Kommunikationsmittel Musterklauseln

Kommunikationsmittel. Die Bank und der Kunde können grundsätzlich schriftlich, per Fax, per E-Mail sowie telefonisch miteinander kommunizieren. Für die Erteilung von Aufträgen kann der Kunde die Zugangsmedien Online-Dienste (Internet, sog. Online-Broking), Telefax (Fax-Bro- king), mobile Applikationen und Telefon (Service-Portal, Call- center) nutzen. Sofern die Bank bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes dieser Kommunikati- onsmittel auszuweichen.
Kommunikationsmittel. 1. Die Erteilung von Aufträgen hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder e-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde dies zuvor mit dem Finanzdienstleister vereinbart hat.
Kommunikationsmittel. Die Bank und der Kunde können grundsätzlich schriftlich, telefonisch und in Textform miteinander kommunizieren.
Kommunikationsmittel. Die Kommunikation zwischen der Bank und dem Kunde erfolgt grundsätz- lich per E-Mail, per Telefax, per Briefverkehr, über das Webportal der Bank oder telefonisch. Aufträge kann der Kunde per E-Mail, per Telefax, über mobile Applikationen und per Telefon erteilen. Sofern die Bank bei der Auftragserteilung über ei- nes der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen, wenn er den Auftrag erteilen möchte. Einzelheiten zur Erteilung von Aufträ- gen ergeben sich aus den „Ausführungsgrundsätzen für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Bank“ sowie aus den „Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen“.
Kommunikationsmittel. Ihre Order können Sie uns elektronisch, telefonisch oder in Textform, per Fax, per E-Mail oder per Brief übermitteln. Unsere Kunden können mit uns in Deutsch und Englisch kommunizieren. Falls Sie mehrere Einlagen bei dem- selben Kreditinstitut haben: Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. Die Obergrenze von 100.000,00 Eu- ro gilt für jeden einzelnen Einleger. Ein solcher Auftrag per Telefax ist nur nach expliziter Vereinbarung dieses Kommunikationsmittels zulässig. Sofern die Bank bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes der genannten Kommunikationsmittel auszuweichen. Die Kommunikation über E-Mail, z.B. im Rahmen einer Kontaktaufnahme, Erstattungsfrist bei Ausfall eines 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016. Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Euro (EUR) Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deut- scher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deut- scher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Die Bank ist ferner dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Ban- ken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt aktuell 20% des für die Einlagensicherung maßgeblich anrechenba- ren Eigenmitteln der Bank. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kun- den von der Bank auf verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Inter- net unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinla- genzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Es kön- nen weitere Ausschlusskriterien (z.B. für Einleger, Produkte, Laufzeiten) be- stehen, diese sind den Statuten des Bankverbandes zu entnehmen. Diese Informationen können im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abge- fragt werden.
Kommunikationsmittel. Die Parteien legen die zu verwendenden Kommunikationsmittel fest, einschließlich der Tele- kommunikationsprotokolle und gegebenenfalls der Xxxx von Dritten als Diensterbringer.
Kommunikationsmittel. Die Parteien verkehren miteinander mündlich, schriftlich oder mit elektronischem Datenaustausch. Als schriftlich gelten Briefe, Protokolle, Zeichnungen, Pläne, Telefax, E-Mail und andere übertragungs- formen, welche den Nachweis durch Text oder Bild ermöglichen. Unterschriftlich bedeutet, dass eine eigenhändige Unterzeichnung oder eine entsprechend qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist.
Kommunikationsmittel. Die Übermittlung der Daten erfolgt über AS2.
Kommunikationsmittel. Der Auftragnehmer akzeptiert uneingeschränkt, dass der Auftraggeber Informationen per Post, Telefax, Te- lefon mündlich, elektronisch (insbesondere per Email) oder durch eine Kombination dieser Kommunikations- mittel übermittelt. Dem Auftragnehmer steht jedoch auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung zu. Der Auf- traggeber akzeptiert aus internen Gründen (Beweiszwecke) nur die Kommunikationsmittel, die die Textform wahren (z. B. Email, Fax, Post), nicht aber mündliche Kommunikation, sei es telefonisch oder persönlich.
Kommunikationsmittel. Das Finanzdienstleistungsinstitut und der Kunde können grundsätzlich schriftlich, per Fax, per E-Mail sowie telefonisch miteinander kommunizieren. Für die Erteilung von Aufträgen zur Ausführung ist zwingend eine unterschriebene Weisung (Order) erforderlich, die der Kunde per Telefax oder per Post an Sineus sendet. Sofern das Finanzdienstleistungsinstitut bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen.