Kein Verzicht. Das Zuwarten oder Aufschieben der Geltend- machung von Ansprüchen oder die Nichtaus- übung oder nur teilweise Ausübung von Rechten einer Partei bedeutet keinen Ver- zicht auf diese oder künftige Ansprüche. Ein gültiger Verzicht bedarf der schriftlichen Er- klärung durch die verzichtende Partei.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Beschaffung Und Pflege Von Standardsoftware, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Kauf Und Wartung Von Hardware, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Druck Und Digitale Medienaufträge
Kein Verzicht. Das Zuwarten oder Aufschieben der Geltend- machung Geltendmachung von Ansprüchen oder die Nichtaus- übung Nichtausübung oder nur teilweise Ausübung von Rechten einer Partei bedeutet keinen Ver- zicht Verzicht auf diese oder künftige Ansprüche. Ein gültiger Verzicht bedarf der schriftlichen Er- klärung Erklärung durch die verzichtende Partei.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen