Common use of Korruptionsbekämpfung Clause in Contracts

Korruptionsbekämpfung. 9.1 Der Käufer muss: i. alle geltenden Gesetze, Statuten und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, insbesondere das Foreign Corrupt Practices Act (britisches Gesetz zur Bekämpfung von Korruptionspraktiken im Ausland), das UK Xxxxxxx Xxx 0000 (britisches Antibestechungsgesetz 2010) sowie alle lokalen Gesetzgebungen in dieser Hinsicht („relevante Anforderungen“); ii. seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Erfüllung und Durchsetzung der relevanten Anforderungen einsetzen und aufrechterhalten, sofern dies angemessen ist; iii. dem Verkäufer unverzüglich etwaige bei ihm eingegangene Anfragen oder Aufforderungen zur Gewährung eines unrechtmäßigen finanziellen oder sonstigen Vorteils jedweder Art in Verbindung mit der Vertragserfüllung melden; und iv. unverzüglich den Verkäufer (schriftlich) benachrichtigen, falls ein öffentlicher Beamter ein Amtsträger oder Mitarbeiter des Käufers wird oder direkt oder indirekt einen Anteil am Geschäft des Käufers erwirbt; zum Datum des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien dürfen beim Käufer keine öffentlichen Beamten direkte oder indirekte Eigentümer, Amtsträger oder Mitarbeiter seines Geschäfts sein.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf, General Terms and Conditions for the Sale of Goods

Korruptionsbekämpfung. 9.1 Der Käufer muss: i. alle geltenden Gesetze, Statuten Verordnung und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhalten, insbesondere das den Foreign Corrupt Practices Act (britisches Gesetz U.S.-Gesetz zur Bekämpfung von Korruptionspraktiken im Ausland), das der UK Xxxxxxx Xxx 0000 (britisches Antibestechungsgesetz 2010) sowie alle lokalen Gesetzgebungen Gesetze in dieser Hinsicht („relevante Anforderungen“); ii. seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Gewährleistung der Erfüllung und Durchsetzung der relevanten Anforderungen einsetzen und aufrechterhalten, sofern soweit dies angemessen ist; iii. dem Verkäufer unverzüglich etwaige bei ihm eingegangene Anfragen oder Aufforderungen zur Gewährung eines unrechtmäßigen finanziellen oder sonstigen Vorteils jedweder Art in Verbindung mit der Vertragserfüllung melden; und iv. unverzüglich den Verkäufer (schriftlich) benachrichtigen, falls ein öffentlicher Beamter ein Amtsträger Organwalter oder Mitarbeiter des Käufers wird oder direkt oder indirekt einen Anteil am Geschäft des Käufers erwirbt; der Käufer gewährleistet, dass zum Datum des Vertragsabschlusses zwischen den durch die Parteien dürfen beim Käufer keine öffentlichen Beamten direkte oder indirekte Eigentümer, Amtsträger Organwalter oder Mitarbeiter seines des Geschäfts seindes Käufers sind.

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Samples: Warenverkaufsvertrag