Kaufrecht Musterklauseln

Kaufrecht. Der Kunde hat während der gesamten Vertragsdauer jederzeit das Recht, die Ladestation von WWZ käuflich zu erwerben. WWZ unterbreitet ihm in diesem Fall ein Kaufangebot.
Kaufrecht. Im Falle des ganzen oder teilweisen Entzugs der Selbstverwaltung einer Vertragspartei entsteht zugunsten der anderen Vertragspartei ein Kaufrecht nach den Modalitäten von Ziff. 5.1.
Kaufrecht. 1. Was ist ein Kaufvertrag und wo ist er geregelt?
Kaufrecht. 2.1. Der Kaufrecht nach schweizerischem OR 2.1.1. Der Grundstückkauf 2.1.1.1. Anwendungsbereich 2.1.1.2. Besonderheiten der Immobilienübertragung 2.1.1.2.1. Eintragung in das Grundbuch Das Eigentum geht mit Eintragung ins Grundbuch2 auf den Erwerber über. Die sachenrechtliche Verfügung ist eine einseitige, schriftliche Erklärung des Veräusserers gegenüber dem Grundbuchamt3.
Kaufrecht. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Kaufrecht. Xxxxx Xxxxxx, Landesverband Bayerischer Bauinnungen Das neue Recht gilt für alle BGB-Verträge, die ab dem Xxxxx Xxxxxx, Landesverband Bayerischer Bauinnungen
Kaufrecht. 17 Falls eine Partei in Konkurs fällt oder sich in Nachlassliquidation befindet, steht den anderen Ver- tragsparteien im Verhältnis ihres Aktieneigentums mit dem Eintritt eines solchen Ereignisses ein Kaufrecht an sämtlichen Aktien der vom Ereignis betroffenen Partei zu. In diesem Fall gilt der Kaufrechtsfall als vor dem Zeitpunkt als vor dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung als eingetreten. Eine teilweise Kaufrechtsausübung durch eine Partei ist ausgeschlossen. 18 Verzichtet eine Partei auf die Ausübung ihres Kaufrechts, so geht das entsprechende Kaufrecht auf die Gesellschaft über und diese kann im entsprechenden Umfang die kaufrechtsbelasteten Aktien erwerben. 19 Durch die Ausübung des Kaufrechts kauft die ausübende Partei und die vom Ereignis betroffene Partei verkauft der ausübenden Partei sämtliche von ihr gehaltenen Aktien er Gesellschaft. Die Parteien geben für diesen Fall durch Unterzeichnung dieses Aktionärsbindungsvertrags unwider- ruflich und bedingungslos sämtliche Erklärungen ab, die für den Vollzug des Kaufs notwendig sein könnten. 20 Der Kaufpreis bei der Ausübung des Kaufrechts entspricht dem limitierten Kaufpreis bei der Aus- übung des vorhandrechts gemäss Artikel 3 hiervor. Falls keine Einigung über den Kaufpreis er- zielt wird, hat eine anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diesen Kaufpreis entsprechend zu ermitteln. 21 Xxxx eine dazu berechtigte Partei von ihrem Kaufrecht Gebrauch machen, hat sie innert 30 Tagen seit sie vom Eintritt des Kauffalls erfahren hat, schriftlich eine Unternehmensbewertung beim Ver- waltungsratspräsidenten der Gesellschaft zu verlangen, falls keine Einigung über den Kaufpreis erzielt wird. Die Ausübung des Kaufrechts muss innerhalb von drei Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe des aktuellen Unternehmenswerts gemäss Gutachten der anerkannten Wirtschafts- prüfungsgesellschaft schriftlich der kaufrechtsbelasteten Partei mitgeteilt werden. Die nicht frist- gerechte Zustellung einer solchen Erklärung bedeutet Verzicht auf das Kaufrecht. 22 Für die Bezahlung des Kaufpreises wird dem Erwerber eine Zahlungsrist von 90 Tagen einge- räumt. Die Übertragung der Aktien hat Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises zu erfol- gen.

Related to Kaufrecht

  • Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 14.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht. 14.2 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 4.1 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 4.2 Auf ein nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden Zurückbehaltungsrecht kann sich der Besteller nicht berufen.

  • Nutzungsrecht 1. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das Produkt mittels Telekommunikation über das Internet zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem Produkt verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an dem Produkt, der Softwareanwendung oder der Betriebssoftware erhält der Kunde nicht. 2. Soweit der Anbieter während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Der Anbieter ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Produkt über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das Produkt oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software durch diese ausgeschlossen ist. 5. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer mitzuteilen, insbesondere dessen Namen und Anschrift. 6. Wird die vertragsgemäße Nutzung des Produkts ohne Verschulden des Anbieters durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Anbieter berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Anbieter wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

  • Aufrechnung, Zurückbehaltung Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

  • Zurückbehaltungsrecht Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

  • Aufrechnungsverbot Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungs- unfähig ist.

  • Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Ver- anstaltung auf dem gesamten Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxx Xxxxxx. Den Anord- nungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Zutrittsrecht Anschlussnutzer und Anschlussnehmer haben dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag oder nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Europäische Netzkodizes, EnWG, EEG oder KWKG), insbesondere zur Unterbrechung und Trennung des Anschlusses oder zur Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie zur Ausübung des Messstellenbetriebs einschließlich der Messung, erforderlich ist.