Kündigung durch Anleihegläubiger Musterklauseln

Kündigung durch Anleihegläubiger. 7.1 Ein ordentliches Kündigungsrecht für die Anleihegläubiger besteht nicht. Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen und Bonusverzinsung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
Kündigung durch Anleihegläubiger. 8.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, die Schuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist zu kündigen und vorbehaltlich der Ziff. 2.2 bis Ziff. 2.4 deren Rückzahlung zum Nenn- betrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
Kündigung durch Anleihegläubiger. 9.1 Das ordentliche Kündigungsrecht der Anleihegläubiger ist – soweit zulässig – ausgeschlossen. Davon unberührt ist das Recht jedes Anleihegläubiger, die Schuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und vorbehaltlich der Ziff. 3.2 und Ziff. 3.3 deren Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zur Kündigungserklärung aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
Kündigung durch Anleihegläubiger. Die Senior-Muster-Anleihebedingungen der Senior-Teilschuldverschreibungen sehen die Kündigung aus außerordentlichem Grund vor, die die Gläubiger berechtigen, die unverzügliche Rückzahlung der Se- nior-Teilschuldverschreibungen zu verlangen. Solche Gründe sind insbesondere die Nichzahlung von Zinsen und Kapital länger als 7 Tage nach Fälligkeit, die Unterlassung der ordnungsgemäßen Erfüllung einer anderen wesentlichen Ver- pflichtung oder Zusicherung aus den Anleihebedingungen länger als 14 Tage, die 15 Tage oder mehr dauernde Nichtzahlung eines rechtskräftig festgestellten Ver- zugs der Emittentin oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft mit der Erfüllung einer Verpflichtung zur Zahlung von Kapital und Zinsen aus einer von ihr einge- gangenen Verbindlichkeit mit einem EUR 2.000.000,00 übersteigenden Betrag, die Verwertung einer für eine Verbindlichkeit der Emittentin bestellten Sicherheit und dadurch eintretende wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeit der Emittentin, ihre Verbindlichkeiten aus den Teilschuldverschreibungen zu bedienen, die Liqui- dation der Emittentin oder einer wesentlichen Tochtergesellschaft und die dadurch erfolgende Verminderung des Konzernvermögens der Emittentin von mehr als 5%, der Untergang der Emittentin in Zusammenhang mit einem Umgründungsvorgang (zB Verschmelzung, Spaltung), außer im Fall der Gewährung gleichartiger Rechte oder ihrer Abgeltung durch einen zumindest gleich kreditwürdigen Rechtsnachfol- ger, ein Verstoß gegen die Negativ- oder die Positivverpflichtung in den Anlei- hebedingungen, oder ein Kontrollwechsel.
Kündigung durch Anleihegläubiger. Für die Inhaber der Teilschuldverschreibungen ist das Recht auf ordentliche und außerordentliche Kündigung der Anleihe ausgeschlossen.
Kündigung durch Anleihegläubiger. 13 Termination by Noteholders
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