Kooperationsvertrag Musterklauseln

Kooperationsvertrag. Zwischen [Name der Initiative] und [Name der gastgebenden Institution] betreffend der Zusammenarbeit im Rahmen der Wild Card [Titel] Vom [Datum] bis [Datum]
Kooperationsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: vertreten durch
Kooperationsvertrag. Zur Umsetzung des Programms werden sozialpädagogische Fachkräfte auf Basis eines Kooperationsvertrags zwischen Schulen und Trägern der freien Jugendhilfe beschäftigt. Die Schulen wählen den Xxxxxx der freien Jugendhilfe für die Umsetzung des Programms aus. Sie lassen sich hierfür vom bezirklichen Jugendamt vorab entsprechend beraten. Ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Xxxxxx der freien Jugendhilfe kann nur im Einvernehmen und nach erfolgter Abstimmung mit dem bezirklichen Jugend- und Schulamt sowie der regionalen Schulaufsicht geschlossen werden. Der unbefristet gültige Kooperationsvertrag wird unter Einbeziehung der Leitungen des Jugendamtes, der regionalen Schulaufsicht und des Schulamtes unterzeichnet. Dabei hat sich die Kombination von formaler Verbindlichkeit, inhaltlicher Flexibilität und dem Einbezug aller Beteiligten bewährt. Im Standard-Vertrag festgelegt wird insbesondere die Bereitstellung eines Raums und technischer Ausstattung, die Einhaltung des Fachkräftegebots (§ 72 a SGB VIII), die Unfallversicherung und das Verhalten im Fall einer Kindeswohlgefährdung sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Fachliche Diskussionen zu den Grundsätzen und Standards der Jugendsozialarbeit an Schulen und Empfehlungen zum Landesprogramm erfolgen im Beirat „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ und in der senatsinternen Steuergruppe „Jugendsozialarbeit“. Ein fachlicher Austausch sowie regelmäßige Berichterstattungen finden in den Sitzungen der Leitungen der regionalen Schulaufsicht, der Jugendamtsleitungen, dem Landesjugendhilfeausschuss und den entsprechenden Unterausschüssen statt (z. B. Gesamtjugendhilfeplanung, Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit). Die Auswahl neuer Schulen und Xxxxxx der freien Jugendhilfe im Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ erfolgt anhand ausgewählter Indikatoren in einem abgestimmten Verfahren zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam), den für Schule und Jugendhilfe zuständigen bezirklichen Behörden sowie den Kooperationspartnerinnen und -partnern vor Ort. Für die berlinweite Verteilung von Ressourcen gelten folgende Kriterien/Indikatoren: • Lernmittelbefreiung/BUT (> 40%)1 • unentschuldigte Fehlzeiten • Größe der Schule • Planungsräume der Gemeinschaftsinitiative (nur bei Grundschulen!) Die bedarfsgerechte und schulbezogene Verteilung der Stellen der Jugendsozialarbeit auf die Schulen erfolgt in regionaler Verantwortung durch eine gemeinsame Entschei...
