Kündigung des Kreditvertrags. 14.1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung des Kreditvertrags. Für den Kunden bestimmt sich die ordentliche Kündigung im Falle eines Minikredits nach § 489 BGB und im Falle eines Verbraucherkredits nach § 489 BGB sowie § 500 BGB. Danach ist der Kunde innerhalb der im Vertrag angegebenen Laufzeit des Kredits bei gebundenem Sollzinssatzes nicht zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Der Kunde kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherkreditvertrag aber jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung ist davon nicht berührt.
14.2. Unbeschadet der Rechte im Sinne dieser Kreditbedingungen oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist Novum berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Als wichtiger Grund gilt unter anderem ein erheblicher Verstoß im Zusammenhang mit der Identifizierung und Verifizierung des Kunden.
14.3. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Kündigung des Kreditvertrags. 13.1. Zusätzlich zu seinem Recht auf vorzeitige Zahlung (Punkt 9.7) ist der Kunde berechtigt, den Kreditvertrag in jeder Form zu jedem Zeitpunkt zu kündigen. Zwar ist die Kündigung kostenlos, doch sind im Fall einer solchen alle ausständigen Beträge unverzüglich fällig und zahlbar.
13.2. Novum und der Kunde können den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund auflösen, sofern dieser Grund das Festhalten am Vertrag für die auflösende Partei unzumutbar macht („außerordentliche Kündigung“). Gründe, die Novum zur Kündigung nach diesem Punkt berechtigen, können insbesondere sein, dass
13.2.1. sich die Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines zur Rückzahlung Mitverpflichteten derart verschlechtert, dass die Erfüllung von Novums Ansprüchen aus dem Kreditvertrag gefährdet ist;
13.2.2. der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse, seine Identität, seine Bankkontodaten oder sonstige wesentliche Umstände macht;
13.2.3. der Kunde seine Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.
13.3. Bei Ratenkrediten tritt Terminsverlust ein, wenn der Kunde mindestens sechs Wochen mit der Zahlung entweder einer vollen Monatsrate oder von Teilen einer Monatsrate und/oder den Kosten für Nebendienstleistungen, sofern diese in Summe zumindest den Betrag einer vollen Monatsrate ausmachen, in Verzug gerät. Voraussetzung für die Geltendmachung des Terminverlusts ist weiter, dass Novum (a) die eigenen Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits vollständig erfüllt hat (ordnungsgemäße Auszahlung des Kredits) und (b) dem Kunden eine Zahlungserinnerung unter Androhung des Terminsverlusts und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen übermittelt hat. Letztere Zahlungserinnerung kann dem Kunden bereits innerhalb des vorerwähnten Verzugszeitraums von sechs Wochen zugesandt werden.
Kündigung des Kreditvertrags. 14.1. Der Kunde ist berechtigt, den Kreditvertrag in Textform (z.B. per E-Mail) und den Verbraucherkreditvertrag mit schriftlicher und ordnungsgemäß unterschriebener Mitteilung gegenüber Novum jederzeit zu kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung kann Novum jedoch die sofortige Rückzahlung aller Beträge verlangen, die sofort fällig und zahlbar werden.
14.2. Unbeschadet ihrer Rechte im Sinne dieser Kreditbedingungen oder in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist Novum berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall werden alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar. Als wichtiger Grund gilt unter anderem ein erheblicher Verstoß im Zusammenhang mit der Identifizierung und Verifizierung des Kunden, die Bereitstellung fehlerhafter/falscher Rückzahlungskanäle durch den Kunden oder ein anderer Verstoß durch den Kunden gegen seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen.
14.3. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.