Common use of Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten Clause in Contracts

Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entspre- chende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselpro- 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218. zessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gelten- den Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Bilanz- kreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entspre- chende entsprechende Änderungen zu verlangenver- langen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel 3.3 „Bindungswirkung Bindungs- wirkung der Datenlage aus den Wechselpro- Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils geltenden Fassung) zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanzi- ellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218. zessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gelten- den Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entspre- chende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselpro- 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218. zessenDurchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gelten- den geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten. 4.1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entspre- chende entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Kapitel 3.3 „Bindungswirkung der Datenlage aus den Wechselpro- Wechselprozessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 1 Derzeit Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der Fassung gemäß Festlegung BK6-19-218. zessen“ der MaBiS (Anlage 4 zum Beschluss BK6-18-032 in der jeweils gelten- den Fassung zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist.

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