Kirchenmusik Musterklauseln

Kirchenmusik. 3.5.1 Richtsatztabelle für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Kirchenmusik. Die Kirchenmusik ist ein wichtiges Element der Gottesdienstgestaltung und für die Außenwirkung der Kirche. Die vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten an den Kirchorten sollen nach Möglichkeit weiter bestehen bleiben und fortentwickelt werden. Bestehende sowie neu entstehende Chöre und Musikgruppen und der Einsatz von Organisten/innen müssen finanziell abgesichert bleiben. Im Dialog mit den Akteuren/innen vor Ort und mit Unterstützung des zuständigen Bezirkskantors soll eine kirchenmusikalische Konzeption für die neue Pfarrei entstehen. Die Verantwortlichen der Pfarrei weisen auf die Ausbildungsangebote des Referats Kirchenmusik regelmäßig hin und empfehlen geeignete Interessenten/innen für die Ausbildung als Organist/in, Chorleiter/in, Kinderchorleiter/in oder Bandleiter/in. Aktiv tätigen Kirchenmusiker/innen der Pfarrei wird die Teilnahme an Fortbildungskursen ermöglicht, nahegelegt und finanziert. Zu diesem Punkt ist der Gründungsvereinbarung eine Anlage beigegeben, in der die bisherigen Pfarreien die bestehenden kirchenmusikalischen Aktivitäten und Akteure benennen.
Kirchenmusik. St. Antonius, Eschhofen St. Georg, Limburg St. Hildegard, Limburg St. Jakobus Lindenholzhausen St. Johannes, Elz St. Marien, Limburg St. Xxxxxxxx, Xxxxx St. Servatius, Offheim
Kirchenmusik. Wir empfehlen, dass alle bestehenden kirchlichen Chöre, kirchlichen Instrumentalgruppen und Organistinnen / Organisten auch in der neugegründeten Pfarrei erhalten bleiben und ihre Existenz weiterhin finanziell abgesichert ist. Deren Vernetzung, Austausch und gegenseitige Unterstützung werden gefördert und geben dieser Vielfalt neue Impulse und tragen sie. Hierbei empfehlen wir, vom Angebot des Referates für Kirchenmusik (RKM) Gebrauch zu machen und den Koordinator auf Pfarreiebene zu benennen. Es gilt, den reichen Schatz der Kirchenmusik zu erhalten, zu fördern und zu pflegen. Zu besonderen Anlässen bilden sich Projektchöre und Musikgruppen. Für Neugründungen sind wir offen. Wir schöpfen das Liedgut des neuen Gotteslobes aus. Austausch und Zusammenarbeit über die einzelnen Kirchorte hinaus sind zu fördern. Die Zuständigkeit des Bezirkskantorats, wie z.B. Erteilung von Orgelunterricht bleibt von pfarrlichen Regelungen unberührt bestehen. Der Ausbildung von Organisten stehen wir positiv gegenüber und stellen unsere Kirchenräume zur Verfügung. Eine finanzielle Beteiligung an den Unterrichts- und Fortbildungskosten sollte ermöglicht werden. Sollte der Pfarrgemeinderat einen Liturgieausschuss einrichten, sind kirchenmusikalisch Aktive einzuladen.
Kirchenmusik. 4.2.4. Musiktheorie / Künstlerischer Tonsatz
Kirchenmusik. Angestrebt wird die Umwandlung des Kirchenmusik-Diplomstudiengangs in eine Bachelor- /Master-Struktur. Daneben wird ein neuer Kombinationsstudiengang Kirchenmusik/Schulmusik entwickelt (vgl. Ausführungen zur Schulmusik). Weiterhin sind Schwerpunktsetzungen mit Kinderchorleitung, Musikvermittlung und Allgemeine Musikerziehung (AME) vorgesehen. Die Hochschule strebt an, über ihre Orgelausbildung hinaus als Zentrum für Kirchenmusik Anerkennung zu finden. Des weiteren s. 4.1.1.7. „Orgel“. Zur beabsichtigten Kooperation mit der Hochschule für Musik Herford s. zu 5.
Kirchenmusik. Grundsätzlich gilt, dass auch in der neu errichteten Pfarrei die weitere Existenz mehrerer Chöre sowie die Beschäftigung mehrerer Chorleiter/innen und Organist/inn/en finanziell abgesichert ist. Gleichwohl ist die Pfarreiwerdung ein geeigneter Anlass, Kirchenmusik als Bestandteil der Pastoral weiter zu entwickeln.
