Zahlungsaufträge Musterklauseln

Zahlungsaufträge. (1) Der KONTOINHABER kann Zahlungsaufträge erteilen („autorisieren“): (a) Mobile TAN-Verfahren: Indem sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Geburtsdatum und Freigabe durch mobile TAN (siehe I.9.1.a.) in die Online Banking Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten (Betrag und Empfänger) mittels mobile TAN bestätigt. (b) Security App Verfahren: Indem sich der KONTOINHABER unter Angabe von Verfügernummer, Passwort, Geburtsdatum und Freigabe in der Security App (siehe I.9.1.b.) in die Online-Banking-Plattform der BANK einloggt und den Zahlungsauftrag sodann nach Überprüfung der Transaktionsdaten (Betrag und Empfänger) in der Security App bestätigt. Die BANK informiert den KONTOINHABER mittels Nachricht in das Online-Banking-Postfach des KONTOINHABERS über den Einsatz der Security App. (c) IVR-System: Telefonisch während der Geschäftszeiten der BANK unter 05 0203 1800 mittels Eingabe der Verfügernummer im IVR-System (Sprachcomputer, siehe I.10.) und Identifikation durch den Telefon-PIN. (d) Schriftlich: Durch Schreiben mit eigenhändiger Originalunterschrift per Brief/Fax (siehe I.1.). Der KONTOINHABER kann einen Zahlungsauftrag schriftlich per Brief/Fax (siehe I.1.) bis zum Zeitpunkt seines Eingangs bei der BANK gemäß Punkt I.15.2 dieser Geschäftsbedingungen widerrufen. (2) Ein Zahlungsauftrag muss (a) den zu überweisenden Betrag und (b) den Kundenidentifikator des Empfängers nach Maßgabe von Punkt I.15.1 Absatz 3 und 4 umfassen. (3) Bei Zahlungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs geführt wird, hat der KONTOINHABER den Empfänger durch die Angabe von dessen International Bank Account Number (IBAN) zu bezeichnen. (4) Die Angabe des IBAN, die vom KONTOINHABER gemäß Punkt I.15.1 Absatz 3 gemacht wird, stellt den Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen der Zahlungsauftrag ausgeführt wird. Macht der KONTOINHABER über den IBAN hinausgehende Angaben zum Empfänger, wie insbesondere den Namen des Empfängers, sind diese nicht Teil des Kundenidentifikators, dienen daher lediglich zu Dokumentationszwecken und bleiben bei Ausführung der Zahlung seitens der BANK unbeachtet. Ein allenfalls im Zahlungsauftrag angegebener Verwendungszweck ist für die BANK jedenfalls unbeachtlich. (5) Die Übernahme eines Überweisungsauftrags durch die BANK begründet allein noch keinerlei Ansprüche eines Dritten gegen die BANK. (6) Di...
Zahlungsaufträge. Es sind alle Arten von Zahlungsaufträgen für das In- und Ausland möglich (Ausnahme: DTA TA832 Bankchecks CHF + FRW und Postanweisungen). Zahlungsaufträge können als fertig erstellte DTA-Dateien eingeliefert oder aber online im BKB-E-Banking erfasst und in Auftrag gegeben werden. Die BKB kann Verfügungen via BKB-E-Banking einschrän- ken, z. B. den Zahlungsverkehr via BKB-E-Banking für Baukredite ausschliessen. Die Erteilung von Zahlungsaufträgen zulasten von Sparkonten ist im BKB-E-Banking möglich. Die in den publizierten Konditionen aufgeführten Spesen für Zah- lungsaufträge zulasten von Sparkonten werden auch in E-Banking verrechnet.
Zahlungsaufträge. 1 Die Bank legt die für Zahlungsaufträge zulässigen Währungen fest. 2 Für die Ausführung eines Zahlungsauftrags muss das jeweilige Zahlungsmittel vollständig, genau und wider- spruchsfrei erfasst sein. Die Bank ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zahlungen trotz mangelhafter oder fehlen- der Angaben auszuführen, wenn diese durch die Bank zweifelsfrei berichtigt oder ergänzt werden können. 3 Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, führt die Bank den Zahlungsauftrag auf den im Zahlungsmittel angegebenen Zeitpunkt aus. Bei Fehlen eines Ausführungsdatums ist die Bank berechtigt, die Zahlung am nächst- möglichen Termin auszuführen und einem Konto des Kunden zu belasten. 4 Wird eine Überweisung nach erfolgter Kontobelastung durch die an der Überweisung beteiligten Partei (z.B. eine Abrechnungsstelle oder das Finanzinstitut des Zahlungsempfängers) zurückgewiesen kann die Bank ohne Rück- sprache mit dem Kunden die erneute Ausführung veranlassen.
Zahlungsaufträge. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die Bank gesetzlich dazu verpflichten, Vermögenswerte zu sperren oder Zahlungsaufträge aus regulatorischen Gründen oder aufgrund behördlicher Anordnung nicht auszuführen.
Zahlungsaufträge. (1) Kundenidentifikatoren, die vom Kunden für die Auslösung und für die Ausführung eines Zahlungsauftrags durch das Kreditinstitut anzugeben sind, sind (i) bei Zahlungsaufträgen in EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geführt wird, die International Bank Account Number (IBAN), (ii) bei Zahlungsaufträgen in einer anderen Währung als EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des EWR geführt wird, - der IBAN und der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, (iii) bei Zahlungen (in EUR oder in einer anderen Währung) zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleiter außerhalb des EWR geführt wird, - der IBAN und BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. (2) Zusätzlich zu den Kundenidentifikatoren gemäß Abs 1 hat der Kunde den Namen des Empfängers anzugeben; dieser ist jedoch kein Kundenidentifikator. (3) Das Kreditinstitut führt einen Zahlungsauftrag anhand des/der Kundenidentifikators/en aus; alle sonstigen Angaben einschließlich Empfängername bleiben dabei unbeachtet. (4) Der im Zahlungsauftrag angegebene Verwendungszweck ist für das Kreditinstitut in jedem Fall unbeachtlich. (5) Die Übernahme eines Zahlungsauftrags durch das Kreditinstitut begründet allein noch keinerlei Rechte eines Dritten gegenüber dem Kreditinstitut. (6) Das Kreditinstitut ist zur Durchführung eines Zahlungsauftrages nur dann verpflichtet, wenn dafür auf dem angegebenen Konto des Kunden vollständige Deckung (Guthaben, vereinbarte Überziehungsmöglichkeit) vorhanden ist. (7) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Zahlungsauftrags an das Kreditinstitut auch einen Zahlungsauslösedienst zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für ihn nicht online zugänglich. (8) Beim Kreditinstitut oder bei einem vom Kunden beauftragten Zahlungsauslösedienstleister eingegangene Zahlungsaufträge (Z 39) können vom Kunden nicht einseitig widerrufen werden. Ist zu einem Zahlungsauftrag ein späterer Durchführungstermin vereinbart, tritt die Unwiderruflichkeit erst mit Ablauf des dem Durchführungsterm...
Zahlungsaufträge. Form der Aufträge
Zahlungsaufträge. (1) Kundenidentifikatoren, die vom Kunden für die Auslösung und für die Ausführung eines Zahlungsauftrags durch das Kreditinstitut anzugeben sind, sind (i) bei Zahlungsaufträgen in EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geführt wird, die International Bank Account Number (IBAN), (ii) bei Zahlungsaufträgen in einer anderen Währung als EUR zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb Österreichs und anderer Staaten des EWR geführt wird, - der IBAN und der Bank Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, (iii) bei Zahlungen (in EUR oder in einer anderen Währung) zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleiter außerhalb des EWR geführt wird, - der IBAN und BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers, oder - die Kontonummer des Empfängers und entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungsdienstleisters des Empfängers. (2) Zusätzlich zu den Kundenidentifikatoren gemäß Abs 1 hat der Kunde den Namen des Empfängers anzugeben; dieser ist jedoch kein Kundenidentifikator.

