Konzept. Aus dem pädagogischen Konzept des Montessori-Kinderhauses und der Verfassung ergeben sich die Betreuungsbedingungen und die weiteren Grundlagen der Zusammenarbeit. Die Montessori-Grundschule Rotenburg vermittelt die Lerninhalte des Kerncurriculum Rahmenricht- linien des Landes Niedersachsen. Das pädagogische Konzept ist angelehnt an die Lehre Xxxxx Xxxxxxxxxxx. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, durch Teilnahme am Vereinsleben (Kinderhaus und Grundschule) und durch Mitarbeit und Mitsprache an der Umsetzung der Konzeption mitzuwirken (s. Verfassung).
Konzept. 2.1 Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Agentur noch vor Auftragserteilung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln; der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrags der Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, einem Vertragsstrafe von bis zu 10.000,- €, höchstens aber bis zu 1/10 des Auftragswertes geltend zu machen; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.
2.2 Auf Wunsch des Kunden präsentiert die Agentur das Konzept. Die Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.
Konzept. Jede Xxxxxxxxxxx / Vater beschreibt in ihrer pädagogischen Konzeption ihre / seine Arbeit, das Raumkonzept beschreibt die Räume. Beides liegt der Erlaubnisbehörde vor. ➤ Informieren Sie sich über die Inhalte der Konzeption und das Raumnutzungskonzeptes Umfang der Betreuung, Öffnungszeiten und Tagesbeginn Die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes richtet sich nach den Bedürfnissen der Eltern und des Kindes und findet von Montag bis Xxxxxxx statt. Neben der Individualität des Einzelnen bedarf es Rituale wie einen gemeinsamen Beginn für die Gruppe. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit in Ausnahme- fällen und in Absprache mit der Tagespflegeperson über die vereinbarte Betreuungszeit hinaus kostenpflichtig Betreuungs- stunden zu vereinbaren. ➤ Betreuungsbeginn (Datum) ➤ Betreuungsende (in der Regel am letzten des Monats, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird) ➤ Öffnungszeiten (Montag bis Xxxxxxx) ➤ Betreuungszeiten (4 , 6, 7, 8, 9, 10 oder 11 Stunden am Tag) ➤ vereinbaren Sie eine Zeit, bis zu der die Kinder gebracht und ab wann Kinder wieder geholt werden Änderungen innerhalb der Betreuung Werden Änderungen der Betreuungszeit gewünscht, sind diese der Kindertagespflegeperson mindestens zwei Monate vor Beginn der Änderung schriftlich durch die Personensorge- berechtigten mitzuteilen. Die vereinbarte Änderung ist sofort über die BVS der Stadt mitzuteilen und wird frühestens zu Beginn des übernächsten Kalendermonats wirksam. ➤ vereinbaren Sie Änderungen schriftlich ➤ Nutzen Sie das Formular der BVS. Sie bekommen es von Ihrer Tagesmutter / Tagesvater, der BVS oder im download.
Konzept a) Übergreifend und Inhalte
b) Szenografie und räumlich-bauliche Gestaltung und Design
c) Grafik
d) Medien (Konzeption und Gestaltung)
e) Technik (Hardware und Software)
f) Interaktive Exponate, Hands-on-Stationen
g) Inhalte/Texte, Exponate, Bildmaterial
h) Licht
i) Projektmanagement
j) Änderungswünsche und Korrekturen
Konzept. Grundlage der Angebote sind Konzepte, die schriftlich niedergelegt sind, regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Die Konzepte beruhen auf einer gemeinsamen Analyse der Lebenssituation und Interessen der zu erreichenden jungen Menschen.
Konzept. Diese Ziele können nicht durch punktuelle Schulungen erreicht werden, sondern erfordern • die Gestaltung des EDV-Einführungsprojekts als gemeinsames Experiment, bei dem die Beschäftigten nicht nur Adressaten neuer Anforderungen sondern Gestalter der neuen Arbeitsorganisation sind • den Einbezug der Beschäftigten in frühen Projektphasen bei der Bestimmung des Sollkonzepts, um subjektive Lernbegründungen entstehen zu lassen • den kurzzeitigen Wechsel von Seminarlernen einerseits und Lernen am Arbeitsplatz andererseits, um Reflexions- und Übungsphasen miteinander zu verschränken sowie den Anwendungsbezug für den Arbeitsplatz ständig zu überprüfen • die schnelle Behebung individueller und systemeigener Anwendungsdefizite durch eine geplante Anwendungsberatung und ergänzende Seminare/Arbeitskreise Qualifizierungsplanung ist somit von Projektstart an zu betreiben. Eine Pilot-Gruppe, die als erste Qualifizierung und Anwendungsberatung testet, sollte grundsätzlich vorgesehen werden. Aus ihr heraus können Co-Moderatoren und Anwendungsberater im Team gewonnen werden. Ziele, Inhalte und Methodik lassen sich danach noch modifizieren. EDV-technisch ist für die engere Qualifizierungsphase eine lauffähige, aber nicht produktive Software vorzusehen, die von den Beschäftigten in den Lernphasen am Arbeitsplatz benutzt werden kann.
