Kirchenmusik Musterklauseln

Kirchenmusik. Kirchenordnung § 34: 1 Die Musik ist ein wesentlicher Bestandteil des Gottesdienstes. Sie dient der Anbetung Gottes und soll das Hören des Wortes vorbereiten, unterstützen und vertiefen. 2 Das Singen der Gemeinde ist Mittelpunkt der Kirchenmusik im Gottesdienst. 3 Im Gottesdienst wird traditionelles und popularmusikalisches Liedgut gepflegt. z.B. Liederbücher, Instrumente, Lautsprecheranlage… in Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Kirchgemeinde, die damit arbeiten (Pfarramt, Diakonat, Organisten, Chorleiterinnen, Jugendarbeiter, Mesmer…). Thurgauischer Organistenverband Xxxxxxxxx Xxxxx xxxxxxxxx.xxxxx@xxxx.xx Tel 000 000 00 00 Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 0x . 0000 Xxxxxx xxxxxxxxx.xxxx@xxxx.xx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 000 . 0000 Xxxxxxxxx Tel 000 000 00 00 . xxxxx.xxxxxxxx@xxxxx-xx.xx xxxxxx.xxxxxx@xxxxx-xx.xx Beauftragter für kirchliche Popularmusik Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx 0 . 0000 Xxxxxxxxxx xxxxxx.xxxxxx@xxxxx-xx.xx Grundlage Aufgaben Kommission Kirchenmusik
Kirchenmusik. Die bewährten kulturellen und kirchenmusikalischen Initiativen (siehe Anhang*) stellen einen besonderen Schatz dar, der gepflegt und erhalten werden soll. Organisten, Chöre und Musikgruppen sollen weiterhin in den jeweiligen Kirchorten tätig sein. Um darüber hinaus eine Zusammenarbeit auch auf Pfarreiebene zu fördern und zu koordinieren, ist die Einsetzung eines kirchenmusikalischen Koordinators anzustreben.
Kirchenmusik. Die Kirchenmusik ist ein wichtiges Element der Gottesdienstgestaltung und für die Außenwirkung der Kirche. Die vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten an den Kirchorten sollen nach Möglichkeit weiter bestehen bleiben und fortentwickelt werden. Bestehende sowie neu entstehende Chöre und Musikgruppen und der Einsatz von Organisten/innen müssen finanziell abgesichert bleiben. Im Dialog mit den Akteuren/innen vor Ort und mit Unterstützung des zuständigen Bezirkskantors soll eine kirchenmusikalische Konzeption für die neue Pfarrei entstehen. Die Verantwortlichen der Pfarrei weisen auf die Ausbildungsangebote des Referats Kirchenmusik regelmäßig hin und empfehlen geeignete Interessenten/innen für die Ausbildung als Organist/in, Chorleiter/in, Kinderchorleiter/in oder Bandleiter/in. Aktiv tätigen Kirchenmusiker/innen der Pfarrei wird die Teilnahme an Fortbildungskursen ermöglicht, nahegelegt und finanziert. Zu diesem Punkt ist der Gründungsvereinbarung eine Anlage beigegeben, in der die bisherigen Pfarreien die bestehenden kirchenmusikalischen Aktivitäten und Akteure benennen.
Kirchenmusik. St. Antonius, Eschhofen St. Georg, Limburg St. Hildegard, Limburg St. Jakobus Lindenholzhausen St. Johannes, Elz St. Marien, Limburg St. Xxxxxxxx, Xxxxx St. Servatius, Offheim
Kirchenmusik. Unser Chor - haben Sie Lust, bei unserem Chor dabei zu sein? Der Chor probt dienstags um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Wen- delsheim - alle sind willkommen! Unser Posaunenchor macht in den Sommerferien Sommerpause Sommerfrische für Körper & Seele: Samstagmorgens starten wir „ökumenisch bewegt“. Start jeweils 07.30 Uhr mit einer Andacht, dann eine besinnliche Bewegungseinheit. Dauer ca. 1h.
Kirchenmusik. 3.5.1 Richtsatztabelle für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker 3.5.2 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bewertung der Dienstaufträge der Kirchen- musikerinnen und Kirchenmusiker
Kirchenmusik. Musiktheorie / Künstlerischer Tonsatz
Kirchenmusik. Angestrebt wird die Umwandlung des Kirchenmusik-Diplomstudiengangs in eine Bachelor- /Master-Struktur. Daneben wird ein neuer Kombinationsstudiengang Kirchenmusik/Schulmusik entwickelt (vgl. Ausführungen zur Schulmusik). Weiterhin sind Schwerpunktsetzungen mit Kinderchorleitung, Musikvermittlung und Allgemeine Musikerziehung (AME) vorgesehen. Die Hochschule strebt an, über ihre Orgelausbildung hinaus als Zentrum für Kirchenmusik Anerkennung zu finden. Des weiteren s. 4.1.1.7. „Orgel“. Zur beabsichtigten Kooperation mit der Hochschule für Musik Herford s. zu 5.
Kirchenmusik. Wir empfehlen, dass alle bestehenden kirchlichen Chöre, kirchlichen Instrumentalgruppen und Organistinnen / Organisten auch in der neugegründeten Pfarrei erhalten bleiben und ihre Existenz weiterhin finanziell abgesichert ist. Deren Vernetzung, Austausch und gegenseitige Unterstützung werden gefördert und geben dieser Vielfalt neue Impulse und tragen sie. Hierbei empfehlen wir, vom Angebot des Referates für Kirchenmusik (RKM) Gebrauch zu machen und den Koordinator auf Pfarreiebene zu benennen. Es gilt, den reichen Schatz der Kirchenmusik zu erhalten, zu fördern und zu pflegen. Zu besonderen Anlässen bilden sich Projektchöre und Musikgruppen. Für Neugründungen sind wir offen. Wir schöpfen das Liedgut des neuen Gotteslobes aus. Austausch und Zusammenarbeit über die einzelnen Kirchorte hinaus sind zu fördern. Die Zuständigkeit des Bezirkskantorats, wie z.B. Erteilung von Orgelunterricht bleibt von pfarrlichen Regelungen unberührt bestehen. Der Ausbildung von Organisten stehen wir positiv gegenüber und stellen unsere Kirchenräume zur Verfügung. Eine finanzielle Beteiligung an den Unterrichts- und Fortbildungskosten sollte ermöglicht werden. Sollte der Pfarrgemeinderat einen Liturgieausschuss einrichten, sind kirchenmusikalisch Aktive einzuladen.
Kirchenmusik. Grundsätzlich gilt, dass auch in der neu errichteten Pfarrei die weitere Existenz mehrerer Chöre sowie die Beschäftigung mehrerer Chorleiter/innen und Organist/inn/en finanziell abgesichert ist. Gleichwohl ist die Pfarreiwerdung ein geeigneter Anlass, Kirchenmusik als Bestandteil der Pastoral weiter zu entwickeln.