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  • Zahlungsfrist Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält: - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.

  • Zahlungsweise Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.

  • Zahlungsperiode Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie • in einem einmaligen Beitrag zahlen oder • als laufende Beiträge entsprechend der vereinbarten Zahlungs- periode. In diesem Fall kann die Zahlungsperiode je nach Ver- einbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie im Versicherungsschein an. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsver- tragsgesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungs- periode.

  • Bezahlung 1. Sofern im Vertrag bzw. den ergänzenden Bestimmungen keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb 14 Tagen nach Anfang der Bedenkzeit, oder falls keine Bedenkzeit festgelegt wurde, innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist an dem Tag an, nachdem der Verbraucher vom Unternehmer die Bestätigung des Empfangs der Angebotsannahme erhalten hat. 2. Beim Verkauf von Waren an Verbraucher darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat. 3. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Fehler in Zahlungsangaben zu melden. 4. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, hat dieser, nachdem er vom Unternehmer über seinen Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt wurde und dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wurde, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachträglich nachzukommen und die Zahlung innerhalb dieser 14-Tage-Frist dennoch nicht erfolgt, über den fälligen Betrag zudem die gesetzlichen Zinsen zu zahlen und ist der Unternehmer dazu berechtigt, ihm die anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen höchstens: 15% über die fälligen Beträge bis € 2.500,--; 10% über die nächsten € 2.500,-- und 5% über der nächsten € 5.000,--. Die Mindestkosten betragen € 40,--. Es steht dem Unternehmer zu, zugunsten des Verbrauchers andere Beträge und Prozentsätze zu verwenden.

  • Zahlungsverzug Microsoft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Verzugsgebühr auf Zahlungen an Microsoft, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage überfällig sind, zu verlangen, und zwar in Höhe von zwei Prozent (2 %) des zu zahlenden Gesamtbetrags, monatlich berechnet und zahlbar, oder in Höhe des höchsten, gesetzlich zulässigen Betrages, sofern dieser geringer ist.

  • Zahlung 5.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 5.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber bedingt. 5.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 5.7 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unbescha- det seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig-keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, so- fern der Auftragnehmer nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei-mali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, vorprozessuale Kosten, ins- besondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.

  • Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.

  • Rückzahlung Rückzahlung bei Endfälligkeit. Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am 15. Oktober 2013 (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen.

  • Zahlungen 1. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels unbar zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von drei (3) Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn der Kunde weist das Gegenteil nach. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, soweit nicht die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die geschuldete Zahlungsleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 3. Bei Zahlungsverzug oder wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, (i) die vereinbarte Zahlungsweise durch entsprechende Mitteilung in Textform einseitig auf Vorkasse umzustellen, (ii) die betreffenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, (iii) eine Sicherheit eines Dritten (z.B. Bankbürgschaft einer deutschen Großbank) für die Wiederaufnahme der Lieferung bzw. Leistung zu verlangen oder (iv) mit sofortiger Wirkung - gegebenenfalls nach Fristsetzung - vom Liefervertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei Ausübung des Rücktrittsrechts bleiben unberührt. 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Ansprüche, die charakteristisch für das Austauschverhältnis von Hauptleistung und Gegenleistung des Vertrages sind. Das Zurückbehaltungsrecht ist auf Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beschränkt.