Haftung des Kontoinhabers. 1.8.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
1.8.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.
Haftung des Kontoinhabers. 1.12.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
1.12.2. Unternehmer bzw. juristische Personen haften für Xxxxxxx, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Richtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber der Karte, die zum Konto des Unternehmers bzw. der juristischen Person ausgegeben wurde, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.
Haftung des Kontoinhabers. (1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegan- genen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Authentifizierungselements oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungselements, haftet der Kontoinhaber für den hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschul- den trifft.
(2) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz (1) verpflichtet, wenn • es ihm nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungselements vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken oder • der Verlust des Authentifizierungselements durch einen Angestellten, einen Agenten, eine Zweigniederlassung/Zweigstelle eines Zahlungsdienstleisters oder eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Bank ausgelagert wurden, verursacht worden ist.
(3) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen und hat der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt oder seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, trägt der Kontoinhaber abweichend von Absatz (1) und (2) den hier- durch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er eine seiner unter Ziffer 5 aufgeführten Sorgfaltspflichten verletzt hat.
(4) Abweichend von Absatz (1)–(3) ist der Kontoinhaber nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank eine starke Kundenauthentifizierung nicht verlangt hat. Eine starke Kundenauthentifizierung erfordert insbesondere die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen. Der Kon- toinhaber haftet jedoch, wenn er in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
(5) Hat die Bank die Möglichkeit, eine Sperranzeige gemäß Ziffer 7. vorzunehmen, nicht durch geeignete Mittel sichergestellt und konnte der Kontoinhaber eine Sperre aus diesem Grunde nicht durchführen, ist er nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, es sei denn, der Kontoinhaber hat in betrügerischer Absicht gehandelt.
(6) Sobald die Bank eine Sperranzeige des Kontoinhabers erhalten hat, haftet sie für alle danach durch nicht autorisierte Online-Banking-Verfügungen entstehende Schäden. Die Haftung der Bank ist ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
(7) Beruhen die eine...
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der BTV Sparkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninhaber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der digitalen Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährig- keit des Karteninhabers gültig ist.
Haftung des Kontoinhabers. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der digitalen Debitkarte auf mobilen Endgeräten erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.
Haftung des Kontoinhabers. 1.10.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinha- bers.
1.10.2. Sofern der Karteninhaber die Bezugskarte einem Dritten überlässt oder sofern die Bezugskarte dem Karteninha- ber abhanden kommt und ein unberechtigter Dritter infolge einer Sorgfaltswidrigkeit des Karteninhabers Kenntnis vom persönlichen Code erlangt, trägt der Kontoinhaber bis zur Wirksamkeit der Sperre der Bezugskarte alle Folgen und Nachteile infolge der missbräuchlichen Verwendung der Bezugskarte im Rahmen seiner vereinbarten Limits. Hat ein Karteninhaber, der Verbraucher ist, seine Sorgfaltspflichten nur leicht fahrlässig verletzt (ist ihm also eine Sorg- faltswidrigkeit unterlaufen, die auch bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kontoinhabers beim Karten-Service auf den Betrag von EUR 150 beschränkt.
1.10.3. Für Xxxxxxx, die durch Manipulation Dritter an Geldausgabeautomaten oder an Bezugskarten verursacht wurden, haftet der Kontoinhaber nicht, soweit ihn oder den Karteninhaber keine Sorgfaltswidrigkeiten treffen, welche die Mani- pulation ermöglicht haben.
1.10.4. Ab der Wirksamkeit einer Sperre der Bezugskarte haftet der Kontoinhaber nicht mehr, außer der Karteninhaber hat die missbräuchliche Verwendung der Bezugskarte in betrügerischer Absicht ermöglicht.
1.10.5. Unternehmer haften für Xxxxxxx, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien fest- gelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.
Haftung des Kontoinhabers. 1.13.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Ver- wendung der Debitkarte, auch im Rahmen des Master- card® Identity Check™-Verfahrens bei Kartenzahlungen im Fernabsatz, erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninha- ber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhän- gig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Debitkarte geschlossen wurde, wegen der Minderjäh- rigkeit des Karteninhabers gültig ist.
1.13.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kredit- institut aus der Verletzung der in diesen Besonderen Be- dingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschul- dens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt
Haftung des Kontoinhabers. 1.10.1 Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninhaber zwar das 7. aber noch nicht 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Bezugskarte geschlossen wurde, wegen der Minderjährigkeit des Karteninhabers ungültig ist. Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die, im Zusammenhang mit der/den Bezugskarten entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch.
1.10.2 Kontoinhaber, die keine Verbraucher sind, haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Nicht-Verbrauchers ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.