Common use of Kautionsleistung im Ausland Clause in Contracts

Kautionsleistung im Ausland. 1. Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Europäischen Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer in jedem Versicherungsfall den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von maximal EUR 50.000,--, maximal jedoch das Zweifache für alle Schäden eines Versicherungsjahres, zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Kautionsleistung im Ausland. 1. 7.1 Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Europäischen europäischen Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer in jedem Versicherungsfall den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von maximal EUR 50.000,--50.000 EUR, maximal jedoch das Zweifache für alle Schäden eines Versicherungsjahres, zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Kautionsleistung im Ausland. 1. Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Europäischen Ausland europäischen Aus­ land durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegenhinterlegt, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer in jedem Versicherungsfall Ver­ sicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zur zu einer Höhe von maximal EUR 50.000,--, maximal jedoch das Zweifache für alle Schäden eines Versicherungsjahres, 100.000 Euro zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung Schadenersatz­ zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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Kautionsleistung im Ausland. 1. Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Europäischen Ausland europäischen Aus- land durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegenhinterlegt, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer in jedem Versicherungsfall Ver- sicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zur zu einer Höhe von maximal EUR 50.000,--, maximal jedoch das Zweifache für alle Schäden eines Versicherungsjahres, 100.000 Euro zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung Schadenersatz- zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.

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