Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- cherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- zirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. AGlB CIF4ALL VHV 06.2021/01 Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Ver- sicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Ge- werbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüg- lich an den Versicherer weiterzuleiten.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- cherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- zirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. AGlB CIF4ALL VHV 06.2021/01 Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Ver- sicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Ge- werbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. CIF4ALL VHB 2021_06.2021/01 Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen Willens- erklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtetverpflich- tet, diese unverzüg- lich unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- cherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- zirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat. AGlB CIF4ALL VHV 06.2021/01 Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Ver- sicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Ge- werbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen und weiterzuleiten. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüg- lich an den Versicherer weiterzuleiten.
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Samples: Insurance Agreement
Klagen gegen Versicherungsnehmer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versi- cherungsvermittlung Ver- sicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Be- zirk Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung Klageerhe- bung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalt hat. AGlB CIF4ALL VHV 06.2021/01 Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Ver- sicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Ge- werbebetriebes Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Der den Beantragungsprozess und den Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen Willens- erklärungen des Versicherungsnehmers entgegen- zunehmen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. VHB-CIFpro-2018_12.2017/01 Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüg- lich unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
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Samples: Hausratversicherung