Common use of Jährliche Fahrleistung Clause in Contracts

Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahr- leistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 als vereinbart. Bei Pkw, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen entsprechende Bestä- tigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum nach der Kilometerklasse berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. 1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Jährliche Fahrleistung. a) Der Beitrag richtet sich für Versicherungsverträge von PKW in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung Fahrzeugversicherung richtet sich auch nach der von Ihnen vom Versicherungsnehmer anzugebenden jährlichen Fahr- leistungFahrleistung (gerechnet ab Versicherungsbeginn). Der Vertrag wird nach der jährlichen Es gilt folgende Einteilung: KM- Klassse Jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als bis 6.000 km 2 über 6.000 km km, aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km km, aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km 12000 km, aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km km, aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km km, aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km km, aber nicht mehr als 30.000 km 8 über 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des VertragesKilometerangaben, gilt die Kilometerklasse 7 8 als vereinbart. Bei PkwEndet der Vertrag vor Ablauf eines Jahres, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich wird der Beitrag nach der Kilometerklasse 7zu Versicherungsbe- ginn vereinbarten jährlichen Fahrleistung abgerechnet. Sie sind Für PKW mit Saisonkennzeichen und Verträge, die von vornherein für eine kürzere Lauf- zeit als ein Jahr abgeschlossen werden, wird die jährliche Fahrleistung berechnet aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung des Berechnungszeitraums (während des Berechnungszeitraums gefahrene Kilometer geteilt durch die Anzahl der Monate des Berechnungszeitraums mal 12). Dies gilt nicht, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin vereinbart worden ist. b) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns dem Versicherer unter Angabe des aktuellen Kilometerstandes unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen sich die jährliche Fahrleistung ändert und dies die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigtVersicherer ist berech- tigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen vom Versiche- rungsnehmer entsprechende Bestä- tigungen oder Bestätigungen und Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Der Beitrag wird bei Änderungen der Fahrleistung ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Kilome- terklasse berechnet. c) Meldet der Versicherungsnehmer Änderungen nicht unverzüglich oder kommt er der schriftlichen Aufforderung innerhalb eines Monats des Versicherers, Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, nicht unverzüglich nach, wird der Versicherungsbeitrag Vertrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach Versiche- rungsperiode in die Kilometerklasse 8 eingestuft. d) Hat der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund Versicherungsnehmer vorsätzlich falscher falsche Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung während der Vertragslaufzeit beibehaltenzur jährlichen Fahrleistung gemacht und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, wird der Versicherungsbeitrag Beitrag rückwirkend ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse 8 berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag für die laufende Versicherungsperiode eine Vertragsstrafe in Höhe eines JahresbeitragsJahresbeitrags erhoben, die nach der sich Kilometerklasse 8 berechnet wird und so- fort fällig ist. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig§§ 16 - 30 Versiche- rungsvertragsgesetz ausgeschlossen. 1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung

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Samples: Tarifbestimmungen Für Die Kraftfahrtversicherung

Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahr- leistungFahrleistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- netzugeordnet: 1 über 3.000 km aber Kilometerklasse Jährliche Fahrleistung 0 nicht mehr als 6.000 km 2 (gilt nur für die Fahrzeugversicherung) 1 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 2 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 3 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 4 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 5 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 6 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km 7 mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand Kilometerstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 als vereinbart. Bei Pkw, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen jährlichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen entsprechende Bestä- tigungen Bestätigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung Zuordnung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum nach der Kilometerklasse berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. 1.3 Weitere Merkmale zur BeitragsberechnungBeitragsberechnung - Selbstgenutztes Wohneigentum Der Beitrag für wird in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung ermäßigt, sobald und solange Sie Wohneigentum besitzen und selbst bewohnen. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn die Voraussetzungen für die Beitragsermäßigung nicht mehr erfüllt sind. Der Beitrag wird ab dem Zeitpunkt neu berechnet, ab dem die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wir sind berechtigt, von Ihnen entsprechende Bestätigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, entfällt die Beitragsermäßigung ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode. Haben Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht, entfällt die Beitragsermäßigung ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahr- leistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 als vereinbart. Bei Pkw, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen entsprechende Bestä- tigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum nach der Kilometerklasse berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. 1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung

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Samples: KFZ Versicherung

Jährliche Fahrleistung. (1) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haft- pflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen vom Versicherungs- nehmer anzugebenden jährlichen Fahr- leistungFahrleistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 8 als vereinbart. Bei Pkw. (2) Es gilt folgende Einteilung: Kilometerklasse Jährliche Fahrleistung 1 nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sindaber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km, aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km, aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km, aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km, aber nicht mehr als 30.000 km 8 mehr als 30.000 km (3) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, uns dem Versicherer unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen sich die jährliche Fahrleistung ändert und dies die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird dann ab Beginn dem Datum der betreffenden Zahlungsperiode Anzeige nach der neuen Kilometerklasse berechnet, die . Bei unterjährigen Versicherungsverträgen wird der geänderten Beitrag nach der im Antrag angegebenen jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechnet. (4) Der Versicherer ist berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Bestä- tigungen Bestätigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse 7 8 berechnet. . (5) Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung Zuordnung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum Versicherungsperiode nach der Kilometerklasse 8 berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines JahresbeitragsVersicherungs- beitrags für die laufende Versicherungsperiode erhoben, die nach der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif Kilometerklasse 8 berechnet wird und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fälligfällig ist. 1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung(6) Aufgrund dieser Vereinbarungen verzichtet der Versicherer insoweit auf die ihm zustehenden Rechte nach den §§ 16 - 30 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

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Samples: Kraftfahrtversicherung