Kapitalmaßnahmen Musterklauseln

Kapitalmaßnahmen. (1) Soweit bezüglich Wertpapieren, auf die sich noch nicht erfüllte FWB-Geschäfte beziehen, Kapitalmaßnahmen gemäß Absatz 2 durchgeführt werden, wird die Eurex Clearing AG im Rahmen des Clearing solcher Geschäfte im Verhältnis zu ihren Clearing-Mitgliedern diese Maßnahmen auf Einzelgeschäftsbasis wie nachfolgend geregelt abwickeln. Die Valuta der erforderlichen Belastungen und Gutschriften auf den Konten betroffener Clearing- Mitglieder, wird anhand der von der Clearstream Banking AG, Frankfurt/M. festgelegten und veröffentlichten Stichtagen ermittelt. Mangels anderweitiger Vereinbarungen oder Regelungen insbesondere in Absatz 2 sind Wertpapiere mit den Rechten und Pflichten zu übertragen, die bei Geschäftsabschluss bestanden. (2) Art der Kapitalmaßnahmen: a) Dividenden- und Bonuszahlungen Fallen Dividenden, Bonuszahlungen oder sonstige Barausschüttungen an, werden diese von der Eurex Clearing AG bei Fälligkeit vom Verkäufer der Aktien eingezogen und an den Käufer der Aktien übertragen. Die Verbuchung dieser Zahlungen erfolgt über die RTGS-Konten, die euroSIC-Konten oder die entsprechenden Fremdwährungskonten. Alle Zahlungen haben unter Einhaltung der jeweils gültigen Steuergesetze zu erfolgen. b) Gewährung zusätzlicher Rechte Werden auf Aktien Bezugsrechte oder vergleichbare Rechte gewährt, ist das aufgrund noch nicht erfüllter FWB-Geschäfte lieferpflichtige Clearing-Mitglied verpflichtet, diese Rechte in Abhängigkeit von dem von der Clearstream Banking AG festgelegten Stichtag an die Eurex Clearing AG zu übertragen. Die Eurex Clearing AG ist berechtigt, diese Rechtsübertragung im Namen des betroffenen Clearing-Mitgliedes zu veranlassen. Sodann wird die Eurex Clearing AG dem aufgrund noch nicht erfüllter FWB-Geschäfte jeweils berechtigten Clearing-Mitgliedes die ihr übertragenen Rechte an dem vorgenannten Stichtag gutschreiben. Dies gilt für Teilrechte entsprechend. c) Umtauschangebote Wird Aktionären der Umtausch von Altaktien in neue Aktien, Aktien einer anderen Aktiengesellschaft, andere Wertpapiere und / oder ein Barausgleich angeboten, wird die Eurex Clearing AG bezüglich der von Clearing-Mitgliedern ihr gegenüber noch nicht erfüllten FWB-Geschäfte ihrerseits an die von der Eurex Clearing AG zu beliefernden Clearing-Mitglieder die entsprechenden Altaktien einschließlich der am Erfüllungstag noch bestehenden Wahlrechte übertragen. d) Sonstige Kapitalmaßnahmen Wird eine Kapitalmaßnahme durchgeführt, die durch die vorstehenden Bestimmungen nicht geregel...
Kapitalmaßnahmen. Kapitalmaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 werden von der Eurex Clearing AG hinsichtlich der betreffenden UNTERLIEGENDEN WERTPAPIERE durchgeführt.
Kapitalmaßnahmen. Im Falle von Kapitalmaßnahmen in Bezug auf Aktien gelten für Fractional Shares folgende Bedingungen:
Kapitalmaßnahmen. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen von DEGIRO kann der Kunde in ein Spektrum an Finanzinstrumenten gehandelt an unterschiedlichen Märkten anlegen. DEGIRO ist bestrebt, dem Kunden relevante Informationen zu Kapitalmaßnahmen oder andere Informationen über den Webtrader oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die von DEGIRO bereitgestellten Informationen nicht immer aktuell oder vollständig sein müssen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Entwicklungen in Bezug auf die platzierten Orders und in Bezug auf die Finanzinstrumente, in die der Kunde investiert, genau zu verfolgen und DEGIRO rechtzeitig Anweisungen zu erteilen. Falls der Kunde es versäumt, in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Übernahmen, Wahldividenden, Claims und anderen Rechten, die an eine zeitliche Frist gebunden sind, DEGIRO rechtzeitig Anweisungen zu erteilen, kann DEGIRO Maßnahmen ergreifen, von denen DEGIRO davon ausgeht, dass Sie dem Interesse ihrer Kunden am besten entsprechen. Für weitere Informationen verweist XXXXXX den Kunden zudem auf das Dokument „Kapitalmaßnahmen, Verfalltermine und administrative Abwicklung“.
