Kein Verzicht. Verzichtet eine Partei auf die Durchsetzung eines der ihr im Rahmen dieser Vereinbarung zustehender Rechte, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht an sich dar und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Vereinbarung als Ganzes. Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung vergangener oder zukünftiger Verletzungen dar.
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Samples: Abonnementsvereinbarung, Data Transfer Agreement, Datenübertragungsvereinbarung
Kein Verzicht. Verzichtet eine Die Unterlassung irgendeiner Partei, Recht gem. dieser Vereinbarung durchzusetzen, oder gegen die andere Partei auf die Durchsetzung eines der ihr im Rahmen Falle irgendeiner Verletzung dieser Vereinbarung zustehender RechteMaßnahmen einzuleiten, stellt dies keinen wird nicht als Verzicht auf dieses Recht an sich dar und hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit hinsichtlich der Vereinbarung als Ganzes. Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung vergangener nachträglichen Durchsetzung der Rechte oder der nachfolgenden Maßnahmen im Fall zukünftiger Verletzungen darangesehen.
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Samples: Endbenutzer Lizenzvertrag, Endbenutzer Lizenzvertrag