Common use of Kasko Clause in Contracts

Kasko. > Kollisionskasko Schäden durch Kollision und Zerkratzen des Fahrzeuges (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko) > Teilkasko Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen und Bespritzen, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren, Diebstahl, Erdbeben oder vulkanischen Erup- tionen entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fäl- len auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges. Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Wagen ver- ursacht werden > Scheinwerfer Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten > Mitgeführte persönliche Sachen Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen > Sicherheitsbaustein Eigenschäden Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder Motorfahr- zeugen, die durch Sie als Fahrzeughalter oder eine mit Ihnen im selben Haushalt lebende Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht worden sind > Sicherheitsbaustein Sorglos – Grobfahrlässigkeit: Die Basler verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetz- lich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. Die Basler verzichtet nicht auf das Rückgriffs- und Kürzungs- recht, wenn der Lenker das Ereignis in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand oder durch massive Geschwindigkeits- übertretung (Raserei) verursacht hat. Es werden in diesen Fäl- len auch keine Leistungen für eine psychologische Betreuung oder ein Fahrsicherheitstraining erbracht. – Kleiderschäden – Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten – Psychologische Betreuung nach einem schweren Verkehrsun- fall – Kostenübernahme für ein Fahrsicherheitstraining oder Fahrlek- tionen nach einem schweren Verkehrsunfall > Assistance Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicherten Fahrzeu- ges, Organisation und Bezahlung der Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwendigen Übernachtungen sowie des Rück- transportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges.

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Samples: media-bpfweb.mpsa.com, psu.ch

Kasko. > Kollisionskasko Schäden durch Kollision Kollision, Zerkratzen und Zerkratzen Bemalen des Fahrzeuges (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko) > Teilkasko Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen und BespritzenBe- schädigung, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren, DiebstahlDieb- stahl, Erdbeben oder vulkanischen Erup- tionen Eruptionen entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fäl- len Fällen auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges. Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Wagen ver- ursacht werden > Scheinwerfer Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten > Mitgeführte persönliche Sachen Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Fahr- zeug oder mit dem Motorrad mitführen > Sicherheitsbekleidung für Motorradfahrer Schäden an Helmen, Schutzanzügen und Kombi, einschliesslich Protektoren, Stiefel und Handschuhe > Mietwagenkosten Mietwagenkosten, wenn Ihr Fahrzeug mitführen infolge eines Kaskoscha- dens vorübergehend nicht benutzbar ist > Sicherheitsbaustein Eigenschäden Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder Motorfahr- zeugen, die durch Sie als Fahrzeughalter oder eine mit Ihnen im selben Haushalt lebende Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht worden sind > Sicherheitsbaustein Sorglos «Sorglos» – Grobfahrlässigkeit: Die Basler verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetz- lich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. Die Basler verzichtet nicht auf das Rückgriffs- und Kürzungs- recht, wenn der Lenker das Ereignis in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand oder durch massive Geschwindigkeits- übertretung (Raserei) verursacht hat. Es werden in diesen Fäl- len auch keine Leistungen für eine psychologische Betreuung oder ein Fahrsicherheitstraining erbracht. erbracht.‌‌‌‌‌‌ – Kleiderschäden und Fahrzeugreinigung – Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten – Psychologische Betreuung nach einem schweren Verkehrsun- fall – Kostenübernahme für ein Fahrsicherheitstraining oder Fahrlek- tionen Fahr- lektionen nach einem schweren Verkehrsunfall > Assistance Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicherten Fahrzeu- ges, Organisation und Bezahlung der Heim- oder Weiterreise Heimreise für alle Insassen, der notwendigen Übernachtungen sowie des Rück- transportes Rücktransportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges.

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Kasko. > Kollisionskasko Schäden durch Kollision und Zerkratzen des Fahrzeuges (Teil- und Kollisionskasko = Vollkasko) > Teilkasko Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Bemalen und Bespritzen, Glasbruch, MarderbissBissen von Mardern oder anderen Nagetieren, Kollision mit Tieren, Diebstahl, Erdbeben oder vulkanischen Erup- tionen Eruptionen entstehen. Falls notwendig notwen- dig übernehmen wir in diesen Fäl- len Fällen auch die Kosten für die Bergung Ber- gung des Fahrzeuges. Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Wagen ver- ursacht werden > Scheinwerfer Leuchten und Assistenzsysteme Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten Blinkleuchten, Seitenspie- geln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme sowie an zugelassenen Rundumleuchten (z.B. Blaulicht). > Mitgeführte persönliche Sachen Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen > Sicherheitsbaustein Eigenschäden Schäden an Ihnen gehörenden Sachen, Gebäuden oder Motorfahr- zeugen, die durch Sie als Fahrzeughalter oder eine mit Ihnen im selben Haushalt lebende Person beim Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht worden sind > Sicherheitsbaustein Sorglos – Grobfahrlässigkeit: Die Basler verzichtet bei grobfahrlässiger Verursachung des versicherten Ereignisses auf das ihr gesetz- lich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. Die Basler verzichtet nicht auf das Rückgriffs- und Kürzungs- recht, wenn der Lenker das Ereignis in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand oder durch massive Geschwindigkeits- übertretung (Raserei) verursacht hat. Es werden in diesen Fäl- len auch keine Leistungen für eine psychologische Betreuung oder ein Fahrsicherheitstraining erbracht. – Kleiderschäden – Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten – Psychologische Betreuung nach einem schweren Verkehrsun- fall Verkehrsunfall – Kostenübernahme für ein Fahrsicherheitstraining oder Fahrlek- tionen nach einem schweren Verkehrsunfall > Assistance Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicherten Fahrzeu- ges, Organisation und Bezahlung der Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwendigen Übernachtungen sowie des Rück- transportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges.

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