Common use of Kosten für die Gefahr Glasbruch Clause in Contracts

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen); b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Insurance Agreement

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 12 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);, b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Insurance Agreement, Sach Und Gewerbeversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert versi- chert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 12 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (NotverschalungenNotverscha- lungen, Notverglasungen);, b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (EntsorgungskostenEntsorgungs- kosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Inhaltsversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 Ziffer 12 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);, b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz Ablage- rungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, NotverglasungenNotvergla- sungen); b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz Kostener- satz entsprechend kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § A1-11 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (NotverschalungenNot- verschalungen, Notverglasungen); b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzenkür- zen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 12 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, NotverglasungenNotvergla- sungen);, b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz Kostener- satz entsprechend kürzen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Kosten für die Gefahr Glasbruch. Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Glasbruch versichert ist, die infolge eines Versicherungsfalles nach § 11 12 notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);, b) das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz Ablagerungs- platz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz entsprechend kürzen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung