet Marketing Englisch Inigo Philippinen Strategic Planning Englisch Xxxxxxxxx Xxxxx Indien Ethical Leadership in a Dynamic World Englisch Das bestehende Austauschprogramm der Fakultät wurde im Wintersemester 2015/16 von ins- gesamt 74 Studierenden der Studiengänge Betriebswirtschaft und International Management wahrgenommen, im gleichen Zeitraum besuchten 56 Studierende der ausländischen Partner- hochschulen im Rahmen des Austausches die Studiengänge an der FHWS. Die Zusammen- setzung der Austauschteilnehmer belegt nachfolgende Grafik: Hinzu tritt das Double Degree Programm, welches es Studierenden dieses Studienganges ermöglicht, nach einem curriculare berücksichtigten Auslandaufenthalt von einem Jahr, neben dem Abschluss des Studienganges der FHWS auch einen Abschluss einer entsprechenden Partnerhochschule zu erlangen (s. Kap. 4.3).

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.