Kooperationsvertrag. Im Rahmen des Gastaufenthalts von Professor Chen Hongjie, dem Leiter des Zentrums für Deutschlandstu- dien an der Universität Peking, haben das Zentrum für Deutschlandstudien, das als eines von zwei Zentren für Deutschlandstudien im asiatischen Raum vom Deut- schen Akademischen Austauschdienst gefördert wird, und das Max-Weber-Kolleg die Grundlinien einer Koope- rationsvereinbarung beschlossen. Prof. Dr. Chen Hongjie mit Dr. Bettina Hollstein und Prof. Dr. Hans Joas (v.l.n.r.) Drittmittel Mit knapp 50.000 Euro fördert die Deutsche Forschungs- gemeinschaft (DFG) für die Dauer von drei Jahren ein von Dr. Sabine Sander (Max-Weber-Kolleg) in Koopera- tion mit Dr. Ilit Ferber (Tel-Aviv University) initiiertes Netzwerk zum Thema „Sprachdenken und politische Theorie. Jüdisch-deutsche Beiträge vom 18. bis 20. Jahrhundert“. Mit insgesamt knapp 100.000 Euro un- terstützt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Forschung zu dem Historiker Ferdinand Gregorovius (1821-1891) am Max-Weber-Kolleg unter der Leitung von Dr. Dominik Fugger. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts arbeitet seit 1. August 2010 Karsten Lorek als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kolleg. Auszeichnungen Prof. Dr. Hans Joas wurde am 19. November 2010 mit dem mit 25.000 Euro dotierten Bielefelder Wissen- schaftspreis („Luhmann-Preis“) ausgezeichnet. Die Lau- datio hielt Prof. Dr. Christoph Markschies. Mit „Geistes- wissenschaften International“ – dem Preis zur Förderung der Übersetzung geisteswissenschaftlicher Literatur – haben im Herbst 2010 der Börsenverein, die Fritz Thyssen Stiftung, die VG Wort und das Auswärtige Amt 23 herausragende geistes- und sozialwissenschaftliche Werke in deutscher Sprache ausgezeichnet; darunter auch das Buch von Prof. Dr. Jörg Rüpke „Kalender und Öffentlichkeit. Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom“. PD Dr. Tho- mas Meyer erhält eines der von der Alexander von Hum- boldt-Stiftung vergebenen Feodor Lynen Stipendium, um einen Forschungsaufenthalt in Chicago durchzuführen.
Kooperationsvertrag. Die Stiftungstreuhänderin hat mit der Sparkasse Forch‐ heim einen Kooperationsvertrag zur Gewinnung weite‐ rer Stifter geschlossen. Die Sparkasse Forchheim übernimmt die Umsetzung der Marketingmaßnahmen, die regionale Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit und führt die Beratung von Stiftern durch. Die Finanzierung dieser Maßnahmen inkl. einer angemessenen Vergütung der Sparkasse Forchheim erfolgt aus der mit dem Stifter hierfür vereinbarten Vergütung.
Kooperationsvertrag. Der Kooperationsvertrag wird zwischen Home24 GmbH und dem Kooperationspartner geschlossen und dient als rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Der Kooperationsvertrag setzt die Anerkenntnis der AGBs durch den Kooperationspartner voraus. Der gültige Kooperationsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung des geschlossenen Bereichs auf Home24 GmbH und Voraussetzung für die Bewerbung des Kooperationspartners bei einzelnen Werbekunden/Produkten zur Aufnahme der Vermarktung. (siehe auch Gdp. 5.2 bis 5.4)
Kooperationsvertrag. Ein Kooperationsvertrag zwischen dem Xxxxxx der Ausbildung und der / den Altenpflegeschule(n) ist geschlossen. Der Vertrag beinhaltet I gesetzliche Vorgaben des AltPflG und der AltPflAPrV sowie länder- spezifische Vorgaben, I vereinbarte Ziele.
Kooperationsvertrag. Die Stiftungstreuhänderin hat mit der Sparkasse Ans‐ bach einen Kooperationsvertrag zur Gewinnung weite‐ rer Stifter geschlossen. Die Sparkasse Ansbach übernimmt die Umsetzung der Marketingmaßnahmen, die regionale Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit und führt die Beratung von Stiftern durch. Die Finanzierung dieser Maßnahmen inkl. einer angemessenen Vergütung der Sparkasse Ansbach erfolgt aus der mit dem Stifter hier‐ für vereinbarten Vergütung.
Kooperationsvertrag zwischen der Schule: und der Schülerfirma: Der Kooperationsvertrag regelt das interne Verhältnis zwischen der Schule und der Schülerfirma. Die Schülerfirma ist ein von der Schule befürwortetes Schulprojekt. Das Ziel ist hierbei in erster Linie die berufliche Orientierung der beteiligten Schülerinnen und Xxxxxxx, insbesondere was die Entwicklung von unternehmerischem Denken und Handeln sowie von Eigeninitiative und Eigenverantwortung angeht.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.