SEPA-Lastschriften Musterklauseln

SEPA-Lastschriften. Z 42a. (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Auch kann der Kunde das Kreditinstitut beauftragen, sämtliche Lastschriften auf sein Konto oder sämtliche von einem oder mehreren genannten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zu blockieren bzw. lediglich durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften zu autorisieren.
SEPA-Lastschriften. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler gegenüber dem Emp- fänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Be- lastung seines Girokontos mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift zulasten seines Girokontos beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schrift- lich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden.
SEPA-Lastschriften. Z 42a. (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler den Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Eine SEPA- Firmenlastschrift liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler seinem Kreditinstitut einen entsprechenden Abbuchungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden.
SEPA-Lastschriften. Lastschriften dienen dazu, das Konto des Kunden gemäß einem vom Gläubiger veranlassten Zahlungsvorgang zu belasten, entsprechend der Einzugsermächtigung, die der Kunde dem Gläubiger erteilt hat. Seit dem 1. Februar 2014 erfolgen Euro-Zahlungen in Luxemburg und in der SEPA-Zone3 ausschließlich per SEPA- Lastschrift; dabei sind zwei Verfahren vorgesehen: – die Variante SEPA Core für Verbraucherkunden sowie für professionelle Kunden, die im Rahmen ihrer gewerb- lichen oder beruflichen Tätigkeit handeln; – die Firmenlastschrift SEPA B2B ausschließlich für pro- fessionelle Kunden.
SEPA-Lastschriften. Z 42a (1) Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden.
SEPA-Lastschriften. Z 43 (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA- Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch
SEPA-Lastschriften. Z 42a. (1) Eine SEPA-Lastschrift liegt vor, wenn der Zahler gegenüber dem Empfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Eine SEPA-Firmenlastschrift liegt vor, wenn sowohl der Empfänger als auch der Zahler Unternehmer ist und der Zahler gegenüber dem Empfänger ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zulasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten Dritten auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden. Z 42a. (1) Ein SEPA-Lastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen. Ein SEPA Firmenlastschriftmandat liegt vor, wenn der Zahler einem Zahlungsempfänger die Ermächtigung erteilt hat, Beträge von seinem Konto einzuziehen, wobei sowohl Zahler als auch Zahlungsempfänger Unternehmer sind und der Zahler seinem Kreditinstitut einen entsprechenden Abbuchungsauftrag erteilt hat. Der Kunde stimmt der Belastung seines Xxxxxx mit Beträgen, die von ihm ermächtigte Dritte mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift zu Lasten seines Xxxxxx beim Kreditinstitut einziehen, zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. Ein derartiger Widerruf wirkt ab dem seinem Eingang beim Kreditinstitut folgenden Geschäftstag. In gleicher Weise kann gegenüber dem Kreditinstitut die Zustimmung für Einzüge eines ermächtigten
SEPA-Lastschriften. SEPA-Lastschriften werden vor Bankeinzug spätestens einen Werktag vorher angekündigt. Der Einzug wiederkehrender Zahlungen mit gleichen Beträgen wird einmal jährlich angekündigt.
SEPA-Lastschriften. Die Phonesty GmbH vereinbart mit Ihren Kunden eine abweichende Frist für die Zusendung der Vorabinformationen zum SEPA- Lastschrifteinzug. Die Frist soll mindestens 5 Tage bei erstmaligen Lastschriften und mindestens 2 Tage bei nachfolgenden Lastschriften betragen. Die Phonesty GmbH vereinbart des weiteren mit Ihren Kunden, dass die Mandatserteilung für SEPA-Lastschriften mittels telekommunikativer Übermittlung unter Einhaltung der Textform auch ohne handschriftliche Unterschrift geschehen kann.
SEPA-Lastschriften a) Liegt Umbreit ein SEPA-Basismandat oder SEPA-Firmenmandat vor, erfolgt der Einzug der Rechnungen für Barsortiments- ware abzüglich der Gutschriften bzw. Korrekturerechnungen und vorbehaltlich anderer Vereinbarungen unter Berücksichtigung von 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. bei Bestellungen für den Onlinehandel innerhalb von 5 Tagen mit 2 % Skonto. Versand-, Dienstleistungs- und Nachberechnungen werden nach 30 Tagen netto eingezogen.