Kautionszahlung Musterklauseln

Kautionszahlung. Haben Sie oder eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer im Umfang dieses Vertrags versicherten gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadenersatz, sind wir oder die versicherte Person verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von bis zu drei einzeln vermieteten, gewerblich genutzten Räumen und Garagen. Haben Sie mehr als drei Räume oder Garagen vermietet, entfällt der Versicherungsschutz. Versicherungsschutz können Sie dafür gesondert mit uns vereinbaren.
Kautionszahlung. Der Mieter ist bei Übergabe des Floßes zur Zahlung einer Kaution in Höhe von 500 € verpflichtet, die in bar zu hinterlegen ist. Die Kaution entspricht der Eigenbeteiligung für die Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalls oder Schadens und wird im Schadenfall dafür einbehalten. Kleinere Schäden werden ggfs. direkt mit der Kaution verrechnet. Die Kautionshöhe kann durch Zahlung einer Haftungspauschale verringert werden. In diesem Fall übernimmt Eider-Tours die Differenz zu den 500 EUR der Eigenbeteiligung im Falle eines Unfalls. Die Haftungspauschale wird nicht zurückerstattet, da Eider-Tours einen erheblichen Teil des Haftungsrisikos trägt. Die Kautionshöhe mindert sich bei Zahlung einer Pauschale wie folgt: • Pauschale von 10 € mindert die Kaution auf 350 € • Pauschale von 20 € mindert die Kaution auf 250 € • Pauschale von 30 € mindert die Kaution auf 150 € • Pauschale von 60 € mindert die Kaution auf 0 € (Ausschließlich im Sorglospaket enthalten) Wird das Floß vollständig gem. Checkliste und gereinigt (Zustand entsprechend wie bei Übergabe des Floßes von Eider-Tours an den Mieter) zurückgegeben, so erhält der Mieter seine geleistete Kaution in voller Höhe zurück.
Kautionszahlung. Haben Sie oder eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterle- gen, da Ihr Tier im Ausland einen Schaden verursacht hat, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung. Wir leisten nur dann, wenn Sie keine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag erhalten haben. Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leis- tende Schadenersatz, sind Sie oder die versicherte Person verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Unsere Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Kautionszahlung. Spätestens bei Übernahme des Fahrzeuges ist eine Kaution in Höhe von 1000 € bzw, 750 € ( 750 € Pössl 2Win R ) in Bar zu zahlen, Die Kaution kann auch per Überweisung im Vorfeld unter Angabe des Verwendungszwecks gezahlt werden. Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, welches als Grundlage für die Rückgabe und eventuell entstandene Schäden gilt. Wird das Fahrzeug ohne neue Mängel zurückgegeben, erfolgt die Rückzahlung der Kaution in Bar. Das Mindestalter des Fahrzeugführers muss 27 Jahre betragen. Der Fahrzeugführer muss mindestens 3 Jahre im Besitz einer für das Fahrzeug notwendigen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter, bzw. von Personen die im Mietvertrag eingetragen sind geführt werden.
Kautionszahlung. Bei Abholung des Fahrzeugs ist eine Kaution zu zahlen. Die Kaution dient als Sicherheit für zusätzliche Mietkosten sowie vom Mieter verschuldete Schäden am Fahrzeug oder Anhänger Die Höhe der Kaution ist je nach Mietdauer unterschiedlich. Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind. Bei Rückgabe außerhalb der möglichen Rückgabe Zeiten, wird die Kaution bis zur Kontrolle des Fahrzeuges oder des Anhängers einbehalten. Der Mieter hat die Möglichkeit die Kaution in Bar abzuholen oder der Vermieter überweist die Kaution (Bankdaten sind hierfür erforderlich) Die Waurich oHG nutz Ihre personenbezogenen Daten, die direkt von Ihnen erhoben wurden, einschließlich der Einzelheiten zu jedem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, zweckgebunden für die Abwicklung des Mietverhältnisses und auch des Zahlungsanspruches, zur Prüfung Ihrer Identität und zur Betrugsüberwachung und für weitere Fragen vor, während und nach Beendigung der Fahrzeugmiete. Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie online unter xxx.xxxxxxx.xxx Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt 1000,00 €

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.