Kirchenmusik. Die bewährten kulturellen und kirchenmusikalischen Initiativen (siehe Anhang*) stellen einen besonderen Schatz dar, der gepflegt und erhalten werden soll. Organisten, Chöre und Musikgruppen sollen weiterhin in den jeweiligen Kirchorten tätig sein. Um darüber hinaus eine Zusammenarbeit auch auf Pfarreiebene zu fördern und zu koordinieren, ist die Einsetzung eines kirchenmusikalischen Koordinators anzustreben.
Kirchenmusik. Kirchenordnung § 34: << Ich bin Ressortverantwortliche/r für Kirchenmusik >> Mögliche Aufgaben • Koordination unter den in der Kirchenmusik Engagierten. • Verantwortung für Einsatzpläne für den Orgeldienst. • Terminabsprachen mit den im Gottesdienst mitwirkenden Chören. • Koordination und Anträge an die Kirchenvorsteherschaft für allfällige Konzerte in Zusammenarbeit mit den in der Gemeinde für Kirchenmusik Zuständigen und in Absprache mit andern möglichen Konzertveranstaltern. • Förderung eines sinnvollen Einsatzes von Instrumentalisten und Solistinnen in den Gottesdiensten, in Zusammenarbeit mit den Gottesdienstverantwortlichen und im Rahmen des Budgets. • Anliegen der kirchenmusikalisch Tätigen in die Kirchenvorsteherschaft einbringen (und umgekehrt). • Kontakt pflegen zu nicht-kirchgemeindeeigenen Musikgruppen (Blasmusik, Posaunenchor, gemischter Chor, Band…). • Anträge an die Kirchenvorsteherschaft für ausserordentliche Anschaffungen wie Thurgauischer Kirchenchorverband Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau Kommission Kirchenmusik Fachstelle Musik in der Kirche Beauftragter für klassische Kirchenmusik Xx. Xxxxxx Xxxxxx Kirchenmusik Informationen und Kontakte
Kirchenmusik. Unser Chor - haben Sie Lust, bei unserem Chor dabei zu sein? Der Chor probt dienstags um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Wen- delsheim - alle sind willkommen! Unser Posaunenchor macht in den Sommerferien Sommerpause Sommerfrische für Körper & Seele: Samstagmorgens starten wir „ökumenisch bewegt“. Start jeweils 07.30 Uhr mit einer Andacht, dann eine besinnliche Bewegungseinheit. Dauer ca. 1h. Pfarrer: Xxxx-Xxxxx Xxxxxx Pfarrbüro Gau-Weinheim, Mittelgasse 26 - 28 Pfarrbüro Gau-Bickelheim: Pfarramt St. Martin, Xxxxxxxxxxx Xxx 00, Telefon 06701/494 Öffnungszeiten: Dienstag und Xxxxxxx von 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 10.00 Uhr. Gemeindereferent: Xxxxxxx Xxxxxxx 0177/7469160 Katholischer Kindergarten St. Martin: Leiterin: Xxxxxxx Xxxxxx- Xxxx, Xxxxxxxxxxxxx. 0 X, 00000 Xxx-Xxxxxxxxxx; Abkürzungen: GB (Gau-Bickelheim), GW (Gau-Weinheim), WAL (Wal- lertheim), Xxxxxxx, 12.08.16, 18:30 Uhr GB hl. Messe Samstag, 13.08.16, 13:00 Uhr GB Trauung von Xxxxxx Xxxxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxx in der Kreuzkapelle, 15:00 Uhr GB Trauung von Xxxx Xxxxxxx und Xxxxxxx Xxxxx in der Kreuzkapelle, 17:00 Uhr WAL hl. Messe, 18:30 GB Uhrl. Messe, 18:30 Uhr VEN Wortgottesdienst mit Kommunionfeier, 09:00 Uhr PART hl. Messe, 10:30 Uhr GW hl. Messe, 10:30 Uhr WOL Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Montag, 15.08.16, 18:30 Uhr PART hl. Messe Dienstag, 16.08.16, 18:30 Uhr VEN hl. Messe Mittwoch, 17.08.16, 18:30 Uhr GW hl. Messe, anschl. Gebetskreis und Beichtgelegenheit Nächste Sonntagsmessen: Samstag, 20.08.16, 15:00 Uhr GB Taufe von Xxxx Xxx in der Kreuz- kapelle, 17:00 Uhr GW hl. Messe, 18:30 WOL hl. Messe, 18:30 Uhr PART Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Sonntag, 21.08.16, 09:00 GB hl. Messe, 10:30 VEN hl. Messe, 10:30 Uhr WAL Wortgottesdienst mit Kommunionfeier, 13:00 Uhr Taufe von Xxxxxx Xxxxxxx in der Kreuzkapelle, 15:00 Uhr Taufe von Xxxx Xxxxxxxx in der Kreuzkapelle