Kapitalmaßnahmen. Im Falle von Kapitalmaßnahmen auf zugrundeliegende Basiswerte, deren Belieferung noch nicht erfolgt ist, gelten die Regelungen gemäß Kapitel V Ziffer 2.3 entsprechend.
Kapitalmaßnahmen. (siehe Anhang 28 [ Leitfaden Durchführung von Kapitalmaßnahmen])
Kapitalmaßnahmen. 13.1 Du: (i) erkennst hiermit an und stimmst zu, dass wir nicht verpflichtet sind, Dich über Kapitalmaßnahmen zu informieren, selbst wenn wir davon Kenntnis erlangen, (ii) verzichtest hiermit unwiderruflich auf dein Recht, Kapitalmaßnahmen zu ergreifen, die vom Inhaber der Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer du infolge der Nutzung unserer Dienstleistungen bist, ergriffen werden können, und (iii) stimmst hiermit zu, dass wir hinsichtlich dieser Kapitalmaßnahmen nach eigenem Ermessen handeln können (was unter anderem auch beinhalten kann, dass wir keine Maßnahmen ergreifen). Falls wir dich über eine Kapitalmaßnahme informieren, können aus diesen Informationen oder aus der Tatsache, dass wir dich informiert haben, keine Rechte abgeleitet werden. Weitere Informationen zum Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind in den Produktinformationsblättern zu Kapitalmaßnahmen, Ablauf und Verwaltungsmaßnahmen zu finden. 13.2 BUX wird gegebenenfalls Steuern im Zusammenhang mit der Barausschüttung und/oder Bargeldumstrukturierung einbehalten. Dies ist in den Produktinformationsblättern näher beschrieben. 13.3 BUX wird die Stimmrechte an Wertpapieren, die wir für einen Kunden verwalten, nicht ausüben. Auf deine Anfrage wird BUX versuchen, für dich das Recht zu erhalten, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das mit den in deinem Konto verwahrten Wertpapieren verbundene Stimmrecht auszuüben. Aktienbruchteile existieren nur in der internen BUX-Verwaltung. Daher wird BUX zum Zwecke der Bestimmung der für das Stimmrecht maßgeblichen Anteile auf die nächste ganze Aktie abrunden.
Kapitalmaßnahmen. DEGIRO wird den Kunden über relevante Kapitalmaßnahmen entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten informieren. DEGIRO wird den Kunden unverzüglich die Informationen über freiwillige Kapitalmaßnahmen übermitteln, die DEGIRO von Emittenten oder von ihrer Lagerstelle/Prime Broker erhält und die es dem Kunden ermöglichen, Rechte aus Wertpapieren auszuüben, die der Kunde im Bestand hält. DEGIRO wird dem Kunden diese Informationen und die Fristen für die möglichen Optionen per E-Mail oder über die Handelsplattform zur Verfügung stellen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, DEGIRO rechtzeitig zu instruieren. Wenn der Kunde keine rechtzeitigen Anweisungen für freiwillige Kapitalmaßnahmen (wie z. B. Übernahmekäufe und optionale Dividenden) erteilt, wird DEGIRO mit der vom jeweiligen Emittenten für diese Kapitalmaßnahme festgelegten Standardoption fortfahren. Für weitere Informationen verweist XXXXXX den Kunden auf das Dokument Kapitalmaßnahmen in den Informationen zu Wertpapierdienstleistungen.
Kapitalmaßnahmen. Bei Kapitalmaßnahmen informiert die Depotbank den Kunden grundsätzlich auf elektronischem Wege (elektronisches Postfach). Soweit erforderlich informiert der Kunde den Anlagever- mittler im gesicherten Bereich seines Accounts über die Ausübung etwaiger ihm zustehender Wahlrechte.