Kostenberechnung. 3.5.1 Erstellen einer Kostenberechnung nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik und Gliederungstiefe der DIN 276-1:2008-12 (mindestens bis zur 2. Gliederungsebene). Alle in der Kostenberechnung enthaltenen Kostenangaben sind zu begründen, die Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur Kostenberechnung schriftlich festzuhalten. Nachdem die Kostenberechnung Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zur Kostenberechnung deshalb mit größter Sorgfalt zu erbringen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/010.0 Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume - (ZVB-Geb/In) – archgeb 2 (21117)
3.5.2 Vergleichen des Ergebnisses der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung, Begründen von Abweichungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen.
Kostenberechnung. Erstellen einer Kostenberechnung bei Hochbaumaßnahmen nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik der DIN 276 (2008); bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen nach der AKS 1985 und bei wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen nach der RE Was 2005. Alle in der Kostenberechnung enthaltenen Kostenangaben sind zu begründen, die Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur Kostenberechnung schriftlich festzuhalten. Nachdem die Kostenberechnung Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zur Kostenberechnung deshalb mit größter Sorgfalt zu erbringen. Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung. Erstellen eines Bauzeiten- und Kostenplanes.
Kostenberechnung. Von Seiten des Bieters ist ein Angebot mit Maßnahmenkonzept und Plankostenkalkulation vorzulegen, wobei ersteres die geplante Maßnahme umfassend zu beschreiben und letzteres die zu erwartenden Maßnahmenkosten gemäß Pkt. 7.1.1 und etwaige sonstige Kosten gem. Pkt. 7.1.3.1 - 7.1.3.3 darzustellen hat. Die vom AMS vorgegebenen Formulare sind zu verwenden. Für die Gemeinkosten sind die Kosten in Form eines Pauschalbetrages pro Maßnahmenstunde Teilnehmer_innen gemäß Pkt. 7.1.2 anzugeben. Die Pauschale ist nicht weiter aufzuschlüsseln. Die Überprüfung der Höhe der Kosten erfolgt durch die Betrachtung der einzelnen Positionen der Maßnahmenkosten auf ihre Angemessenheit und Plausibilität. Etwaige Erträge (z.B. Verkaufserlöse) sind gesondert auszuweisen und verringern die Beihilfenhöhe. Die Förderung oder Finanzierung einer Maßnahme durch Dritte ist gesondert auszuweisen und verringert die Beihilfenhöhe entsprechend. Dem AMS sind sowohl die vom Auftragnehmer an andere mögliche Kostenträger gestellten Ansuchen als auch die Förderungsbewilligungen bzw. –ablehnungen vorzulegen.
Kostenberechnung. Die insbesondere nach Art, Alter und Finanzierung unterschiedlichen Einsatzfahrzeuge und Geräte lassen einen einheitlichen Kostenersatz nicht zu. Die Berechnung von Sachkosten, insbesondere für Verzinsung und Abschreibung dieser Fahrzeuge und Geräte muss daher unterbleiben (§ 36 Abs. 4 FwG).
Kostenberechnung. Die Kostenberechnung auf Grund der Massenermittlung hat folgende Bearbeitungspunkte zu beinhalten: Oberbau Schotteroberbau Feste Fahrbahn Masse-Feder-System AG Unterbau (Kosten Volumen ermittelt) werden über Längen, Flächen und Dämme inkl. Begrünung Einschnitte inkl. Begrünung Entwässerungsmaßnahmen Bodenauswechslung Frostschutzschichte Planumsschutzschicht Kleinbauwerke Abbruch- und Abtragsarbeiten Sonstiges AN Kunstbauten AG-FP Hochbauten AG-FP Tunnel AG-FP Streckenausrüstung AG-FP Tunnelausrüstung AG Lärmschutzmaßnahmen AG-FP Straßenverlegungen (Kosten werden über Längen, Flächen und Volumen ermittelt) Dämme inkl. Begrünung Einschnitte inkl. Begrünung Bodenauswechslung Straßenaufbauten Straßenausrüstung Straßenentwässerung AG-FP Kurzbeschreibung Inhalt Kostenangaben Sonstige straßenbauliche Maßnahmen Gerinneverlegungen (Kosten werden über Längen, Flächen und Volumen ermittelt) Böschungsausgestaltung Einschnitte inkl. Begrünung Gerinneausbildungen Sonstige wasserbaulichen Maßnahmen AG-FP Unvorhergesehenes und Nichterfasstes (in Prozenten)15 AN+AG
Kostenberechnung. Die Gesamtkosten werden entsprechend der oben angegebenen Preisliste berechnet und dem Mie- ter in Rechnung gestellt. Der Mieter darf die Personenzahl bis vier Wochen vor Anreise ändern. Lie- gen die Gesamtosten unter der Mindestgebühr, wird stattdessen die Mindestgebühr in Rechnung ge- stellt. Dies gilt auch, wenn der Mieter den Vertrag kündigt. Die Mindestgebühr wird durch die Multiplikation der Anzahl der gebuchten Nächte mit der täglichen Mindestgebühr berechnet. Wird der Aufenthalt durch eine Vertragsänderung verlängert, wird die Mindestgebühr anhand der neuen Aufenthaltsdauer berechnet. Wird der Aufenthalt verkürzt, bleibt die Mindestgebühr unverändert. Die Mindestgebühr dient dazu, einen Leerstand des Lagers aufgrund von Absagen zu verhindern oder zu kompensieren. Es steht dem Mieter frei, dem Vermieter nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist.
Kostenberechnung. Die Berechnung der Reisezeit und der Reisekosten für Hin- und Rückfahrt erfolgt ab Ballendorf. Die Vergütung für Serviceleistungen ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Kosten sind dem aktuellen Preisblatt für Serviceleistungen (Anlage 1) zu entnehmen.
Kostenberechnung. Erstellen einer Kostenberechnung nach der Bauteil- oder Elementmethode in der Gliederungssystematik der DIN 276-1:2008-12 (mindestens bis zur 2. Gliederungsebene). Alle in der Kostenberechnung enthaltenen Kostenangaben sind zu begründen, die Quellenangaben und Berechnungswege sind in einer Anlage zur Kostenberechnung schriftlich festzuhalten. Nachdem die Kostenberechnung Grundlage für Finanzierungsüberlegungen und für die Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme weitergeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Leistungen zur Kostenberechnung deshalb mit größter Sorgfalt zu erbringen.
Kostenberechnung. 12.1. Es gelten die aktuell veröffentlichten Preisblätter.
12.2. Soweit im Übrigen die SWW gemäß AVB-WärmeV berechtigt ist Kosten zu berechnen, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Kostenberechnung. 15.1. In der Brandschutz-Offerte sind eingerechnet: • alle für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen Materialien; • die zur Ausführung und Abrechnung erforderlichen Messungen, Aufnahmen, Massermittlungen und Abrechnungsunterlagen; • An- und Abtransport, Ab- und Aufladen, Transport zur Einbaustelle; • sämtliche Reisespesen für die An- und Abreise des Personals, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, Weg- und Trennungsgelder, Erschwerniszulagen, sowie Arbeitsstunden von Chefmonteur, Vorabeiter und Sanierer; • Beistellung des erforderlichen Abdeck- und Reinigungsmaterials.
15.2. Die Offerten-Preise verstehen sich für Brandschutzarbeiten in Arbeitshöhen bis max. 3.5 m, die über normale Auszugleitern erreichbar sind und keine speziel- len Gerüstungen bedürfen.