Konzept. Die an Aufbau und Betrieb der Gefahrenmeldeanlage zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber/Betreiber der Anlage und den zuständigen Stellen (z.B. Bauaufsichtsbehörde, SG Brand- und Katastrophenschutz, Versicherung) eindeutig geklärt und festgelegt sein. Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen sind zu dokumentieren. Das Konzept nach DIN 14675 ist Bestandteil des Planungsauftrages und dem SG Brand- und Katastrophenschutz vor Beginn der Arbeit zu übergeben. Bei Änderungen während der Ausführung ist das Konzept entsprechend fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das Konzept der Gefahrenmeldeanlage und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt bei Auftraggeber/Betreiber der Anlage, der allerdings auch eine Fachfirma mit der Erstellung der Dokumentation beauftragen kann.
Konzept. Gut Rantzau ist ein Sehnsuchtsort für Menschen die kreativ an ihre Freizeit und Arbeit her- angehen. Gut Rantzau ist ein zukunftsgerichtetes, naturnahes Hospitalityangebot, dass für ein neues, ideenreiches und nachhaltiges Lebensmodell steht, welches Stadt und Land, Mensch und Natur, Vergangenheit und Zukunft und die private und berufliche Welt in Ein- klang bringt. Gut Rantzau verbindet die Vorzüge der Stadt - das inspirierte und qualitative Angebot aus Lebensstil, Design, frischen Ideen, Genuss, Kunst und Kultur, mit dem Besten des Landes - Natur, Erholung, Bodenständigkeit, Ruhe, Gesundheit und nachhaltiges Leben, zu einem einzigartigen Erlebnisraum. Auf Gut Rantzau urlaubt, genießt, lernt und erlebt eine Gemein- schaft interessierter und interessanter Menschen miteinander. Gut Rantzau ist ein sogenann- tes „Eco-Workation-Retreat“ das für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben steht und ein kreatives Umfeld und attraktives Angebot für Tele-Arbeitende und Geschäftskunden schafft. Attraktiv und differenzierend wird das Leben und Arbeiten auf Gut Rantzau durch die Einbettung in ein innovatives Erlebnis-, Gastronomie-, Kultur-, Kurs-, Service- und Co-Work- ing Angebot. Der Charakter besticht dabei durch eine perfekte Balance aus Gemütlichkeit, Lässigkeit und Natürlichkeit kombiniert mit Kreativität und einem hohen Anspruch an Nach- haltigkeit und Authentizität. Gut Rantzau ist ein Leuchtturmprojekt ökologischer und gesell- schaftlicher Nachhaltigkeit. Eine Antwort auf unsere Welt im Wandel. Ein Ort, an dem Mensch und Mensch und Mensch und Natur im Einklang miteinander leben können. Aufgrund seiner Angebote in Richtung neues Arbeiten und seiner Rolle als Kulturplattform ist Gut Rantzau nicht nur eine Ergänzung zum städtischen Leben, sondern auch zum ländlichen Miteinander. Metropolennah und eingebettet in die einzigartige Landschaft des Naturparks holsteinische Schweiz - egal ob für ein paar Stunden, ein paar Tage, für einige Wochen oder als Bestandteil eines Lebenskonzeptes.
Konzept. 2.1 Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Agentur noch vor Auftragserteilung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Das Kon- zept ist vertraulich zu behandeln; der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrags der Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruch- nahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiter- zugeben. Im Falle des Verstoßes gegen diese Verpflich- tung ist die Agentur berechtigt, einem Vertragsstrafe von bis zu 10.000,- €, höchstens aber bis zu 1/10 des Auf- tragswertes geltend zu machen; die Einrede des Fort- setzungszusammenhanges ist ausgeschlossen.
2.2 Auf Wunsch des Kunden präsentiert die Agentur das Konzept. Die Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.
Konzept. Das Konzept fungiert als Vertragsbestandteil, ist Bestandteil jedes Angebots und muss folgende Punkte beinhalten: Inhaltsverzeichnis Seitennummerierung Titel des Projekts/Kurses Bildungsträger: Name, Ansprechperson, Telefonnummer, E-Mail etc. Detaillierte Darstellung der im Kursübersichtsblatt bzw. im Kursfolder angegebenen Punkte. Falls keine zusätzlichen Vorgaben erfolgen, obliegt die sonstige Gestaltung der Konzepte dem Bildungsträger.