Kapazität Musterklauseln

Kapazität. Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetrei- bers in m³/h (Vn) bzw. kWh/h ausgedrückt wird.
Kapazität. (1) Die Vertragsparteien arbeiten zur wirksamen Durchführung dieses Protokolls in Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem in den am wenigsten entwickelten Staaten und den kleinen Inselstaaten, sowie in Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen beim Aufbau und Ausbau von Kapazitäten sowie bei der Stärkung personeller Mittel und institutioneller Kapazitäten zusammen; diese Zusammenarbeit erfolgt auch über bestehende weltweite, regionale, subregionale und nationale Einrichtungen und Organisationen. In diesem Zusammenhang sollen die Vertragsparteien die Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen einschließlich Nichtregierungsorganisationen und des privaten Sektors erleichtern. (2) Dem Bedarf von Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, vor allem demjenigen der am wenigsten entwickelten Staaten und der kleinen Inselstaaten, sowie der Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen an finanziellen Mitteln im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens wird im Hinblick auf den Aufbau und Ausbau von Kapazitäten zur Durchführung dieses Protokolls uneingeschränkt Rechnung getragen. (3) Als Grundlage für geeignete Maßnahmen zur Durchführung dieses Protokolls sollen Vertragsparteien, die Entwick- lungsländer sind, vor allem die am wenigsten entwickelten Staaten und die kleinen Inselstaaten, sowie Vertragsparteien mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen ihre nationalen kapazitätsbezogenen Bedürfnisse und Prioritäten durch Selbstbewertungen der nationalen Kapazität feststellen. Dabei sollen diese Vertragsparteien die kapazitätsbezogenen Bedürfnisse und Prioritäten der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und einschlägigen Betroffenen, wie von diesen festgestellt, unter besonderer Berücksichtigung kapazitätsbezogener Bedürfnisse und Prioritäten der Frauen, unterstützen. (4) Zur Unterstützung der Durchführung dieses Protokolls können sich der Aufbau und Ausbau von Kapazitäten unter anderem auf folgende Schlüsselbereiche richten: a) die Kapazität zur Durchführung dieses Protokolls und zur Einhaltung der sich aus ihm ergebenden Verpflichtungen; b) die Kapazität zur Aushandlung einvernehmlich festgelegter Bedingungen; c) die Kapazität zur Ausarbeitung, Durchführung und Durchsetzung innerstaatlicher Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder politischer Maßnahmen für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile und d) die Kapazität von Staate...
Kapazität. Der maximale Lastfluss, der in Norm-Kubikmetern pro Zeiteinheit oder in Energieeinheiten pro Zeiteinheit ausgedrückt wird, auf den der Netznutzer gemäß den Bestimmungen des Transportvertrags Anspruch hat.
Kapazität. Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt, die in kWh/h ausge- drückt wird.
Kapazität. (1) In der Berechnung der Mindestanzahl der Sitzplätze werden Klappsitze mit ein- bezogen. (2) Das Fassungsvermögen der Stehplätze wird mit 4 Personen pro m² veranschlagt.
