Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4)) oder – die versicherte Person ist, gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall verstorben, und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb in- nerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben ver- storben (Ziffer 2.1.1.4), und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund auf Grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 2.1.1.1 bis 2.1.1.4 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des der ersten Jahres 6 Monate nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt x. Xxxxxx die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 A.4.5.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - > Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb inner- halb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - > die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund auf- grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung Invaliditätsleis- tung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer Ziff. 2.1.1.4), ) und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer Ziff. 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten eines Jahres nach dem Unfall verstorben verstor- ben (Ziffer 2.1.1.42.1.1.5), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund auf- grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.. – sofern vereinbart –
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - − Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - − die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung Invaliditätsleis- tung unter folgenden Voraussetzungen: - Die Voraussetzungen – die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invali- ditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden VoraussetzungenVorausset- zungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditätsleis- tung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde Befun- de zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir zahlt der Versicherer eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), Abschnitt 5.1.4) und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.nach
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der InvaliditätInva- lidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - ▪ Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer Zif- fer 2.1.1.4), ) und - ▪ die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditätsleis- tung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), 2.1.1.4 AUB 2017 Exklusiv) und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 AUB 2017 Exklusiv sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der InvaliditätInvalidi tät, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres 1. Jahrs nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), 2.1.1.5) und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditätsleis tung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der InvaliditätIn- validität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden folgen- den Voraussetzungen: - ⚫ Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb inner- halb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - ⚫ die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.vcd-service.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden VoraussetzungenVorausset- zungen: - – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung Inva- liditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die • die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben ver- storben (Ziffer Ziff. 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung nach Ziffer Ziff. 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund auf- grund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.sparkasse-leipzig.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden VoraussetzungenVoraus- setzungen: - – Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - – die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der InvaliditätInva- lidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - ⚫ Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), ) und - ⚫ die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.concordia.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der InvaliditätIn- validität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden folgen- den Voraussetzungen: - ▪ Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb inner- halb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - ▪ die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.wwk.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - Die die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.wwk.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung Invaliditätsleis- tung unter folgenden Voraussetzungen: - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall Un- fall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), ) und - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen ge- wesen wäre.
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Samples: www.gdv.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.41 d), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.lbn.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), 2.1.1.4 AUB 2017 Top) und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 AUB 2017 Top sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Samples: www.worksurance.de
Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir zahlt der Versicherer/Risikoträger eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.42.1.1.3), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten Der Versicherer/Risikoträger leistet nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen: - • Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und - • die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung nach Ziffer 2.1.1 sind erfüllt. Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
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