Common use of Klagen gegen Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsver- trag zuständigen Niederlassung.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz Wohn- sitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche gerichtli- che Zuständigkeit für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers Versiche- rers oder seiner für den Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

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Samples: www.diebayerische.de

Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz Wohn- sitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem sei- nem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche gericht- liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers Ver- sicherers oder seiner für den Versicherungsver- trag zuständigen Versicherungsvertrag zuständi- gen Niederlassung.

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Samples: www.brokerport.de

Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit Zustän- digkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche gericht- liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers Versi- cherers oder seiner für den Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

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Samples: rechner.prokundo.de

Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versi- cherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständig- keit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeit- punkt Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche gericht- liche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers Ver- sicherers oder seiner für den Versicherungsver- trag zuständigen Versicherungsvertrag zuständi- gen Niederlassung.

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Samples: rechner.prokundo.de