Haftung des Kontoinhabers Musterklauseln

Haftung des Kontoinhabers. 1.11.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. 1.12.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegan- genen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kontoinhaber für den hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschul- den trifft.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der digitalen Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährig- keit des Karteninhabers gültig ist.
Haftung des Kontoinhabers. 1.10.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. VB0KA2010D (c) ÖGV-Nur zur Verwendung für Mitglieder des ÖGV. Nach viermaliger Falscheingabe des persönlichen Codes in Folge ist die Bezugskarte für den aktuellen Kalendertag gesperrt. In der Folge sind noch drei Eingabeversuche möglich, bei jeder Falscheingabe erfolgt jeweils eine Sperre für den aktuellen Kalendertag. Ist auch beim letzten Versuch die Eingabe des persönlichen Codes falsch, wird die Karte eingezogen. Nach einmaliger richtiger Eingabe des persönlichen Codes sind alle Funktionen der Karte wieder vollständig hergestellt.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Bei Gemein- schaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solida- risch. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfalts- pflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Ver- schuldens des Karteninhabers betraglich bis zu den vereinbarten Konto-/Kartenlimits.
Haftung des Kontoinhabers. 1.10.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinha- bers.
Haftung des Kontoinhabers. 1.13.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Ver- wendung der Debitkarte, auch im Rahmen des Master- card® Identity Check™-Verfahrens bei Kartenzahlungen im Fernabsatz, erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninha- ber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhän- gig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjäh- rigkeit des Karteninhabers gültig ist.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der BTV Sparkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.