JAHRESVERSICHERUNG b) die zusätzlichen Rückreisekosten, wenn die versicherte Person infolge der Ver- spätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein An- schlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Heimreise verspätet fortsetzen muss;
c) notwendige, nachgewiesene und angemessene Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft bis zu 150,– Euro je Versicherungsfall, die durch Ereignisse gemäß der Ziffern a) und b) verursacht wurden;
d) Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise oder des verlängerten Aufenthaltes infolge eines Elementarereignisses am Urlaubsort oder Wohnort, wenn deswegen die Reise nicht planmäßig beendet werden kann oder die Anwesenheit der ver- sicherten Person an ihrem Wohnort zwingend erforderlich ist;
e) die zusätzlichen Kosten für die Unterkunft, wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson aufgrund schwerer Unfallverletzung oder uner- warteter schwerer Erkrankung reiseunfähig wird und deshalb die Reise nicht planmäßig beenden kann, – bis zu 2.500,– Euro je Versicherungsfall, sofern sich eine mitreisende Risiko- person in stationärer Behandlung befindet; – bis zu 750,– Euro je Versicherungsfall, sofern eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt;
f) Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, wenn die versicherte Person der gebuchten Rundreise (auch Kreuzfahrt) aus versichertem Grund vor- übergehend nicht folgen kann, höchstens jedoch den anteiligen Reisepreis der noch nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.
2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz gemäß Ziff. 1 a)–f) ist, dass die ent- sprechenden Reiseleistungen (Unterkunft, Rückreise) mit gebucht und mitversichert wurden. Bei der Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt. Kein Versicherungsschutz besteht,
a) für psychische Erkrankungen, sowie Suchterkrankungen;
b) bei Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktion oder Befürchtung von Kriegs- ereignissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken;
c) bei medizinischen Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen und anderen Hilfsmitteln (z. B. Hörgeräte, Herzschrittmacher etc.);
d) für Visagebühren. Sofern nicht anders vereinbart, trägt die versicherte Person in jedem Versicherungs- fall einen Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– Euro je Person / Objekt. Bei Versicherungsschutzprodukten ohne Selbst- behalt entfällt dieser vollständig. Es gelten die Regelungen gemäß A § 7 Zi...
JAHRESVERSICHERUNG. Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT travel underwriting GmbH für den führenden Versicherer HDI Global SE (VB MDT 2016-E_JV)
JAHRESVERSICHERUNG. 4 Ausschlüsse
a) für psychische Erkrankungen, sowie Suchterkrankungen;
b) bei Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktion oder Befürchtung Kriegsereig- nissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken;
c) für Visagebühren;
d) aufgrund Irrtum oder Unzufriedenheit bei der Auswahl des Reisezieles und/oder der Reiseart (z. B. Destination, Hotel, Rundreise, Transportmittel etc.) des anbie- tenden Unternehmens und/oder dessen Leistungsträger;
e) aufgrund Reiseunlust;
f) aufgrund Befürchtung vor Erkrankung oder Ansteckungsgefahr (z. B. aufgrund hygienischer Verhältnisse im Reiseland oder in der Unterkunft etc.);
g) für Schadenereignisse, die zum Zeitpunkt der Reise- bzw. Versicherungsbuchung bereits bestehen oder vorhersehbar waren;
h) aufgrund finanzieller Einbußen, es sei denn, diese sind auf erhebliche Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl) zurückzuführen;
i) für Schadenereignisse, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, bei grob fahrlässi- ger Herbeiführung des Versicherungsfalles sind die Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen;
j) für Schadenereignisse, die mittelbar oder unmittelbar auf Naturkatastrophen, seismische Phänomene oder Witterungseinflüsse zurückzuführen sind, es sei denn, diese sind auf erhebliche Schäden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl) oder versicherte Ereignisse lt. Teil B §3 d) zurückzuführen;
k) aufgrund höherer Gewalt. Die versicherte Person trägt im Versicherungsfall keinen Selbstbehalt. Es gelten die Regelungen gemäß A § 7 Ziff. 1 c) - f) und Ziff. 2.
JAHRESVERSICHERUNG diese die angemessenste Art und Stufe der medizinischen Versorgung darstellen; – diese nur über einen angemessenen Behandlungszeitraum hinweg erbracht werden. Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes er- folgt durch einen beratenden Arzt der Versicherer (ggf. auch in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt des Kunden in Deutschland) in Abstimmung mit dem behandeln- den Arzt im Aufenthaltsland. Dieser erfolgt z. B., wenn die Heilungs- und Gene- sungschancen in Deutschland besser sind als im Reiseland.
JAHRESVERSICHERUNG. Informationen zu Ihrer Versicherung Wichtige Kontaktdaten Storno-Informations-Service (SIS)
JAHRESVERSICHERUNG. Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst nach erfolgter Zahlung; in der Reise-Rücktrittskosten-Ver- sicherung mit Buchung der Reise, frühestens mit vereinbartem Versiche- rungs- und Vertragsbeginn und in allen anderen Reiseversicherungen mit dem vereinbartem Zeitpunkt, frühestens mit Antritt der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz endet automa- tisch in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Antritt der Reise, in den übrigen Reiseversicherungen mit Ablauf des versicherten Zeitraums, spätes- tens mit Beendigung der versicherten Reise. Endet das Versicherungsjahr vor oder während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde.
JAHRESVERSICHERUNG. Wichtige Hinweise im Versicherungsfall Wenn Sie aus Ihrer Reiseversicherung Ansprüche geltend machen, beachten Sie bitte nachfolgende Kurzhinweise: Im Versicherungsfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen: – Buchungsbestätigung/Rechnung des Veranstalters oder der gebuchten Reise; – Versicherungsnachweis/Buchungsbestätigung der Versicherung; – Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bank- verbindung des Empfängers; – Die jeweils unter den Versicherungsarten genannten weiteren Unterlagen.
JAHRESVERSICHERUNG. Für alle auf dem Versicherungsschein aufgeführten und dokumentierten Reiseversicherungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der in diesem Druckstück enthaltenen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen (VB MDT 2023-E-JV). Inhalt und Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes ergeben sich aus den dort beschriebenen Versicherungsarten. Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT travel underwriting GmbH für den führenden Versicherer Helvetia Versicherungs-AG (VB MDT 2023-E-JV)
JAHRESVERSICHERUNG. Der anteilige Reisepreis entspricht den gebuchten, aber nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.
JAHRESVERSICHERUNG. § 4 Ausschlüsse/Einschränkungen Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind