Besserstufung bei Saisonkennzeichen Musterklauseln

Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen, ½, S, 0 oder M I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununter- brochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse ½, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem →Saisonkennzeichen zu- gelassen (siehe Ziffer 11.2), gilt: Wir nehmen bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach Absatz 2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjah- res ununterbrochen bestanden, gilt: Wir stufen Ihren Vertrag aus der SF- Klasse 1/2, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, gilt: Er wird bei schadenfreiem Verlauf ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres wie folgt eingestuft:
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelassen, nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung vor, wenn die Saison mindestens 6 Monate beträgt.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zu- gelassen (siehe H.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Sai- son mindestens sechs Monate beträgt.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 2, 1/2, S, 0 oder M I.3.5 Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf I.3.6 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungs- schutzes auf den Schadenverlauf aus?
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zugelas­ sen (siehe H.2), nehmen wir bei schadensfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach I.3.2 nur vor, wenn die Saison mindestens 6 Monate beträgt. Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahrs ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klas­ se ½, der Klasse 0 oder aus Schadensklasse S oder M bei schadens­ freiem Verlauf in die SF-Klasse 1. Einen bei Abschluss in die SF-Klas­ se 4 eingestuften Vertrag stufen wir in die SF-Klasse 5 und einen bei Abschluss in die SF-Klasse 1 eingestuften Vertrag in die SF-Klasse 2 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalender­ jahrs mit einer Einstufung in SF-Klasse 4, 1, ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens 6 Monate Versicherungs­ schutz, wird er bei schadensfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgen­ den Kalenderjahrs wie folgt eingestuft: von SF-Klasse 4 nach SF-Klasse 5, von SF-Klasse 1 nach SF-Klasse 2, von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von Klasse 0 nach SF-Klasse ½. Hatten Sie während eines Kalenderjahrs einen vertragsbelasteten Schaden, wird der Vertrag nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zu­ rückgestuft. Bei einem Schadensereignis ist der Tag der Schadens­ meldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zuge­ ordnet wird.
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zuge- lassen (siehe Ziffer 10.2), nehmen wir bei schadenfreiem Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach Ziffer 11.3. Absatz 2 nur Inhalt dieses Abschnitts:
Besserstufung bei Saisonkennzeichen. Ist das versicherte Fahrzeug mit einem →Saisonkennzeichen zu- gelassen (siehe Ziffer 10.2), gilt: Wir nehmen wir bei schadenfrei- em Verlauf des Vertrags eine Besserstufung nach Absatz 2 nur vor, wenn die Saison mindestens sechs Monate beträgt. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet ver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Ziffer 11.12 zurückge- stuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.