Kapazität. 4.1 Die Größe der Tagesstätte richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den angebotenen Aktivitäten. Im Regelfall sollten 20 ständig belegbare Plätze vorgehalten werden. 4.2 Die Tagesstätten erfassen ihre Besucher täglich in Listenform (Mindestinhalt: Vor- und Nachname, Anwesenheitszeit in Stunden, Unterschrift des Besuchers, in Ausnahmefällen kann die Unterschrift auch in Vertretung geleistet werden). Der Nachweis über die Inanspruchnahme der Tagesstätte ist vierteljährlich nach einem einheitlichen Muster zu erbringen und ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Quartals einzureichen. Der Nachweis enthält monatlich zusammengefasste Angaben zu den Besuchern (Name, Anzahl der Besuche, Besuchsstunden). Der Bezirk Niederbayern behält sich eine Prüfung der von der Tagesstätte zu führenden (täglichen) Anwesenheitslisten vor. 4.3 Bei einer auf 20 Plätze ausgerichteten Tagesstätte sind in einem Monat mindestens 800 Besuchsstunden nachzuweisen. Abzustellen ist dabei auf volle Stundenwerte mit tatsächlicher Anwesenheit des Besuchers. Wahlweise können Besuchsstunden auch in Einheiten zu 30 Minuten erfasst werden. Bei beiden Varianten ist kein Aufrunden der Zeitwerte möglich. Um dem Ziel einer regelmäßigen Tagesstrukturierung gerecht zu werden, sind je Besucher mindestens 10 Besuche pro Monat jeweils über mehrere Stunden anzustreben. Mitentscheidend sind dabei die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Besuchers. Die Häufigkeit der Besuche und die Dauer des Aufenthaltes in der Tagesstätte wird über eine einheitliche Jahresstatistik anonym dargelegt. 4.4 Ist eine Tagesstätte auf weniger oder mehr als 20 Plätze ausgerichtet, verringern bzw. erhöhen sich die erforderlichen Besuchsstunden im entsprechenden Verhältnis. 4.5 Sofern im Ausnahmefall in einem Monat die vereinbarte Mindeststundenzahl nicht erreicht wird, kann die Differenz in anderen Monaten durch Nutzung der Kapazitäten über die vereinbarte Platzzahl bzw. durch Berücksichtigung von Besuchsstunden über der Mindeststundenzahl hinaus, ausgeglichen werden. Hierzu können Besucherzahlen (Besuchsstunden) in den vorausgegangenen bzw. in den folgenden sechs Monaten herangezogen werden. In den ersten drei Monaten nach Eröffnung der Tagesstätte ist eine Unterschreitung der Besucherzahl ohne Ausgleich in den Folgemonaten möglich. 4.6 Wird die vereinbarte Mindeststundenzahl nicht erreicht und kann sie auch nicht durch Mehrleistung in anderen Monaten ausgeglichen werden, ist eine anteilige Kürzung des Zusc...
Kapazität. (1) In der Berechnung der Mindestanzahl der Sitzplätze werden Klappsitze mit ein- bezogen. (2) Fassungsvermögen der Stehplätze wird mit 4 Personen pro m² veranschlagt Tab. 1 Kapazitätsvorgaben Fahrzeugtyp Mindestanzahl Fahrgastplät- ze * Basisfahrzeug Mindestanzahl Sitzplätze (inkl. Klapp- sitze) verlängere / weitere SNF Mindestanzahl Sitzplätze (inkl. Klapp- sitze) SL 60 32 30 GL entfällt – für das Bündel G nicht relevant Midibus 45 25 23 Kleinbus 25 10 – (3) Bei Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien können die Kapazitätsvor- gaben gem. Tab. 2 reduziert werden. In technisch begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der ATO auch eine weitere Reduzierung der Mindestanzahl an Fahrgast- bzw. Sitzplätzen erfolgen.
Kapazität. 9.1 Vor jeder Auftragsannahme hat der Lieferant zu prüfen, ob bei seinen Lieferungen Versorgungssicherheit mit gewährleistet ist. 9.2 Der Lieferant bestätigt, dass er in der Lage ist, die erforderlichen Kapazitäten si- cherzustellen, um die Mengen inklusive Vorschaumengen erfüllen zu können. Der Lieferant sichert auf Basis der Vorschaumengen eine Kapazität von +/-15 %, in- nerhalb von 5 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) zu.
Kapazität. Um die auf der Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, die im eigenen Namen handelt oder eine juristische Person vertritt, volljährig, geschäftsfähig und fähig sein, die Website in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Der Käufer ist für die Nutzung der Website sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen Dritter, einschließlich Minderjähriger, finanziell verantwortlich. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Genauigkeit der gemachten Angaben. Eine betrügerische oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufende Nutzung der Website kann dazu führen, dass INTERPARKING FRANCE jederzeit den Zugang zu den auf der Website angebotenen Dienstleistungen verweigert, auch wenn letztere die Bestellung bestätigt hat. INTERPARKING FRANCE bleibt es unbenommen, vor den zuständigen Gerichten rechtliche Schritte einzuleiten.
Kapazität. Im Innenbereich stehen auf einer Fläche von 145 m² rd. 70-80 Sitzplätze zur Verfügung. Der am Rande einer Begegnungszone gelegene Gastgarten umfasst in der derzeitigen Planung rd. 100 Sitzplätze. Ein weiterer Ausbau des Gastgartens ist möglich.