Kein Verzicht. 20.1 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder eines Anspruchs durch BARTEC gilt nicht als Verzicht darauf und hat keine Auswirkung auf sonstige Rechte und Ansprü- che, sofern in den Bedingungen nicht etwas anderes festgelegt ist. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts schließt eine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder die Aus- übung eines anderen Rechts nicht aus. Ein Verzicht auf ein solches Recht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird. 20.2 Die hierin vorgesehenen Rechte oder Ansprüche sind kumulativ und schließen, sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, andere Rech- te und Ansprüche, die durch Gesetz oder durch Treu und Glauben vorgesehen sind, nicht aus. Die Geltendmachung oder Inanspruch- nahme eines Rechts oder Anspruchs aus diesem Vertrag oder aus anderen Gründen steht der gleichzeitigen Geltendmachung eines anderen geeigneten Rechts oder Anspruchs nicht entgegen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Kein Verzicht. 20.1 17.1 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung Aus- übung eines Rechts oder eines Anspruchs durch BARTEC gilt nicht als Verzicht darauf und hat keine Auswirkung auf sonstige Rechte und Ansprü- cheAnsprüche, sofern so- fern in den Bedingungen nicht etwas anderes festgelegt festge- legt ist. Die einmalige einzelne oder teilweise partielle Ausübung eines solchen Rechts schließt eine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder die Aus- übung Ausübung eines anderen Rechts nicht aus. Ein Verzicht auf ein solches sol- ches Recht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird.
20.2 17.2 Die hierin vorgesehenen Rechte oder Ansprüche sind kumulativ und schließen, sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, andere Rech- te Rechte und Ansprüche, die durch Gesetz oder durch Treu und Glauben aus Gründen der Gerechtigkeit vorgesehen sind, nicht aus. Die Geltendmachung oder Inanspruch- nahme Inanspruchnahme eines Rechts oder Anspruchs aus diesem Vertrag oder aus anderen Gründen steht der gleichzeitigen Geltendmachung eines anderen geeigneten Rechts oder Anspruchs nicht entgegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Kein Verzicht. 20.1 17.1 Ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Ausübung Aus- übung eines Rechts oder eines Anspruchs durch BARTEC gilt nicht als Verzicht darauf und hat keine Auswirkung auf sonstige Rechte und Ansprü- cheAnsprüche, sofern so- fern in den Bedingungen nicht etwas anderes festgelegt festge- legt ist. Die einmalige einzelne oder teilweise partielle Ausübung eines solchen Rechts schließt eine andere oder weitere Ausübung dieses Rechts oder die Aus- übung Ausübung eines anderen Rechts nicht aus. Ein Verzicht auf ein solches sol- ches Recht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erklärt wird.
20.2 17.2 Die hierin vorgesehenen Rechte oder Ansprüche sind kumulativ und schließen, sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, andere Rech- te Rechte und Ansprüche, die durch Gesetz oder durch Treu und Glauben aus Gründen der Gerechtigkeit vorgesehen sind, nicht aus. Die Geltendmachung oder Inanspruch- nahme o- der Inanspruchnahme eines Rechts oder Anspruchs aus diesem Vertrag oder aus anderen Gründen steht der gleichzeitigen Geltendmachung eines anderen geeigneten Rechts oder Anspruchs nicht entgegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen