Kopien Musterklauseln

Kopien. Sie erklären sich damit einverstanden, das Apple-Urheberrecht, Haftungsausschlüsse und andere Eigentumsvermerke (wie sie in der bereitgestellten Apple-Software und -Dokumentation enthalten sind) in allen Kopien der Apple-Software und -Dokumentation, die Sie gemäß dieser Vereinbarung erstellen dürfen, vollständig beizubehalten und zu reproduzieren.
Kopien. Sie dürfen eine Sicherungskopie der lizenzierten Webfonts nur zu Archivierungszwecken erstellen, und nur Sie dürfen diese Kopie aufbewahren und kontrollieren. Alle Kopien, die Sie gemäß der Vereinbarung ausdrücklich erstellen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts-, Marken- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten, die auf oder in den lizenzierten Webfonts erscheinen. Nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung müssen Sie das Original und sämtliche Kopien der lizenzierten Webfonts vernichten.
Kopien. Sie sind befugt, eine angemessene Anzahl an Offline-Kopien unserer Software und Dokumentation aufzubewahren. Diese Kopien dürfen ausschließlich für die Wiederherstellung des Systems bei bestimmten Problemen verwendet werden. Zu diesen Problemen zählen u. a. Hardwarefehler, Betriebssystemstörungen oder Schäden, die von böswilligen Benutzern oder bösartiger Software verursacht wurden.
Kopien. Bis auf die ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführten Ausnahmen dürfen weder die Software noch die Dokumentation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LSI kopiert, vervielfältigt oder verbreitet werden; jedoch ist es dem Lizenznehmer gestattet, zur Sicherung, Wiederherstellung und Archivierung eine (1) Kopie der Software und Dokumentation zu erstellen, um diese extern zu speichern.
Kopien. Sofern der ICC-Schiedsgerichtshof zum Zeitpunkt der Offenlegung nichts anderes bestimmt, darf das Mitglied Kopien der Vertraulichen Informationen oder Urheberrechtlich geschützten Informationen anfertigen, soweit dies für die Ausübung der Funktion des Mitglieds erforderlich ist.
Kopien. Die von mobileX gelieferten Softwareprodukte sind urheberrechtlich geschützt. Unbefugtes Kopieren der Software oder des schriftlichen Materials (vollständig oder in Auszügen) ist ausdrücklich verboten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist es ebenfalls verboten, die Software über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen.
Kopien. Außer zu den unter 2.2. bis 2.4. genannten Zwecken sind Sie nicht berechtigt, die Font-Software zu kopieren oder Dritten das Kopieren der Font-Software zu gestatten. Auf allen zulässigen Kopien der Font-Software müssen dieselben Urheberrechts-, Handelsmarken- und sonstigen Eigentumsinformationen wie bei der Original- Software ausgewiesen werden.
Kopien. Sie dürfen keine Kopien der Produkte anfertigen. Die Anfertigung einer Kopie der Client-Software auf Ihrem Gerät ist nur dann zulässig, wenn dies von ID.KOM nicht ausdrücklich untersagt wurde. Sie müssen all diese Client-Software dann löschen oder zerstören, wenn Sie Ihre Vereinbarung mit der ID.KOM kündigen oder widerrufen. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, wenn Sie von der ID.KOM dazu aufgefordert werden, oder im Falle der Übertragung Ihres Xxxxxx an eine andere Person oder Einrichtung. Je nachdem, was zuerst eintritt. Druckerzeugnisse, die den Produkten beiliegen, dürfen Sie nicht kopieren.
Kopien. Lediglich zu Archivierungszwecken dürfen Sie von der Schriften- Software eine Sicherungskopie erstellen, die allein Sie selbst verwahren und über die nur Sie allein die Kontrolle ausüben. Kopien, die Sie gemäß dem Vertrag ausdrücklich anfertigen dürfen, müssen die gleichen Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen und andere eigentumsbezogene Mitteilungen, die auf oder in der Schriften-Software erscheinen, enthalten. Bei Beendigung des Vertrags müssen Sie das Original und alle Kopien der Schriften-Software vernichten.
Kopien. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet Kopien anzufertigen. Wenn die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke dem Auftraggeber durch VouGee gestattet wird, dann nur unter der Bedingung, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.